ver.di: Kürzungen und Streichung von Personalvorgaben im Krankenhaus sind „potenziell lebensgefährlich“

Mit Blick auf die entscheidende Sitzung des Gesundheitsausschusses im Bundestag am Dienstag (7. Juli 2026) bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Kritik am Gesetzentwurf zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. „Gerade erst erntet die Bundesregierung einen Sturm der Entrüstung, weil sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Krankschreibung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorschreiben will, schon droht den Beschäftigten in Krankenhäusern ein weiteres Übel: Die Personalvorgaben für die Pflege sollen beseitigt werden“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Das ist für Patientinnen und Patienten potenziell lebensgefährlich und für die Pflegekräfte ein Schlag ins Gesicht.“

Laut Medienberichten soll die verpflichtende Anwendung des von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelten Instruments für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in der Krankenhauspflege, die PPR 2.0, wieder abgeschafft werden. „Die Einführung der PPR 2.0 war die Antwort auf untragbare Zustände in den Krankenhäusern, die in der Corona-Pandemie besonders sichtbar wurden“, betonte Bühler. „Die Vorgaben dienen der Sicherheit der Patientinnen und Patienten und führen zur dringend notwendigen Entlastung der Mitarbeitenden. Dass dieses in langen Auseinandersetzungen erreichte Instrument mit einem Federstrich beseitigt werden soll, ist unfassbar. So vernichtet man im Handumdrehen mühsam aufgebautes Vertrauen der Beschäftigten, die täglich unter oft schwierigen Bedingungen die Versorgung am Laufen halten. Diese Politik ist verantwortungslos.“ Werde der Gesetzgeber seiner Verantwortung nicht gerecht, behalte sich ver.di vor, weitere Tarifverträge für mehr Personal und Entlastung in Krankenhäusern durchzusetzen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Selbst die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen, die eine unmittelbare Patientengefährdung ausschließen sollen, soll im Rahmen der Krankenhausreform kein Kriterium mehr sein. „Kranke Menschen werden mit ihren Schmerzen und ihrem Leid allein gelassen. Pflegepersonen werden aus dem Beruf getrieben“, warnte die Gewerkschafterin. Das ist kurzsichtig, unmenschlich und für die Versorgung katastrophal.“

Das sogenannte Pflegebudget soll Berichten zufolge 2028 durch ein neues Finanzierungssystem ersetzt werden, bis dahin werden Pflegepersonalkosten durch eine Obergrenze gedeckelt. „Die Finanzierung muss sich nach dem Pflegebedarf richten, nicht nach willkürlichen finanziellen Vorgaben“, forderte Bühler. „Kranke Menschen haben ein Recht auf eine gute Versorgung. Und die Beschäftigten der Krankenhäuser haben ein Recht darauf, durch ihre Arbeit nicht selbst krank zu werden.“ Die Kosten einer bedarfsgerechten Pflege am Bett müssten von den Krankenkassen weiterhin vollständig übernommen werden, ebenso die Tariferhöhungen in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, psychiatrischen Kliniken, im Rettungsdienst sowie in der ambulanten Pflege.

„Der Bundestag muss den Gesetzentwurf dringend nachbessern, um massive negative Konsequenzen für Krankenhäuser, Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigte zu verhindern“, so die Gewerkschafterin. „Dass ein Gesetz mit solchen weitreichenden Folgen im Turbo durchs Parlament gepeitscht wird, ist ein Unding und eine Missachtung grundlegender demokratischer Grundätze.“ Nach den Regierungsplänen sollen Bundestag und Bundesrat das Gesetz noch in dieser Woche verabschieden.

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