- Offener Brief an mehr als 700 Gasnetzbetreiber: DUH informiert über Unzulänglichkeiten von DVGW-Berichterstattungssoftware
- Irreführendes Tool kann zu bußgeldbewehrten Rechtsverstößen bei Methanberichterstattung führen
- DUH fordert: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches muss Tool sofort korrigieren, damit klimaschädliche Methanemissionen korrekt erfasst werden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mehr als 700 Gasnetzbetreiber in einem offenen Brief darauf hingewiesen, dass das vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) bereitgestellte Tool „GaWaS“ zur Erfassung klimaschädlicher Methanemissionen in seiner aktuellen Form nicht geeignet ist, die Anforderungen der EU-Methanverordnung zu erfüllen. Das zeigt eine Auswertung der Methanberichte durch die DUH, bei der Unternehmen, die das DVGW-Tool verwendeten, durch fehlerhafte Berichterstattung und fehlende eigene Messungen aufgefallen waren. Das Umweltbundesamt teilt die Rechtsauffassung der Notwendigkeit eigener Messungen und stellt klar, dass eine unzureichende Berichterstattung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die in Zukunft mit einem Bußgeld behaftet sein wird. Die DUH fordert zudem eine generelle Überprüfung der Leitfäden und Merkblätter des DVGW auf Vereinbarkeit mit der Methanverordnung, um weitere mögliche Verstöße auszuschließen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Verwendung voreingetragener Standardwerte statt eigener Messungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Methan-Berichterstattung ist rechtswidrig. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches führt mit dem von ihm angebotenen Tool die eigenen Mitglieder in die Irre und wird seiner Aufgabe als politisch neutrale technische Beratungsstelle nicht gerecht. Der DVGW muss deshalb dieses Berichtsformular dringend nachbessern und seine Mitglieder über die neuen Pflichten aufklären, damit extrem klimaschädliche Methanemissionen nicht weiter kleingerechnet werden und diese gerade in Krisenzeiten unhaltbare Gasverschwendung minimiert wird.“
Die DUH hatte DVGW-Präsident Prof. Gerald Linke in einem Schreiben aufgefordert, das Tool nachzubessern und die Mitgliedsunternehmen über die rechtlichen Anforderungen transparent zu informieren. In seiner Antwort vom 9. Juni 2026 erkennt der DVGW die grundsätzliche Notwendigkeit eigener Messungen an und stellt eine Überarbeitung des Tools in Aussicht. Die DUH fordert nun vom DVGW, diese Nachbesserung unverzüglich umzusetzen, damit sie noch rechtzeitig für das bereits laufende Berichtsjahr zur Verfügung steht. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur die seit 2025 vorgeschriebenen eigenen Messungen, sondern auch die für 2026 nötigen Standortmessungen, die dem Abgleich mit den Komponentenmessungen dienen, korrekt abgebildet werden können müssen.
Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „Das Lobbying gegen die EU-Methanverordnung war dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches bisher offenbar wichtiger als die technisch-wissenschaftliche Beratung seiner Mitglieder bei der Umsetzung der neuen Vorgaben. Bei der Anpassung des irreführenden Tools darf es nicht bleiben: Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches muss sein gesamtes Regelwerk daraufhin überprüfen, ob es rechtskonform ist und mit den neuen Vorgaben der EU-Methanverordnung übereinstimmt. Die Mitglieder der Branche dürfen nicht dem Risiko ausgesetzt werden, gegen bußgeldbewehrte gesetzliche Vorgaben zu verstoßen.“
Hintergrund:
Die EU-Methanverordnung verpflichtet Gasinfrastrukturbetreiber schrittweise zu einer genaueren Erfassung von und Berichterstattung über ihre Methanemissionen. Die DUH hatte bereits öffentlich kritisiert, dass zahlreiche Berichte fehlen und viele der eingereichten Berichte erhebliche Mängel wie gänzlich fehlende Messungen aufwiesen. Ein Großteil davon wurde nach Analyse der DUH mit dem DVGW-Tool erstellt. Der DVGW selbst hatte das Tool als bundesweit einheitliche Eingabemöglichkeit zur Erfüllung der Berichtspflichten beworben.
Seit 2025 reichen die im Tool hinterlegten Standardwerte für die Berichterstattung jedoch nicht mehr aus. Erforderlich sind Messungen an der eigenen Infrastruktur. Für 2026 müssen die Unternehmen zudem Standortmessungen vornehmen – auch diese sind mit der DVGW-Software bislang nicht abbildbar.
Link:
Das dazugehörige Infoblatt und das Schreiben an die Verteilnetzbetreiber finden Sie hier: https://l.duh.de/p260612
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)