Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg informiert: Vorsicht beim Fund von Kampfmitteln/ Wichtige Hinweise für die Bevölkerung

Die anhaltende Trockenheit und niedrige Wasserstände in Seen und Flüssen führen derzeit zu einer erhöhten Zahl von Kampfmittelfunden in Baden-Württemberg. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg informiert deshalb über die Gefahren und das richtige Verhalten bei einem Fund.

In Baden-Württemberg werden immer wieder gefährliche Kampfmittel gefunden – überwiegend aus dem Zweiten Weltkrieg. Solche Funde stellen eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung dar und erfordern besondere Vorsicht sowie umsichtiges Verhalten.

Kampfmittelverdächtige Gegenstände werden häufig von Privatpersonen auf ihren Grundstücken oder auf öffentlich zugänglichem Gelände entdeckt. Auch Forstbedienstete melden regelmäßig Funde aus Waldgebieten. Zudem werden auch bei Bauarbeiten immer wieder Kampfmittel freigelegt. Aufgrund der derzeit heißen und trockenen Witterung führen viele Seen und Flüsse in Baden-Württemberg Niedrigwasser. Auch dadurch werden aktuell vermehrt kampfmittelverdächtige Gegenstände in Gewässern entdeckt.

Dabei handelt es sich nicht selten um Bomben, Granaten oder andere Munition aus dem Zweiten Weltkrieg. Diese Kampfmittel können auch nach Jahrzehnten noch funktionsfähig sein und bei unsachgemäßem Umgang unkontrolliert explodieren.

Die Bergung und Beseitigung der noch im Boden befindlichen Kampfmittel wird noch viele Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Um die hiervon ausgehenden Gefahren zu beseitigen, unterhält das Land Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Dieser ist landesweit für die Bergung, Entschärfung und Vernichtung aufgefundener Kampfmittel zuständig.

Verhalten bei einem Kampfmittelfund

Wer einen kampfmittelverdächtigen Gegenstand entdeckt, sollte folgende Verhaltensregeln beachten:

  • Nicht berühren oder bewegen: Kampfmittel- oder munitionsverdächtige Gegenstände dürfen keinesfalls angefasst, aufgenommen oder bewegt werden.
  • Fund unverzüglich melden: Informieren Sie umgehend die zuständige Ortspolizeibehörde oder die nächstgelegene Polizeidienststelle. Diese verständigt den Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg.
  • Keine eigenen Untersuchungen: Die Identifizierung und Beurteilung verdächtiger Gegenstände darf ausschließlich durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen.
  • Nicht transportieren: Verdächtige Gegenstände dürfen keinesfalls zur Ortspolizeibehörde oder zu einer Polizeidienststelle gebracht werden.
  • Fundstelle sichern: Sichern Sie den Fundort nach Möglichkeit so ab, dass unbefugte Personen keinen Zugang zum verdächtigen Gegenstand haben.
  • Unterstützung anfordern: Ist eine Sicherung des Fundortes nicht möglich, übernimmt die Ortspolizeibehörde oder die Polizei die erforderlichen Maßnahmen.
  • Sicherheitsabstand einhalten: Halten Sie ausreichend Abstand und stimmen Sie gegebenenfalls weitere Sicherheitsmaßnahmen telefonisch mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst ab.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, bei einem Verdacht auf Kampfmittel Ruhe zu bewahren und die genannten Verhaltensregeln konsequent einzuhalten. Nur so kann eine sichere und schnelle Bergung sowie Entschärfung gewährleistet werden.

Informationen zu Maßnahmen und Verhaltensregeln beim Fund von Munition finden Sie auch hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Sicherheit/Kampfmittelbeseitigungsdienst/_DocumentLibraries/Documents/16_kmbd_verhaltensregeln.pdf

Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/sicherheit/kampfmittel/. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Anlage: Informationsflyer Kampfmittelbeseitigungsdienst KMBD_Verhaltensregeln

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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