Landesregierung beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Die Landesregierung setzt die Eckpunkte des Koalitionsvertrags zur Staatsmodernisierung konsequent um. Neben wichtigen Strukturentscheidungen wurde mit dem Beschluss zum Effizienzgesetz auch ein erster inhaltlicher Meilenstein erreicht. Die Modernisierung des Staatswesens ist ein zentrales Projekt dieser Legislaturperiode. Ziel ist es, unnötige Belastungen abzubauen. Das soll dort passieren, wo in den vergangenen Jahren der Versuch, alles zu regeln, zu übermäßiger Bürokratie geführt hat.

„Mit den heutigen Entscheidungen des Ministerrats beginnt eine neue Zeitrechnung in Sachen Staatsmodernisierung. Wichtige Strukturentscheidungen zum Bürokratieabbau sind getroffen und mit dem Effizienzgesetz wurde ein wegweisendes Projekt auf den Weg gebracht. Unter diesen neuen Vorzeichen entfesseln wir die inhaltliche Arbeit im Bürokratieabbau, der Verfahrensbeschleunigung und im Kulturwandel der Verwaltung“, sagte Ministerpräsident Cem Özdemir. „Aus teuer, langsam und inneffektiv muss günstig, schnell und effektiv werden. Der Staat muss nicht alles machen – aber das, was er macht, muss funktionieren“, so Özdemir weiter.

Innenminister Manuel Hagel: „Mit den Kabinettsentscheidungen lösen wir ein Versprechen ein und stellen die Weichen für einen modernen und effektiven Staat. Wir sind eine Art Pilotgesetzgeber in Deutschland. Wir misten aber nicht nur Vorschriften aus, wir vollziehen auch einen echten Kulturwandel: Der Staat wird vom Bürokratiemonster zum echten Dienstleister, um Vorhaben und Projekte schneller und besser auf die Straße zu bringen.“

Unabhängiger Rat für Staatsmodernisierung und Verwaltungsvereinfachung

Mit der Entscheidung, einen Unabhängigen Rat für Staatsmodernisierung und Verwaltungsvereinfachung zu bestellen, beschreitet die Landesregierung einen neuen Weg. Befristet auf zwei Jahre soll der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer Themen von besonderer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates bearbeiten und Reformbedarfe identifizieren. Hierzu prüft er staatliche Aufgaben, Standards, Verfahren und Arbeitsweisen auf ihre Wirksamkeit, Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit sowie auf die Möglichkeiten zum Einsatz neuer Technologien und digitaler Lösungen. Dabei ist der Rat unabhängig und berät direkt den Ministerpräsidenten. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen wird die Arbeit des Normenkontrollrats Baden-Württemberg (NKR) zum 31.12.2026 beendet.

Oberbürgermeister Boris Palmer: „Die Aufgabe ist groß und ein Scheitern möglich. Ich sehe aber die Chance, erfolgreich zu sein, weil die Zeit reif ist und der Regierungschef und sein Stellvertreter das Thema gemeinsam zum zentralen Thema erhoben haben“.

Entlastungsallianz 2.0

Die erfolgreiche Arbeit der Entlastungsallianz wird fortgesetzt und neu fokussiert, so dass schnell weitere spürbare Entlastungslösungen erreicht werden. Ziel bleibt es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, Standards zu überprüfen sowie Auslegungshinweise privater Akteure zu öffentlichen Regelungen zu hinterfragen. Die Ziele und Arbeitsweise der Entlastungsallianz für die 18. Legislaturperiode werden in einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen den an der Entlastungsallianz beteiligten Partnern festgehalten. Diese soll im Herbst 2026 unter Federführung des Staatsministeriums und unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen sowie der Ressorts erarbeitet werden.

Gemeinsame Zukunftskommission mit den Kommunen

Landkreise, Städte, Gemeinden und das Land stehen vor großen Aufgaben. Mehr denn je braucht es deshalb ein enges Miteinander, gegenseitiges Vertrauen und den Mut zu neuen Wegen. Mit seinem heutigen Beschluss hat der Ministerrat die Zukunftskommission Baden-Württemberg ins Leben gerufen. „Die Zukunftskommission steht für den einfachen, aber zugleich ambitionierten Gedanken: Ein starkes Land braucht handlungsfähige und starke Kommunen. Unsere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen; gleichzeitig tragen sie eine riesige Verantwortung für das Gemeinwohl. Sie werden ihre Aufgaben und all das in Zukunft nur bewältigen, wenn wir auch hier alles auf den Prüfstand stellen. Und genau das tun wir mit der Zukunftskommission. Damit ist die Zukunftskommission eine große Chance, unser Gemeinwesen, unsere Kommunen, für die nächsten Jahre leistungsfähig aufzustellen. Sie ist ein starkes Signal für eine echte, partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen dem Land und den Kommunen“, sagte Innenminister Manuel Hagel.

