Ministerpräsident Kretschmann: ,Schwarzer Donnerstag‘ hat sich in kollektive Erinnerung der Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs eingebrannt
„Wir können die Ereignisse vom 30. September 2010 nicht ungeschehen machen. Wir können die körperlichen Wunden nicht heilen. Wir können uns nur für das Geschehen aufrichtig entschuldigen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag (17. Dezember 2015) im Staatsministerium in Stuttgart im Rahmen eines Gesprächs mit den Geschädigten des Polizeieinsatzes vor mehr als fünf Jahren im Mittleren Schlossgarten. Diese Entschuldigung richte sich ausdrücklich an alle, die von dem Polizeieinsatz betroffen waren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am 18. November 2015 die Urteile zu diesen polizeilichen Maßnahmen verkündet. Der Platzverweis sowie der Einsatz von Pfefferspray und Wasserwerfern seien demnach rechtswidrig gewesen.
„Der so genannte Schwarze Donnerstag hat sich tief in die kollektive Erinnerung der Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs eingebrannt. Auch ich war damals persönlich im Schlossgarten und musste die Ereignisse mit ansehen“, so Kretschmann. „In den folgenden Tagen gingen Hunderttausende auf die Straßen, um ein Zeichen zu setzen. Nun hat das Gericht unmissverständlich klargestellt: Dieser Polizeieinsatz war rechtswidrig.“
Ministerpräsident Kretschmann sei es daher ein wichtiges Anliegen, das Bedauern der Landesregierung über diesen Einsatz auszusprechen: „Ich bitte Sie daher im Namen der Landesregierung um Entschuldigung für das erlittene Unrecht sowie die dadurch verursachten Verletzungen. Das sage ich als Ministerpräsident, der in der Kontinuität seiner Vorgänger steht, auch wenn die handelnden Personen nicht mehr dieselben sind wie 2010.“
„Wir werden gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart aus dem November keine Rechtmittel einlegen“ sagte der Ministerialdirektor im Innenministerium Dr. Herbert O. Zinell den Geschädigten des Polizeieinsatzes im Gespräch zu. Das Polizeipräsidium Stuttgart werde im Januar 2016 auf die jeweils Geschädigten zugehen, um mit ihnen in Gespräche einzusteigen. Die Entschädigung erfolge dann im Rahmen und nach den Regeln des Amtshaftungsrechtes.
Dr. Zinell verwies darauf, dass die Polizei bereits selbstkritisch und verantwortungsbewusst ihre Lehren aus dem Einsatz vom 30. September 2010 gezogen habe. In der Nachbereitung dieses Einsatzes seien Handlungsempfehlungen entwickelt worden, deren Inhalte in Führungskräfteseminaren der Polizei kontinuierlich vermittelt würden. Kernelemente seien eine offensive Öffentlichkeitsarbeit sowie der Einsatz von Anti-Konflikt-Teams, um schwelende Konflikte oder sogar mögliche Eskalationen möglichst frühzeitig zu verhindern. Diese Handlungsempfehlungen hätten bereits unter anderem im Februar 2012 beim Einsatzkonzept anlässlich der Baumfällungen im Schlossgarten Früchte getragen.
PM