Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit 2017 verordnungsfähig. Ärztinnen und Ärzte jeder Fachrichtung können es per Rezept verschreiben. Seit der Gesetzesänderung 2024 gelten dabei vereinfachte Regeln. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, entfiel die frühere Pflicht zum Betäubungsmittelrezept für die meisten Cannabisarzneimittel.
In der Praxis stehen zwei Hauptformen zur Wahl: getrocknete Blüten und Öle beziehungsweise Extrakte. Beide enthalten dieselben Wirkstoffe, vor allem THC und CBD. Sie unterscheiden sich jedoch deutlich in Anwendung, Wirkeintritt und Steuerbarkeit. Die Wahl richtet sich nach dem Therapieziel.
Blüten: schneller Wirkeintritt durch Inhalation
Cannabisblüten sind die unverarbeitete, getrocknete Form der Pflanze. Sie werden in der Regel mit einem Verdampfer inhaliert. Das Rauchen wird aus medizinischer Sicht nicht empfohlen.
Der entscheidende Vorteil liegt im schnellen Wirkeintritt. Bei Inhalation gelangen die Wirkstoffe über die Lunge rasch in den Blutkreislauf. Die Wirkung setzt meist innerhalb weniger Minuten ein. Sie hält dafür kürzer an, oft nur zwei bis vier Stunden.
Damit eignen sich Blüten vor allem bei Beschwerden, die akut auftreten. Dazu zählen etwa Schmerzspitzen. Die Bioverfügbarkeit ist bei der Inhalation höher als bei der oralen Aufnahme. Auf dem Markt sind zahlreiche standardisierte Sorten, die sich im Gehalt an THC und CBD unterscheiden.
Öle und Extrakte: längere Wirkung, genauere Dosierung
Öle und Extrakte werden oral eingenommen. Sie werden meist tropfenweise dosiert. Der Wirkstoff gelangt über den Magen-Darm-Trakt in den Körper.
Dadurch setzt die Wirkung deutlich später ein. Üblich sind 30 bis 90 Minuten, in Einzelfällen länger. Im Gegenzug hält die Wirkung länger an, häufig sechs bis acht Stunden.
Diese Form eignet sich für eine gleichmäßige Versorgung über den Tag. Sie kommt vor allem bei dauerhaften Beschwerden infrage. Ein weiterer Punkt ist die Dosierung. Über die Tropfenzahl lässt sich die Menge vergleichsweise genau steuern.
Allerdings ist die Wirkung individueller: Sie hängt unter anderem von der Verdauung ab. Die Bioverfügbarkeit fällt geringer aus als bei der Inhalation.
Die ärztliche Entscheidung richtet sich nach dem Einzelfall
Welche Form geeignet ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der Arzt. Maßgeblich sind die Diagnose, das Therapieziel und die persönliche Verträglichkeit. Auch die Vorerfahrung der Patientin oder des Patienten spielt eine Rolle.
Die Datenlage liefert hier erste Hinweise. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat über mehrere Jahre eine Begleiterhebung durchgeführt. In die Auswertung des BfArM flossen rund 21.000 Behandlungen ein. Mehr als 75 Prozent erfolgten wegen chronischer Schmerzen.
Die Erhebung zeigt auch Unterschiede zwischen den Formen. Blüten wurden im Schnitt von jüngeren und überwiegend männlichen Patienten genutzt. Zudem wurden sie mit höheren THC-Dosen angewendet. Eine euphorisierende Wirkung wurde dabei häufiger berichtet.
Wichtig ist die Einordnung dieser Daten. Es handelt sich nicht um eine klinische Studie zur Wirksamkeit. Die Begleiterhebung erfasst anonymisierte Behandlungsdaten. Sie liefert Hinweise, ersetzt aber keine kontrollierte Forschung.
Worauf Patienten achten sollten
Beide Formen sind verschreibungspflichtig. Sie sind nur über eine ärztliche Verordnung und die Apotheke erhältlich. Eine eigenständige Anwendung ohne ärztliche Begleitung ist nicht vorgesehen.
Zu beachten sind mögliche Nebenwirkungen. Dazu zählen Müdigkeit, Schwindel und Mundtrockenheit. Auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sind möglich. Vor Therapiebeginn ist daher ein ärztliches Gespräch erforderlich.
Standardisierte Sorten als Grundlage der Therapie
Ein zentraler Punkt bei Blüten ist die gleichbleibende Qualität. Die Wirkstoffkonzentration soll konstant sein, damit die Dosierung verlässlich bleibt. Aus diesem Grund kommen standardisierte Sorten zum Einsatz. Bekannte Beispiele sind Bedica, Bediol oder Bedrocan. Sie unterscheiden sich vor allem im Verhältnis von THC zu CBD. Welche Sorte geeignet ist, hängt vom Therapieziel und der Verträglichkeit ab. Die Auswahl trifft die behandelnde Ärztin oder der Arzt.
Fazit
Die Unterscheidung zwischen Blüten und Ölen ist keine Frage von besser oder schlechter. Es geht um die passende Form für den jeweiligen Bedarf. Schneller Wirkeintritt oder lange Wirkdauer, hohe Bioverfügbarkeit oder genaue Dosierung: Diese Kriterien bestimmen die Auswahl. Die Entscheidung trifft das Behandlungsteam gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten.
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PM