Windkraftanlagen in Baiereck: Gutachten geht von Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aus

Die beiden Anlagen des Windparks Königseiche auf dem Schurwald oberhalb des Uhinger Stadtteils Baiereck erfüllen nach dem Gutachten nicht die Genehmigungsauflagen. „Aufgrund der fundierten Ergebnisse muss  nun gemeinsam nach Lösungen für Baiereck gesucht werden“, betont Uhingens Bürgermeister Matthias Wittlinger.

Auf 12 Seiten bestätigt die Prüfungsgesellschaft DEKRA in der „Kurzzusammenfassung der Ergebnisse (bisherige Messungen)“ das, was die Menschen in Baiereck seit eineinhalb Jahren umtreibt: Allein auf Grund von mehreren Pegelmessungen ohne weitere Zuschläge wurde der zulässige Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete – beispielsweise an Weihnachten 2025 – nachts überschritten. Unter Berücksichtigung eines Tonzuschlages ergab sich ein Beurteilungspegel von ≤ 45 dB(A), der bei Berücksichtigung von weiteren Zuschlägen einen Pegelwert bis zu ≤ 50 dB(A) annehmen kann.

Dies deutet aufgrund der recht deutlichen Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte auf einen signifikanten Immissionskonflikt hin. Die Immissionsmessungen in Baiereck zeigen deutlich höhere Messergebnisse als in der TÜV-Prognose, die dem Bauantrag zur Genehmigungsentscheidung zugrunde lag. Aus den Messungen konnten darüber hinaus Tonzuschläge von bis zu 5 dB im Vollastbetrieb und 4 dB im Schwachlastbetriebt ermittelt werden. Diese vorhandene Tonhaltigkeit bei nahezu allen Windgeschwindigkeiten widerlegt die bisherigen Erkenntnisse, dass keine Tonhaltigkeiten im Schwachlastbereich vorhanden sind und dieser erst ab einer Windgeschwindigkeit von 9 m/s auftreten.

Die DEKRA-Messungen erfolgten im Auftrag der Stadt Uhingen  – allerdings nicht dort, wo die Geräusche entstehen, sondern dort wo sie ankommen: in Baiereck. Nach mehreren orientierenden Messungen im Ort und auf dem Ausbreitungsweg wurden die Immissionsorte Brunnenstraße 5 und Büchenbronner Straße 6 als  maßgebliche Immissionsorte identifiziert. An diesen zwei Immissionsorten  wurden  Dauermesssysteme mit einem Meteorologiesensor auf einem Stativ neben den Wohnhäusern in Höhe des obersten Geschosses und auf dem Balkon positioniert.

Auch macht die DEKRA deutlich, dass „die bei den Berechnungen verwendete Ausbreitungsrichtlinie DIN ISO 9613-2 (inklusive Interimsverfahren) die realen Schallimmissionsverhältnisse unzureichend abbildet“. Das Ausbreitungsprinzip ,Pegel mindern sich mit der Entfernung‘, könne demnach für die im Nassachtal vorliegende „Berg-Tal-Berg-Situation nichtzutreffend angewendet werden“.

Die DEKRA kommt zu dem Schluss, dass ein maximaler Anlagenbetrieb und hohe Windgeschwindigkeiten im Windfeld zwischen den Windenergieanlagen und den Immissionsorten Schallimmissionspegel am Immissionsort Brunnenstraße 5 zwischen 41 und 42 dB(A) ohne jegliche Zuschläge für eine Tonhaltigkeit verursachen.

Zudem widerlegen die Messergebnisse die Aussage, dass keine Tonhaltigkeiten im Schwachlastbereich zu finden sind. „Uns liegen nun auch ohne vollständige behördlich angeordnete Abnahmemessungen fundierte Ergebnisse einer neutralen Prüfungsgesellschaft vor, auf deren Grundlage nun die weiteren Schritte erfolgen können“, beurteilt Uhingens Bürgermeister Matthias Wittlinger die Zusammenfassung. Zugleich hebt er positiv das lösungsorientierte Zusammenwirken aller beteiligter Akteure hervor, bei dem alle denkbaren Schritte gegangen worden seien. Unter anderem wurden die Anlagen zeitweise durch den Betreiber abgeschaltet, Schwingungsdämpfer eingebaut, Getriebe wurden ausgetauscht und die Anlagenleistung bei Windgeschwindigkeiten von über 9 Metern pro Sekunde gedrosselt. Leider ohne den erhofften Lärm mindernden Erfolg.

Wittlinger: „Sachlichkeit der Betroffenen war und ist für Problem-Lösung wichtig“

„Trotz der teils enormen Belastungen waren die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern  im Ton stets sachlich und fachlich, was ein wichtiger und erfolgsversprechender Faktor in den vielen Besprechungen mit Vertretern der Betreiberfirma Uhl, dem zuständigen Landratsamt in Göppingen und auch uns in der Stadtverwaltung war“, betont Matthias Wittlinger. „Und auf diesem sachorientierten Niveau bitten wir nun das Landratsamt, die weiteren Schritte zu gehen, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.“

Info: Die Stadt Uhingen überlässt die Kurzzusammenfassung des DEKRA-Gutachtens dem Landratsamt in Göppingen, das auf Grundlage der Messergebnisse nun zu entscheiden hat, ob die Windkraftanlagen weiter in Betrieb bleiben können oder zumindest nachts bis auf Weiteres stillstehen müssen. Liegt die ausführliche Zusammenfassung des DEKRA-Gutachtens vor, wird auch dieses dem Landratsamt vorgelegt.

PM Stadtverwaltung Uhingen

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