VBE fordert Hitzeschutz an Schulen – Ohne Schweiß kein Fleiß?

„Schulen sind Arbeits- und Lernorte und damit auch Orte, an denen der Gesundheitsschutz uneingeschränkt gelten muss. Angesichts zunehmender Hitzeperioden ist es nicht länger hinnehmbar, dass Lehrkräfte sowie Schüler:innen unter Bedingungen arbeiten und lernen, die ihre Gesundheit gefährden. Wir fordern verbindliche Hitzeschutzmaßnahmen an allen Schulen.

Dazu gehören kurzfristig klare und bundesweite Regelungen zu Raumtemperaturen, ausreichender Sonnenschutz, funktionierende Lüftungssysteme, die Freiheit, pädagogische Settings anzupassen sowie perspektivisch Investitionen in eine klimagerechte und hitzeresiliente Schulbaupolitik. Hitzeschutz ist kein Privileg, sondern eine Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Bildungsgerechtigkeit. Es braucht jetzt dringend verbindliche Standards statt Einzellösungen und Improvisation“, fordert Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), angesichts der anhaltend hohen Temperaturen.

Aufgrund der Tatsache, dass bis heute keine geeigneten Maßnahmen gegen den menschengemachten Klimawandel ergriffen wurden, werden derartige Hitzeszenarien zwischen Mai und September in Deutschland zukünftig regelmäßig und in wachsendem Umfang auftreten. Der VBE fordert daher an die Bedürfnisse von Schüler:innen angepasste Maßnahmen und Regelungen auf Grundlage bestehender Festlegungen im Arbeitsschutz. Im Vordergrund stehen hierbei bauliche Veränderungen zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Innenraumtemperatur, beispielsweise über eine Klimatisierung der Schulgebäude, und ausreichende Schattenflächen auf dem Schulhof, um Schüler:innen einen gefahrlosen Ausgleich zum Unterricht bieten zu können.

Bestehende Festlegungen zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz können als Grundlage für neu zu erarbeitende Regelungen genutzt werden. So empfehlen beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörige Regel ASR A3.5, dass ab 26 °C Außentemperatur Maßnahmen wie Schutz vor Sonneneinstrahlung, flexible Arbeitszeiten, technische Geräte zur Kühlung und angepasste Bekleidungsvorschriften ergriffen werden. Ab 30 °C Raumlufttemperatur sind diese Maßnahmen verpflichtend, ab 35 °C gilt der Raum als zum Arbeiten ungeeignet. Derartige Regelungen müssen aber dringend angepasst werden. Neckov führt aus: „Kinder reagieren deutlich stärker auf Hitze, da ihr Körper aufgrund geringerer Schweißproduktion und einer erhöhten Stoffwechselrate bei körperlicher Aktivität die Temperatur noch nicht so effizient regulieren kann. Daher müssen bestehende Regelungen zum Arbeitsschutz an ihre Bedürfnisse angepasst und entsprechend verschärft werden. Wichtig ist dabei, dass eine bundeseinheitliche Regelung erarbeitet wird. Schließlich hält sich weder die Sonne noch das Hitzeempfinden an die Grenzen der Bundesländer.“

PM Verband Bildung und Erziehung (VBE)

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