Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz: VBE begrüßt stärkeren Fokus auf frühe Förderung – warnt vor neuen Aufgaben ohne gesicherte Ressourcen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das neue Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) beschlossen. Damit sollen bundesweit verbindlichere Qualitätsstandards für die frühkindliche Bildung geschaffen und die Bildungschancen von Kindern verbessert werden.

Der VBE Baden-Württemberg begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung. Entscheidend sei jedoch, dass den neuen Anforderungen auch die notwendigen personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen folgen.

Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg: „Dass Bildungsgerechtigkeit nicht erst mit dem ersten Schultag beginnt, sondern lange vorher, ist richtig. Wer Entwicklungs- und Förderbedarfe früh erkennt, muss anschließend aber auch in der Lage sein, Kinder tatsächlich zu fördern. Diagnostik allein schafft noch keine besseren Bildungschancen.“

Kern des Gesetzentwurfs ist die frühzeitige Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands. Werden Förderbedarfe festgestellt, sollen entsprechende Förderangebote folgen. Dafür sind zusätzliche zeitliche Ressourcen für pädagogische Fachkräfte vorgesehen.

Susanne Sargk, Leiterin des VBE-Landesreferats Kita: „Wenn wir genauer hinschauen, was ein Kind braucht, müssen wir anschließend auch die Zeit haben, mit diesem Kind zu arbeiten. Aus der stärkeren Diagnostik darf keine neue Spirale aus Testung, Dokumentation und zusätzlichen Aufgaben entstehen.“

Positiv bewertet der VBE, dass Kindertageseinrichtungen mit vielen Kindern in herausfordernden Lebenslagen zusätzliche Personalressourcen erhalten sollen.

„Gleiche Bedingungen für alle Einrichtungen sind nicht automatisch gerecht. Eine Kita, in der besonders viele Kinder zusätzliche Unterstützung benötigen, braucht auch zusätzliche Ressourcen“, sagt Sargk.

Der VBE begrüßt zudem, dass bei der Personalausstattung künftig auch mittelbare pädagogische Arbeit, Leitungsaufgaben, Praxisanleitung sowie Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung berücksichtigt werden sollen.

Der Bund will die Länder von 2027 bis 2034 mit insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro unterstützen. Für den VBE bleibt offen, wie die dauerhaft entstehenden Personal- und Qualitätskosten über das Jahr 2034 hinaus finanziert werden. Die Landesregierung müsse zudem frühzeitig darlegen, wie die zusätzlichen Bundesmittel in Baden-Württemberg eingesetzt werden. Doppelstrukturen und zusätzliche Bürokratie müssten vermieden werden.

„Qualität lässt sich gesetzlich festschreiben. Umgesetzt wird sie aber von Menschen. Wer höhere Qualität fordert, muss deshalb für ausreichend Personal, Zeit und verlässliche Rahmenbedingungen sorgen – und zwar dauerhaft“, so Brand.

PM Verband Bildung und Erziehung (VBE) Landesverband Baden-Württemberg

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