Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg warnt vor einer Verschiebung der Rollen im Gesundheitswesen durch das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten kann helfen, Versorgungslücken früher zu erkennen, Arzneimittelrisiken zu reduzieren und Patientinnen und Patienten gezielter durch das Gesundheitssystem zu führen. Zugleich darf die Digitalisierung nicht zu einer erweiterten Nutzung individueller Gesundheitsdaten und zu einer parallelen Patientensteuerung durch Krankenkassen führen.
„Gesundheitsdaten können die Versorgung erheblich verbessern. Entscheidend ist aber, wer diese Daten zusammenführt, individuelle Risiken bewertet und dafür Verantwortung trägt“, erklärt Klaus Rinkel, Landesvorsitzender des Hartmannbundes Baden-Württemberg. „Die Krankenkasse darf nicht zum digitalen Gatekeeper der Versorgung werden.“
Krankenkassen verfügen bereits heute über umfangreiche Abrechnungs-, Diagnose-, Arzneimittel- und Arbeitsunfähigkeitsdaten. Werden diese mit Informationen aus der elektronischen Patientenakte und weiteren personenbezogenen Daten zusammengeführt, können umfassende Gesundheits- und Risikoprofile entstehen. Kritisch wird dies, wenn dieselbe Institution die Versorgung finanziert, Risiken analysiert, Versicherte berät und zugleich den digitalen Zugang zur Versorgung steuert.
Der Hartmannbund sieht darin auch Risiken für das Arzt-Patienten Verhältnis. Ärztliche Dokumentationen enthalten hochsensible Informationen. „Patientinnen und Patienten müssen ihrem Arzt alles sagen können, was für ihre Behandlung wichtig ist. Die Frage:
Wer weiß später, was ich meinem Arzt heute erzähle?‘ darf im Behandlungszimmer nicht mitschwingen“, betont Rinkel. Vertrauen sei eine unverzichtbare Grundlage guter Medizin.
Klärungsbedarf besteht zudem bei der individualisierten Gesundheitsberatung durch Krankenkassen. Wer persönliche Erkrankungsrisiken mitteilt, macht aus Sicht der Versicherten eine medizinisch relevante Aussage. „Dann muss klar sein, wie valide die Analyse ist und wer haftet, wenn Risiken übersehen oder falsch bewertet werden. Es darf nicht gelten: Die Kasse analysiert und informiert – der Arzt erklärt, korrigiert und haftet.“
Der Hartmannbund fordert außerdem eine strikte Trennung von Gesundheitsberatung und Krankengeldfallmanagement. Daten aus Beratungsangeboten dürften nicht zur Grundlage leistungsrechtlicher Entscheidungen werden. Medizinische Bewertungen der Arbeitsunfähigkeit müssten in ärztlicher Verantwortung bleiben; unabhängige sozialmedizinische Bewertungen seien Aufgabe des Medizinischen Dienstes.
Zugleich weist der Verband darauf hin, dass Gesundheitsdaten auch Wettbewerbswissen darstellen. Erkenntnisse über individuelle Risiken liefern zugleich Informationen über die Risikostruktur des Versichertenbestandes. Der Gesetzgeber müsse deshalb verhindern, dass solche Daten mittelbar für Risikoselektion, Marketing oder andere Wettbewerbsstrategien genutzt werden.
Auch bei der digitalen Terminvermittlung fordert der Hartmannbund klare Grenzen. Schnittstellen dürften ausschließlich Termine übermitteln, die eine Praxis aktiv zur Vermittlung freigegeben hat. Ein Zugriff auf Praxiskalender oder Belegungsstrukturen müsse ausgeschlossen bleiben. „Aus Transparenz kann schnell Kontrolle werden. Die Praxis muss Herrin ihrer Terminplanung bleiben“, betont Rinkel.
Der Hartmannbund Baden-Württemberg fordert daher eine klare Zweckbindung der Datennutzung, eine differenzierte und jederzeit widerrufbare Einwilligung, eindeutige Haftungsregelungen, die strikte Trennung von Gesundheitsberatung und Leistungsentscheidungen – etwa im Krankengeldfallmanagement – sowie den Ausschluss eines Zugriffs auf Praxiskalender.
„Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen“, so Dr. Dr. Galina Fischer, stellvertretende Landesvorsitzende. „Aber Daten verändern Machtverhältnisse. Gesundheitsdaten müssen dem Patienten und seiner Versorgung dienen – nicht der Ausweitung institutioneller Steuerungsmacht.“
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