Städte und Gemeinden können wieder Anträge für den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier stellen. Antragsfrist ist der 8. Juni 2026.
SymbolbildDer Landesinvestitionspakt wurde 2022 als Nachfolgeprogramm des ausgelaufenen Bund-Länder-Investitionspakts aufgelegt, und ist seitdem ein sehr gefragtes Programm in der Förderlandschaft Baden-Württembergs. 85 Städte und Gemeinden konnten damit bereits unterstützt werden, mit insgesamt 80 Millionen Euro Landesfinanzhilfen. „Das zeigt: Wir sind und bleiben ein verlässlicher Partner für unsere Kommunen“, so Ministerin Razavi.
Nachhaltige Belebung der Quartiere
Der Investitionspakt des Landes ergänzt gezielt die Regelprogramme der Städtebauförderung. Förderfähig sind Orte der Begegnung, wie beispielsweise Büchereien und Mediatheken, Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Kindertagesstätten, Begegnungs- und Jugendeinrichtungen, Spielplätze oder Parkanlagen. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt, dass das Vorhaben nachhaltig ist und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Quartier entspricht. Es geht vorrangig darum, Einrichtungen zu modernisieren und umzunutzen. Ersatzneubauten können nur ausnahmsweise und Neubauten nur dann gefördert werden, wenn im Erneuerungsgebiet nachweislich eine solche Einrichtung fehlt. „Projekte in zentralen Lagen haben wir dabei besonders im Blick: Damit tragen wir zur positiven Belebung der Innenstädte und Ortskerne bei – damit nicht nur die Kirche, sondern auch die Menschen im Dorf und in der Stadt bleiben“, so die Ministerin.
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können bis zum 8. Juni 2026 Anträge bei den Regierungspräsidien einreichen.