LKA-BW: Cybercrime-Zentrum erwirkt Auslieferung einer 61-jährigen Tatverdächtigen aus Schweden wegen mutmaßlicher Beteiligung an organisiertem Online-Trading-Betrug

Ermittlern des Cybercrime-Zentrums (CCZ) und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (LKA) ist es gelungen, eine Frau, der Straftaten im Zusammenhang mit dem international organisierten Online-Trading-Betrug vorgeworfen werden, in Schweden zu identifizieren. Die 61-jährige schwedische Staatsangehörige wurde im März 2026 auf der Grundlage eines durch das CCZ erwirkten europäischen Haftbefehls von Schweden nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Gegen sie besteht der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Betrug in mehreren Fällen zum Nachteil deutscher Staatsangehöriger. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen sich mehrere Personen spätestens im Jahr 2018 zusammengeschlossen haben, um arbeitsteilig Online-Trading-Betrugstaten zu begehen. Hierzu wurden professionell gestaltete Internetplattformen betrieben, auf denen vermeintliche Investitionsmöglichkeiten in Finanzprodukte und Derivate angeboten wurden. Die Plattformen wurden über Online-Werbung und soziale Medien beworben. Anleger, die sich registrierten, wurden anschließend von angeblichen Finanzberatern kontaktiert und unter Vorspiegelung hoher Gewinnchancen zu Einzahlungen veranlasst. Tatsächlich erfolgte keine Investition der Gelder. Vielmehr wurden diese von der Tätergruppierung vereinnahmt. Zur Täuschung der Geschädigten wurde ein fiktiver Handel simuliert und vermeintliche Gewinne in den Nutzerkonten angezeigt. Auszahlungen erfolgten nicht. Zur Abwicklung der Geldflüsse nutzte die Gruppierung eine Vielzahl von Firmenkonten im In- und Ausland, auf die die Anleger ihre Gelder überwiesen. Diese Konten wurden gezielt eingerichtet, um den Zahlungsverkehr zu verschleiern und einen seriösen Geschäftsbetrieb vorzutäuschen. Der nun ausgelieferten Beschuldigten wird vorgeworfen, die Gruppierung bei der Einrichtung dieser Firmenstrukturen und Konten unterstützt zu haben. Sie soll dabei als formelle Geschäftsführerin der Firmen oder Verfügungsberechtigte aufgetreten sein, Konten eröffnet und die entsprechenden Zugangsdaten an die Gruppierung weitergegeben haben. Nach den bisherigen Ermittlungen wurden über die unter Mitwirkung der Beschuldigten eingerichteten Konten Einzahlungen von 24 Geschädigten aus Konstanz, Tübingen, dem Landkreis Karlsruhe, dem Rhein-Neckar-Kreis sowie aus Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein in Höhe von insgesamt über 1,17 Millionen Euro entgegengenommen und weitergeleitet. Die Beschuldigte soll für ihre Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg Zahlungen in Höhe von rund 280.000 Euro erhalten haben. Die Beschuldigte konnte im Zuge akribischer Ermittlungen durch das LKA identifiziert werden. Sie wurde in Helsingborg (Schweden) lokalisiert und schließlich auf der Grundlage eines durch das CCZ erwirkten Europäischen Haftbefehls von den schwedischen Behörden nach Deutschland ausgeliefert. Die Ermittlungen, auch zur Identifizierung weiterer Tatbeteiligter, dauern weiter an.

PM Landeskriminalamt Baden-Württemberg

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