Sehr geehrte Redaktion,
mit wachsender Fassungslosigkeit lese ich Ihren Bericht über die sexuellen Übergriffe im Bud‑Spencer‑Bad und darüber, warum der tatverdächtige 21‑Jährige trotz Haftbefehl nicht in Untersuchungshaft sitzt. Laut Artikel wurde der Haftbefehl wegen „fester Arbeitsstelle und sozialem Umfeld“ außer Vollzug gesetzt – der Mann ist also wieder auf freiem Fuß, lediglich mit Meldeauflagen und einem Freibadverbot belegt. Ich frage mich: Seit wann wiegen die Interessen eines Verdächtigen schwerer als das Sicherheitsgefühl von Mädchen, Frauen und Familien?
Mindestens vier Betroffene sind bekannt. Vier! Und wir wissen alle, dass die Dunkelziffer bei sexualisierten Übergriffen in Schwimmbädern deutlich höher liegt. Die Polizei sucht bereits nach weiteren Opfern und Zeugen. Trotzdem bleibt der Mann in Freiheit – in einer Zeit, in der Schwimmbäder zunehmend zu Orten werden, an denen sich viele Menschen nicht mehr sicher fühlen.
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Aber ebenso gilt: Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber den Schwächsten. Und diese Pflicht wird hier – wieder einmal – nur halbherzig erfüllt.
Ein Freibadverbot ist kein Schutzkonzept. Eine Meldeauflage ist kein Schutzkonzept. Beides verhindert nicht, dass sich Betroffene weiterhin ungeschützt fühlen. Beides verhindert nicht, dass Täter sich ermutigt fühlen. Beides verhindert nicht, dass Vertrauen in Behörden weiter erodiert.
Ich erwarte von Politik, Justiz und Stadtverwaltung endlich klare Antworten: Wie viele Übergriffe braucht es noch, bis Sicherheit wieder Vorrang hat? Wie viele Mädchen müssen sich fürchten, bevor konsequent gehandelt wird? Und wie lange will man den Bürgerinnen und Bürgern noch erklären, dass „alles im Griff“ sei, obwohl jeder weiß, dass es nicht stimmt?
Schwimmbäder sind Orte der Freizeit, der Familien, der Kinder. Sie dürfen niemals zu Tatorten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Brandner