Aus dem Gemeinderat Hattenhofen (Fortsetzung)

Neubaugebiet „Bäumle“: Planverfahren abgeschlossen, Bodenordnung kann starten

Hoher Gutachtenaufwand im Vorfeld

Nach intensiven städtebaulichen Vorberatungen und einem zweieinhalb Jahre währenden Bebauungsplanverfahren hat der Gemeinderat nun diesen Prozess mit einem einstimmigen Beschluss abgeschlossen und den Bebauungsplan „Bäumle“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.

Diese wurden im letzten Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren mit mehrfacher Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit musste die Gemeinde eine Reihe naturschutzfachlicher Gutachten vergeben und fanden Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt statt. Unter anderem wegen der vom Gemeinderat mit großem Unverständnis kritisierten bürokratisch – formalen, mit großem Aufwand und hohen Ausgaben verbundenen Naturschutzvorgaben kam der damalige Landrat Edgar Wolff in die öffentliche Gemeinderatsitzung am 22. Januar 2025.

Alle Voraussetzungen für Satzungsbeschluss erfüllt

Nach der letzten Auslegung im Sommer 2025 – mit den erforderlichen Anpassungen aufgrund von Unterlagen zum Natur- und Artenschutz – gingen von privater Seite drei Stellungnahmen ein, wobei zwei inhaltlich gleich waren. Seitens der Behörden und Träger öffentliche Belange gingen keine Stellungnahmen mehr ein, die aus planerischer Sicht zu einer wesentlichen Änderung der Planung führen. Es wurden lediglich einzelne klarstellende Anpassungen empfohlen und umgesetzt. Auf eine erneute Vorlage sämtlicher naturschutzfachlicher Gutachten, die der Gemeinderat schon kennt und die Bestandteile der Satzung werden, hatte die Verwaltung für den Satzungsbeschluss verzichtet. Es handelt sich um Dokumente mit insgesamt 457 Seiten.

Mit Erhalt der notwendigen naturschutzrechtlichen Genehmigungen im November 2025 wurden Anfang 2026 die Obstbäume im Plangebiet gefällt und begann die Gemeinde mit der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen. Im Frühjahr hat der Gemeinderat begleitend zum Bebauungsplanverfahren die Umlegung der Grundstücke im Plangebiet beschlossen und einen Umlegungsausschuss gebildet. Inklusive des Abschlusses privatrechtlicher Vereinbarungen mit den bisherigen Eigentümern der Flächen sahen Verwaltung und Planer nun die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.

Nur noch kleinere Änderungen nach Behördenvorgaben

Städteplaner Rainer Metzger vom Büro Melber & Metzger, Nürtingen erläuterte die eingegangenen Anregungen von Behörden und Privaten und deren Abwägungsvorschlag. Man habe alles sauber abgearbeitet.

Die Anregungen von Behörden führten unter anderem zu einer Klarstellung bei der Platzierung von Garagen und überdachten Stellplätzen, zur Ablehnung einer Wendeanlage für Müllfahrzeuge, da genügend Verkehrsfläche vorhanden ist und zur erneuten Bestätigung, dass die vom Regierungspräsidium Stuttgart geförderte Wohnbaudichte erreicht wird. Dies wird überwiegend durch den Bau von Doppel- und Reihenhäusern gewährleistet. Außerdem wird eine weniger reglementierte Fassadengestaltung im Vergleich zu angrenzenden Wohngebieten ermöglicht, schon im Hinblick auf die zulässigen Solaranlagen.

Private Einwendungen: Baustellenverkehr gehört dazu

Private Stellungnahmen äußerten die Sorge über den zu erwartenden Baustellenverkehr und die damit verbundene Belastung der Anlieger. Dabei wurde auch die Umleitung des Baustellenverkehrs, sowohl bei der Erschließung des Baugebiets als auch bei der Erstellung der einzelnen Gebäude, über die Feldwege angeregt. Diesem konnten Planer und Gemeinde nicht nachkommen. Baustellenverkehr tritt zeitlich verteilt auf und lässt sich nicht verlagern. Die Feldwege sind für diese Belastung nicht ausgelegt. Voraussichtlich wird der Baustellenverkehr überwiegend über die Ledergasse abgewickelt, dies hat einen durchgehenden Gehweg. Entlastungsverkehr kann möglicherweise auch über die Dobelstraße und Uhlandstraße fahren. Die Strecke auf dem Feldweg aus Richtung Albershausen wäre fast einen Kilometer lang bei fehlenden Ausweichmöglichkeiten für Landwirtschaft und Erholung.

