- Weitere Messungen und Auswertungen stehen noch aus
- Nachtbetrieb weiterhin freiwillig ausgesetzt
Das Landratsamt Göppingen führt das Überprüfungsverfahren zum Betrieb der beiden Windkraftanlagen im Windpark Königseiche weiter. Hintergrund sind insbesondere die Beschwerden aus Baiereck sowie Eingaben, mit denen eine Stilllegung der Anlagen gefordert und ein genehmigungswidriger Betrieb geltend gemacht wird.
Der Sachverhalt wird derzeit umfassend ermittelt. Hierzu wurde der Betreiber unter anderem förmlich angehört. Seine Stellungnahme ist am 23. Juli 2026 beim Landratsamt eingegangen.
Die Anlagen werden derzeit vorsorglich im leistungsreduzierten Mode 1 betrieben. Für diesen Betriebsmodus weist der vorgelegte Messbericht der Wölfel Engineering GmbH + Co. KG am untersuchten Immissionsort Brunnenstraße 5 in Baiereck die Einhaltung des maßgeblichen Immissionsrichtwerts nach. Ab einer Windgeschwindigkeit von etwa 9,5 m/s wurde in diesem Betriebsmodus eine Tonhaltigkeit festgestellt. Deshalb werden die Anlagen vorsorglich bereits ab 9 m/s zusätzlich abgeregelt. Unabhängig davon setzt der Betreiber die freiwillige Nachtabschaltung beider Windkraftanlagen zwischen 22 und 6 Uhr weiterhin fort.
Zwischenzeitlich wurden weitere technische Maßnahmen zur Geräuschminderung eingeleitet. An der Windenergieanlage 1 wurden bereits Schwingungstilger eingebaut. Eine entsprechende Maßnahme ist auch für die zweite Anlage vorgesehen. Sobald die Maßnahmen an beiden Anlagen umgesetzt sind und geeignete Windverhältnisse vorliegen, soll eine weitere Immissionsmessung durchgeführt werden.
Noch nicht abgeschlossen ist die Auswertung der von der Stadt Uhingen beauftragten DEKRA-Messungen. Die bislang vorliegende DEKRA-Kurzzusammenfassung enthält konkrete Anhaltspunkte für mögliche schalltechnische Auffälligkeiten. Für weitergehende behördliche Maßnahmen fehlen jedoch bislang die hierfür erforderliche vollständige Dokumentation und eine nachvollziehbare Auswertung nach den Vorgaben der TA Lärm.
Das Landratsamt hat die Stadt Uhingen daher aufgefordert, den finalen und prüffähigen DEKRA-Abschlussmessbericht bis spätestens 31. August 2026 vorzulegen. Da DEKRA als Messstelle nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz bekanntgegeben ist, erwartet das Landratsamt eine entsprechend nachvollziehbare und nach den maßgeblichen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen ausgearbeitete abschließende Bewertung.
Davon unabhängig bleibt die in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vorgeschriebene Abnahmemessung erforderlich. Diese kann erst durchgeführt werden, wenn die hierfür notwendigen Messbedingungen vorliegen. Hierzu gehören insbesondere geeignete Windgeschwindigkeiten und niederschlagsfreie Verhältnisse.
„Wir nehmen die Beschwerden und Hinweise aus Baiereck weiterhin sehr ernst. Gleichzeitig müssen weitergehende behördliche Entscheidungen auf einer belastbaren tatsächlichen und rechtlichen Grundlage beruhen. Deshalb führen wir die Sachverhaltsermittlung konsequent fort und haben die noch ausstehenden Unterlagen und Nachweise eingefordert“, so der Erste Landesbeamte Jochen Heinz.
Sobald die noch ausstehenden Messberichte und Nachweise vorliegen, wird das Landratsamt sämtliche Erkenntnisse fachlich und rechtlich zusammenführen und bewerten.
PM Landratsamt Göppingen Umweltamt