Mit dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit schrittweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Zunächst gilt dieser Anspruch für Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen, in den darauffolgenden Jahren wird er stufenweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet. Die Stadt Göppingen passt deshalb die Organisation der Schulkindbetreuung an die neuen gesetzlichen Vorgaben an.
Ursprünglich war vorgesehen, allen Grundschulkindern unabhängig von Klassenstufe oder bestehendem Rechtsanspruch einen Betreuungsplatz anzubieten. Dazu sollten auch Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung sowie Viertklässler nach Abschluss der Grundschule berücksichtigt werden.
Die aktuellen Vormerkungszahlen zeigen jedoch, dass die vorhandenen Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um im kommenden Schuljahr allen Kindern der Klassenstufen eins bis vier einen Platz anzubieten. Ziel der Stadt bleibt es daher, den gesetzlichen Rechtsanspruch zuverlässig umzusetzen und gleichzeitig möglichst vielen Familien weiterhin ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu ermöglichen.
Dafür wird ein einheitliches Verfahren an allen Schulen eingeführt: In einem ersten Schritt wird bei Überbelegung der Betreuung bis 14 Uhr ein Platz in der Betreuung bis 16 Uhr angeboten. Wird dieses Angebot nicht angenommen, entfällt der Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Sollten an einem Standort weiterhin nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, werden in einem zweiten Schritt Absagen an Familien verschickt, deren Kinder noch keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung haben. Eltern, die keine Erwerbstätigkeit nachgewiesen haben, erhalten grundsätzlich eine Absage. Reichen die Plätze darüber hinaus weiterhin nicht aus, werden die Absagen stufenweise nach Klassenstufen verteilt: Zunächst erhalten Familien von Viertklässlern eine Absage, anschließend Familien von Drittklässlern und danach von Zweitklässlern. Auf diese Weise werden ausreichend Kapazitäten geschaffen, um den Rechtsanspruch der anspruchsberechtigten Kinder sicherzustellen.
Dieses Vorgehen gilt einheitlich an allen Schulen bis einschließlich des Schuljahres 2029/30. Ab diesem Zeitpunkt besteht der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder.
Darüber hinaus wird die Satzung zur Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2027/28 überarbeitet. Vorgesehen sind unter anderem eine neue Gebührenkalkulation, ein verbindlicher Zeitraum für die Vergabe der Platzzusagen, klare Regelungen zum Vorgehen bei Überbelegung, Anpassungen der Betreuungszeiten, sowie Regelungen zur Mindestteilnehmerzahl pro Betreuungsgruppe.
Die Stadt Göppingen informiert die betroffenen Familien rechtzeitig über die weiteren Schritte und die konkreten Regelungen an den jeweiligen Schulstandorten.
PM Stadtverwaltung Göppingen