Neues Landesgaststättengesetz: Anzeigepflicht für Gaststätten und Veranstaltungen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz. Die wichtigste Änderung: Das bisherige Erlaubnisverfahren wurde durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Künftig müssen sämtliche Gaststättengewerbe angezeigt werden – unabhängig davon, ob gastronomische Leistungen dauerhaft in einem Betrieb oder nur vorübergehend im Rahmen einer Veranstaltung erbracht werden. Die Anzeigepflicht betrifft die gewerbsmäßige Abgabe von Getränken und/oder zubereiteten Speisen.

Bewirtung bei Festen und Veranstaltungen

Für das sogenannte vorübergehende Gaststättengewerbe – beispielsweise bei Stadt- und Vereinsfesten, Jubiläen oder anderen besonderen Anlässen – muss die Anzeige spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Für Vereine gilt die Anzeigepflicht nur dann, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

Die Stadt Göppingen bittet darum, die Anzeige möglichst digital über das städtische Online-Formular einzureichen. Dort werden alle erforderlichen Angaben Schritt für Schritt abgefragt. Nach dem Absenden wird die Anzeige direkt an das Sachgebiet Gewerbe/Gaststätten übermittelt und eine Eingangsbestätigung erstellt, die als Nachweis der fristgerechten Anzeige verwendet werden kann. Das Formular ist erreichbar über den Kurzlink urlr.me/DZ5mDW, in der „A-Z Liste“ im Bereich „Organisieren“ oder über den Suchbegriff „Gaststättengewerbe“.

Dauerhafte Gastronomiebetriebe

Wer einen Gastronomiebetrieb dauerhaft eröffnen möchte, muss die Tätigkeit mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn im Rahmen einer Gewerbeanmeldung anzeigen. Dabei sind unter anderem die Betriebsart sowie eine geplante Außenbewirtung anzugeben. Zusätzlich ist ein Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer vorzulegen, sofern keine einschlägige Berufsausbildung mit den erforderlichen lebensmittelrechtlichen Kenntnissen nachgewiesen werden kann.

Zuständige Behörde ist das Sachgebiet Gewerbe/Gaststätten der Stadt Göppingen in der Kirchstraße 13, 73033 Göppingen. Auskünfte erteilt das Sachgebiet per E-Mail an gewerbe@goeppingen.de oder telefonisch unter (07161) 650-31211.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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