In Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Ulm führten Einsatzkräfte des Verkehrsdienst Mühlhausen während der Tunnelsperrung auf der A8 am Samstagabend eine Kontrollaktion in Fahrtrichtung Geislingen durch. Die Kontrollaktion fand von Samstag 20.30 Uhr bis Sonntagmorgen 1.30 Uhr statt.
Der Verkehr war aufgrund der Tunnelsperrung Richtung Gruibingen von der A8 abgeleitet. Polizistinnen und Polizisten sichteten den Verkehr und leiteten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in die Kontrollstelle. Es wurden insgesamt 21 Fahrzeuge kontrolliert.
Die Polizei zieht folgendes Resümee zur Kontrollaktion: – Gegen vier Personen ermittelt die Polizei nun wegen des Verdachts des Dieseldiebstahls, Verdachts der Geldwäsche, Verdachts der Hehlerei sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz. – Bei einer Person konnten etwas 2 kg Kokain festgestellt werden. Das Hauptzollamt ermittelt nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Rauschgift wurde beschlagnahmt. – Eine Person konnte während der Kontrolle keinen Führerschein vorweisen. Die Polizei hatte den Verdacht, dass die Person nicht im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis ist und untersagte dem Verkehrsteilnehmer die Weiterfahrt. Sie ermittelt nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. – Eine Person war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Polizei erhob ihre Personalien und leitete die Erkenntnisse weiter.
Die Ergebnisse der Kontrollen zeigen deren Notwendigkeit. Die Polizei wird sie deshalb fortsetzen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
PM Polizeipräsidium Ulm