- Beleuchtungsverbot von April bis September zu wenig beachtet
- Gesetz gilt auch für Fassaden privater und industrieller Gebäude
- Vorgabe bietet viele Vorteile – auch für Menschen
Ab dem 1. April gilt: Fassaden aller baulichen Anlagen dürfen ganztägig nicht mehr beleuchtet werden. Die Vorgabe im Naturschutzgesetz Baden-Württembergs gilt seit 2023 sowohl für Gebäude in öffentlicher Hand als auch für gewerbliche und private Gebäude sowie Kirchen. Der BUND ruft alle auf, das Verbot zu beachten und die sogenannte Lichtverschmutzung zu reduzieren – zu ihrem eigenen Vorteil.
Brigitte Heinz, Leiterin Projekt Nachtretter beim BUND Baden-Württemberg: „Nachts unnötige Beleuchtung auszuschalten, hilft nicht nur vielen Tierarten wie Insekten, Fledermäusen oder Igeln. Man spart auch Energie und somit bares Geld. Auch wenn viele inzwischen energiesparende LED-Beleuchtung einsetzen, ist deren Energie trotzdem verschwendet, wo kein Licht nötig ist.“
Leider fehlt es bisher an Kontrolle und Sanktionen der landesweiten Vorgabe. Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen sollten aber auch ohne drohende Strafen mit gutem Beispiel voran gehen und ihre Fassadenbeleuchtung abschalten. Denn zu viel künstliche Beleuchtung wirkt sich vielfach negativ aus.
Brigitte Heinz: „Nachtaktive Tiere, wie Fledermäuse oder Igel meiden hell beleuchtete Bereiche und verlieren so ohnehin knappen Lebensraum. Insekten wie Nachtfalter zieht das Licht dagegen an. Sie umfliegen es oft bis zur völligen Erschöpfung. Tagaktive Arten, wie etwa Singvögel, brauchen die Dunkelheit als Ruhephase. Den Tag-Nacht-Rhythmus, an den sich alles Leben auf diesem Planeten über Jahrmillionen angepasst hatte, hat der Mensch inzwischen gehörig durcheinandergebracht. Dabei ist der Rhythmus auch für unsere Gesundheit wichtig. Deshalb gilt Kunstlicht je nach Art und Ausmaß seit 2011 als schädliche Umwelteinwirkung.“
BUND-Projekt Nachtretter klärt auf
Brigitte Heinz hat deshalb vor einigen Jahren das BUND-Projekt „Die Nachtretter“ ins Leben gerufen. Inzwischen engagieren sich mit ihr viele BUND-Aktive dafür, die Lichtverschmutzung durch unnötige nächtliche Beleuchtungen zu reduzieren. Sie klären über die Gefahren auf, weisen auf unnötige Beleuchtung hin und geben Tipps, wie man es besser machen kann.
Hintergrund:
Seit der Verabschiedung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes im Juli 2020 gibt es in Baden-Württemberg Vorschriften zur Beleuchtung von Gebäuden der öffentlichen Hand. Im Februar 2023 hat das Land die Vorgaben des § 21 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) mit dem baden-württembergischen Klimagesetz noch einmal verschärft. Das Beleuchtungsverbot gilt nun für Fassaden aller baulichen Anlagen, nicht nur die der öffentlichen Hand.
Mehr Informationen:
- BUND-Projekt Nachtretter
- Nächtliches Licht und Insektensterben
- Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg
Foto von B. Heinz (BUND)
PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V.