EU-Gerichtshof kippt Deckel für Schienenmaut im Nahverkehr

Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge rechtswidrig. Die endgültige Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Köln muss dabei die Auslegung des EuGH beachten. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann sagte:

„Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Das deutsche Trassenpreissystem ist nicht mit EU-Recht kompatibel und muss grundlegend reformiert werden. Das fordern wir und viele andere Akteure in Deutschland schon lange. Die bisherige Bepreisung der Eisenbahntrassen nach dem Vollkostenprinzip fördert nicht den Schienenverkehr, sondern macht ihn teuer und verhindert die Verlagerung auf die Schiene. Die Deckelung für den Schienenpersonennahverkehr war eben nur eine Hilfskonstruktion zu Lasten anderer. Notwendig ist ein faires Trassenpreissystem, das von einer gemeinwohlorientierten Grundfinanzierung durch den Staat ausgeht und den Nutzenden nur die Grenzkosten berechnet, so wie in den meisten anderen europäischen Ländern üblich. Ziel eines neuen Trassenpreissystems muss sein, mehr Menschen und Güter auf die Schiene zu bringen. Gemeinwohlorientierte Infrastruktur darf nicht länger ein Einnahmegeschäft der Deutschen Bahn sein.“

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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