Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zwei Verfahren gegen Trade Republic erfolgreich abgeschlossen. Mit einem gerichtlichen Vergleich hat sich Trade Republic verpflichtet, die beanstandete irreführende Werbung zur Verzinsung und Einlagensicherung zu unterlassen. Ein wichtiger Erfolg für mehr Transparenz bei der Werbung mit Zinsangeboten.
Die Klagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Trade Republic, die unter den Aktenzeichen 101 O 83/24 und 91 O 14/25 am Landgericht Berlin II anhängig waren, sind durch einen Vergleich beendet.
Anlass der ersten Klage (Az. 101 O 83/24) war ein Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung. Hierin hatte sich Trade Republic mit Datum vom 09.04.2024 unter anderem dazu verpflichtet, die beanstandete Werbung für „Zinsen auf Dein Cash“ zu unterlassen, wenn die Inanspruchnahme der beworbenen Verzinsung eine gesonderte Aktivierung in der App erfordert. Da sich Trade Republic nicht an die Unterlassungsverpflichtung gehalten hatte, hat die Verbraucherzentrale am 27.11.2024 Klage eingereicht.
Im Rahmen der zweiten Klage (Az. 91 O 14/25) beanstandete die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die mangelnde Transparenz bei Werbeaussagen zur Veränderlichkeit des beworbenen Zinssatzes sowie zur Einlagensicherung. Trade Republic hatte für „Zinsen auf dein Cash, unbegrenzt“ in einer bestimmten Höhe geworben, ohne gleichzeitig deutlich darauf hinzuweisen, dass der Zinssatz in der genannten Höhe nicht dauerhaft („unbegrenzt“) gewährt wird, sondern abhängig ist von der Höhe eines von der EZB bestimmten Zinssatzes. Außerdem hatte der Anbieter irreführend angegeben, dass das verfügbare Geldguthaben auf Partnerbanken verteilt und pro Konto und Kunde mit jeweils bis zu 100.000 Euro geschützt werde. Tatsächlich investierte Trade Republic das Geldguthaben aber nach eigener Auskunft nur zum Teil in Treuhandkonten mit Einlagensicherung, während ein weiterer Teil in Liquiditätsfonds ohne Einlagensicherung angelegt wurde. Die konkrete Aufteilung des Guthabens auf Treuhandkonten und Liquiditätsfonds konnten Verbraucher aber erst nach Kontoeröffnung und Guthabeneinzahlung in der App einsehen.
Wesentliche Infos dürfen nicht verborgen werden
Mit dem jetzt geschlossenen Vergleich hat sich Trade Republic verpflichtet, die Aussagen dauerhaft zu unterlassen, die Kosten der Verfahren zu tragen und die geforderte Vertragsstrafe in Höhe von 5500 Euro zu leisten. „Wer mit attraktiven Zinsen wirbt, muss Verbraucherinnen und Verbraucher klar und rechtzeitig darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen diese Zinsen tatsächlich gezahlt werden. Wesentliche Einschränkungen oder technische Hürden („Aktivierung“) müssen vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt werden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Verbraucher, denen eine hohe Sicherheit ihres Guthabens wichtig ist, müssen auch bereits in der Werbung auf Anhieb erkennen können, ob ihr Geld der Einlagensicherung unterliegt oder ob es in Geldmarktfonds angelegt wird“, so Nauhauser.
Verfahren I:
Klage gegen Trade Republic, Verfahren I
Verfahren II:
Klage gegen Trade Republic, Verfahren II
PM Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.