Unter dem Vorsitz des Innenministeriums werden die kommunalen Landesverbände, die Regierungsfraktionen, das Finanzministerium und das Staatsministerium grundlegende Entscheidungen für weniger Bürokratie im Land und mehr finanzielle Sicherheit der Kommunen fassen. Die Kommission befasst sich mit der Weiterentwicklung des Konnexitätsprinzips sowie konkreten Vorschlägen zum Bürokratieabbau, zur Standardanpassung und zur Aufgabenreduktion, welche anschließend in ein erstes Jahresentlastungsgesetz eingebracht werden. Bis Ende 2026 wird dabei ein „Zukunftsbündnis Land-Kommunen“ geschlossen.

Masterplan für die Transformation der Verwaltung wird fortgeschrieben

Eine erfolgreiche, digitale Verwaltung und nachhaltiger Bürokratieabbau gelingen nur, wenn auch die Kultur, Arbeitsweise und Strukturen in der Verwaltung grundlegend modernisiert werden. Unter dieser Annahme hat die Landesregierung den „Masterplan für die Transformation der Verwaltung“ als bundesweiten Vorreiter etabliert: Eine gemeinsam mit den Ministerien und Regierungspräsidien (weiter-)entwickelte Vision bietet den strategischen Rahmen für zahlreiche angestoßene Veränderungsprojekte und Initiativen. Die Landesregierung schreibt den erfolgreichen „Masterplan für die Transformation der Verwaltung“ deshalb fort. Die entwickelten Strukturen, Prinzipien und Ansätze aus dem Masterplan werden erhalten und gestärkt. Damit garantiert die Landesregierung geschützte Experimentierräume, in denen Teams neue Arbeitsweisen, Prozessoptimierungen und digitale Lösungen erproben und skalieren können.

Effizienzgesetz

Mit dem neuen Effizienzgesetz laufen alle landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Landesrecht spätestens Ende 2027 aus. Nur das, was wirklich notwendig ist, bleibt. Dazu zählt Europa- oder Bundesrecht, das vom Land nicht direkt beeinflusst werden kann. Dazu zählt ebenso die Gefahrenabwehr oder die Wahrung von Rechtssicherheit für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger. Deshalb wird es auch zukünftig noch Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten geben. Aber erstmals wird die Begründungspflicht für genau diese Pflichten umgedreht: Es muss nicht mehr begründet werden, dass eine Pflicht entfällt, sondern dass diese weiterhin erhalten wird.

Der Ministerpräsident dazu: „Das Effizienzgesetz ist viel mehr als ein Entlastungspaket. Es ist das Versprechen, dass jede nach 2027 verbleibende Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Landesrecht notwendig ist. Und mit ‚notwendig‘ meine ich, dass glasklar dargelegt werden kann, dass diese Pflicht einen wirklichen Mehrwert bringt. Die Begründungspflicht liegt dabei immer bei der Stelle, die sich für die Pflicht einsetzt. Verstehen Sie mich nicht falsch: Verwaltung wird auch zukünftig Daten benötigen, sogar mehr denn je. Aber wir verändern die Denk- und Arbeitsweise der Behörden grundsätzlich: Keine Absicherung mehr für den Fall der Fälle, keine abgeschotteten Datenfriedhöfe, keine Doppelerhebungen bereits vorliegender Informationen. Die wirklich notwendigen Daten sollen laufen, nicht die Unternehmen, Bürgerinnen oder Bürger.“

Staatsmodernisierung und Verwaltungsvereinfachung bleiben Chefsache

Der Chef der Staatskanzlei als Koordinator für Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung im Staatsministerium bündelt weiterhin alle Aktivitäten der Landesregierung im Bereich der Staatsmodernisierung und erfüllt damit die wichtige Steuerungs- und Koordinationsfunktion. Die Umsetzung in den Ressorts stellen die Amtschefs sicher. Sie koordinieren sich über den Amtschefausschuss für Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung.

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

 

 

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