Sprecher kritisiert Bürokratie und damit verbundene Kostensteigerung

Vor eineinhalb Jahren, so ein Gemeinderat, habe er nicht mehr daran geglaubt, dass der Bebauungsplan realisiert werden könne. Erschreckend sei für ihn, wie viele Behörden und sonstige Organisationen ein Mitspracherecht und Einspruchsrecht bei gemeindlichen Planungen hätten. Im Laufe des Verfahrens habe man eine Auflagenverdoppelung von amtlicher Seite erfahren. Brauche man nun Wohnraum oder nicht? Die Verzögerung und die Auflagen hätten zudem zu Mehrkosten geführt, die man auf die Bauplätze beim Verkauf umlegen müsse.

Neufassung von „Graubachtal/Ortsmitte – 3. Änderung“

Kurzes, problemloses Verfahren

Auch den Bebauungsplan „Graubachtal / Ortsmitte – 3. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften hat der Gemeinderat zum Abschluss gebracht. Im Gegensatz zum Neubaugebiet „Bäumle“, so eingangs Hauptamtsleiter Norbert Baar, handle es sich nicht um eine Planung auf der „grünen Wiese“, sondern um ein städtebauliches Update eines 25 Jahre alten Plans mit teilweise veralteten Festsetzungen. Im Vorfeld und während des Verfahrens wurden die Eigentümer von der Gemeinde mehrfach einbezogen, was wohl dazu führte, dass nach der Auslegung keine privaten Anregungen mehr erfolgten. Von den Behörden gingen neun Stellungnahmen ein, die in mehreren Fällen zu den klarstellenden Ergänzungen und Präzisierungen der Unterlagen führten, jedoch keine Änderung an den Grundzügen der Planung erforderten. Städteplanerin Sophie Straub vom Ingenieurbüro VTG in Donzdorf erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung. Trotz der immer stärker werdenden Bürokratie sei es für so ein großes Gebiet gut gelaufen und auch in kurzer Zeit, so die Fachfrau.

Betriebsmodernisierung bei innerörtlichem Landwirt

Zahl der Tiere bleibt gleich

Nach dem Erhalt der Baugenehmigung für zwei neue Silos auf seiner Hofstelle möchte der Landwirt in Hauptstraße 3 seinen Betrieb weiterhin modernisieren und erweitern. Wegen der Vorgaben zur Rinderhaltung braucht künftig jede Kuh einen Platz zum Liegen. Daher soll ein neuer Kälberstall, überdachte Liegeboxen und eine Überdachung für die automatische Einstrahltechnik errichtet werden. Teilweise fallen bestehende Anlagen weg, so werden ein Güllebehälter und eine Dunglege in den Außenbereich verlagert, dem der Gemeinderat bei einer Enthaltung zustimmte. Wie der anwesende Bauherr und ein Landwirt im Gemeinderat ausführten, entsteht zwar mehr Platz für Tierhaltung, die Zahl der Tiere bzw. Großvieheinheiten wird sich jedoch nicht ändern. Es bleibt beim Bestand von rund 120 Tieren. Dies zu händeln, erfordere einen hohen Personalaufwand, erläuterte der Gemeinderatssprecher, wobei die jetzigen Anlagen eine Verbesserung und Entlastung im Ablauf brächten. Der Gemeinderat unterstützte das Vorhaben einstimmig.

Auch Zustimmung für Auslagerung in Außenbereich

Verlagerung schafft Platz auf dem Hof
Länger diskutiert wurde der parallele Antrag, eine Güllegrube und eine Dunglege im Gewann „Schäferesch“ neu zu erreichten. Er habe zunächst daran gedacht, so der Bauherr auf Nachfrage von Bürgermeister Jochen Reutter, die beiden Gruben auf seinem Hof Richtung Butzbach zu verlagern. Dann aber komme er immer näher Richtung Wohnhäuser und befürchte, obwohl die Anlagen abgedeckt werden, Geruchsbeschwerden von Angrenzern. Ein Fass, um die Anlagen zu befüllen, brauche er in beiden Fällen, am Standort und im Außenbereich. Und wenn er die Gülle auf den Feldern ausbringen wolle, müsse er auch fahren. Insofern sei der gewählte Standort für ihn sehr geschickt. Er liegt direkt an einem Feldweg. Ein Landwirt im Gemeinderat wies darauf hin, dass es im Winter für Bauern eine Sperrfrist gibt, in der sie nicht ausbringen dürfen. Daher müssten die Landwirte außerhalb dieser Zeit möglichst oft Gülle fahren können. Dafür brauche es einen befestigten Weg für die schweren Fahrzeuge. Am oberen, nördlichen Ende des länglichen Grundstücks aber habe man nur einen Schotterweg, das sei ein Ko.- Kriterium.

