31,6 Milliarden Euro Einkommensteuer für das Jahr 2010 festgesetzt

Baden‑Württemberg: Steuerpflichtige mit Jahreseinkünften ab 50 000 Euro schulterten knapp drei Viertel der Einkommensteuerlast

Im Jahr 2010 gab es in Baden‑Württemberg rund 5,3 Millionen unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige. Die Zahl umfasst neben den veranlagten Steuerpflichtigen auch nicht veranlagte Arbeitnehmer, soweit für diese Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren. Zusammen veranlagte Ehegatten werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes setzten die Finanzbehörden bei den unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkommensteuer (bzw. Jahreslohnsteuer) in Höhe von insgesamt 31,6 Milliarden Euro fest.

Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte ab 50 000 Euro trugen 73,2 Prozent der Einkommensteuerlast. Diese Gruppe machte gut ein Fünftel (20,7 Prozent) der Steuerpflichtigen aus. Dabei entfielen 17,8 Prozent der festzusetzenden Einkommensteuer auf die 0,5 Prozent oder rund 28 000 Steuerpflichtigen mit Einkünften ab 250 000 Euro. Demgegenüber wurde bei den knapp 80 Prozent Steuerpflichtigen mit Einkünften unter 50 000 Euro 26,8 Prozent der Einkommensteuer festgesetzt. Die 42 Prozent Steuerpflichtigen mit Einkünften unter 20 000 Euro kamen dabei auf 2 Prozent der Einkommensteuerlast. Im Durchschnitt lag die im Südwesten für das Jahr 2010 festzusetzende Einkommensteuer – bezogen auf die Anzahl an Steuerpflichtigen – bei 5 976 Euro. Bezogen auf die Steuerbelasteten (Steuerfestsetzungen größer null) betrug der Durchschnittswert 8 270 Euro.

 

Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige und deren festzusetzende Einkommensteuer in Baden-Württemberg 2010 nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte von … bis unter … EUR1) Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige2) Festzusetzende Einkommen-/Jahreslohnsteuer3)
Anzahl % 1 000 EUR %
1) Ohne Verlustfälle.

2) Einschließlich der Steuerfälle/Steuerpflichtigen ohne Einkommensteuerveranlagung (EStV), soweit Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren.

3 Für Fälle ohne EStV: Einbehaltene Lohnsteuer.

0 – 20 000 2.217.210 42,0 624.220 2,0
20 000 – 35 000 1.166.466 22,1 3.220.620 10,2
35 000 – 50 000 800.323 15,2 4.618.742 14,6
50 000 – 250 000 1.068.041 20,2 17.466.402 55,4
250 000 und mehr 27.966 0,5 5.620.761 17,8
Insgesamt 5.280.006 100,0 31.550.744 100,0

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2015

 

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/politik/20964/

Schreibe einen Kommentar