Positiv sehe er, so der Sprecher, dass der Landwirt ohne Rechtspflicht freiwillig die beiden Anlagen mit einem Dach versehe.

Verkehrsbelastung und Interessenkollission durch Auslagerung?

Ihre Zweifel an dem Standort im Außenbereich erläuterte eine Gemeinderätin: Das erfordere immer Fahrten durch den Ort und auf den Feldwegen, was mit der dortigen Freizeitnutzung kollidieren könne. Verkehrstechnisch fahre er nicht öfters, so der Landwirt, unabhängig vom Standort, weil zum Ausbringen – wie schon ausgeführt- müsse er dieselbe Strecke auf die Felder fahren. Die Feldwege seien in erster Linie Wirtschaftswege für den landwirtschaftlichen Verkehr und nicht für Radler und Fußgänger, betonte BM Jochen Reutter, und würden das von der Belastung her auch aushalten. Die Gemeinderätin erhielt sich bei der Abstimmung der Stimme, das restliche Gremium erteilte das Einvernehmen.

Geringe Kriminalitätsbelastung in Hattenhofen

Stand 2025 ist Hattenhofen kriminaltechnisch die sicherste Gemeinde im Verband. Die Häufigkeitszahl (HZ) ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle von Straftaten, hochgerechnet auf 100.000 Einwohner. Sie bezeichnet also das Verhältnis zwischen Einwohner und erfassten Straftaten. In Baden-Württemberg liegt die HZ bei 4.902 und ging um gut fünf Prozent zurück. Dies zeigt die aktuelle Statistik des Polizeipräsidiums Ulm. Im Bereich des Präsidiums Ulm liegt die HZ bei 3.798 und ging zehn Prozent zurück. Im Landkreis Göppingen liegt die HZ bei 3.640 und ging um zwei Prozent zurück. Im Bereich des Polizeireviers Uhingen liegt die HZ bei 2.563 und stieg um 1,3 Prozent. Bei den Gemeinden im Raum Bad Boll hat Hattenhofen aktuell mit Abstand die niedrigste HZ mit 1.060, das ist ein Rückgang von knapp 45 Prozent. Die höchste HZ hat Aichelberg, vermutlich aufgrund der Autobahnnähe, mit 4.747, aber auch hier gingen die Straftaten um 53 Prozent zurück. Einen Anstieg gab es in Dürnau und Gammelshausen, die beide im Mittelfeld liegen.

Weniger Verkehrsunfälle als im Vorjahr

Im Berichtszeitraum 2025 ging die Zahl der Verkehrsunfälle in Hattenhofen um ein Drittel zurück, es waren zwölf. Personenschäden gab es fünf, Sachschäden sieben, leichtverletzt wurden sechs Personen und schwerverletzte eine. Getötet wurde niemand. In zwei Fällen war Alkohol die Ursache des Unfalls. Zweimal wurde zu schnell gefahren.

Parkplatzsanierung: Bauhofarbeiten ersparen der Gemeinde 40.000 Euro

Die Sanierung des Friedhofparkplatzes einschließlich Grünabfall – und Splittbox hat rund 61.400,00 Euro gekostet. Darüber informierte BM Jochen Reutter. Die Materialkosten betrugen 32.000,00 Euro, die Personalkosten des Bauhofs 29.400,00 Euro. Planungskosten, die in der Regel zehn Prozent des Gesamtbetrags ausmachen, sind nicht angefallen, da der Bauhofleiter die Sanierung selbst geplant hatte. Insgesamt wurden fast 500 qm Parkplatzfläche saniert. Bei Fremdvergabe wären Kosten von rund 100.000,00 Euro angefallen. Der Bauhof habe der Gemeinde also rund 40.000,00 Euro eingespart, lobte Reutter dessen „tolle Arbeit“. Dafür werde es auch eine „Prämie“ geben.

Aktuell arbeitet der Bauhof an der Sanierung des Schulhofs.

 

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

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