- Biber-Petition erreicht wichtige Zielmarke bereits nach knapp vier Wochen
- BUND und NABU sammeln weiter Stimmen
- Eindringlicher Appell an die Landesregierung zur Rücknahme der Biberverordnung
Die Landtagspetition von BUND und NABU Baden-Württemberg zum Schutz des Bibers und gegen das leichtere Töten der Tiere ist ein voller Erfolg: Nur vier Wochen nach dem Start ist mit 10.000 Unterschriften das nötige Quorum bereits erreicht. Damit muss sich der Petitionsausschuss des Themas annehmen. Ziel der Petition ist die Rücknahme der neuen Biberverordnung, die die Landesregierung Ende Januar veröffentlicht hat. BUND und NABU sehen in ihr einen Rückschritt, der das funktionierende Biber-Management im Land gefährdet und rechtliche Unsicherheit schafft. Noch bis 20. März können Menschen die Petition auf dem neuen Online-Portal des Landtags von Baden-Württemberg unterstützen.
Sylvia Pilarsky-Grosch, BUND-Landesvorsitzende: „Diese 10.000 Unterschriften in dem noch jungen landeseigenen Behördenportal statt auf einer der bekannten bundesweiten Plattformen sind ein starkes Zeichen an die Politik. Aber wir wollen mehr und rufen alle auf, uns weiter zu unterstützen. Denn jede Stimme verdeutlicht, dass die Menschen im Land das gezielte Töten von Bibern ablehnen und bessere Lösungen von der Politik erwarten.“
Johannes Enssle, NABU-Landesvorsitzender: „Die Menschen wollen einen starken Biber-Schutz. Das belegt auch die repräsentative forsa-Umfrage in unserem Auftrag, in der 76 Prozent der Befragten die Rückkehr der Biber nach Baden-Württemberg begrüßen. Sie sind damit deutlich weiter als Teile der Politik.“
Widerspruch gegen erste Allgemeinverfügung zum Biber
Wie wichtig eine Rücknahme der Biberverordnung ist, zeigt auch die erste Allgemeinverfügung, die der Neckar-Odenwald-Kreis vor kurzem auf deren Grundlage erlassen hat. Die Verfügung erfasst scheinbar alle Gewässer im Landkreis und ermöglicht somit flächendeckend Maßnahmen bis hin zum Abschuss der Tiere. Vor diesem Szenario hatten beide Verbände bereits in ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Verordnung gewarnt. BUND und NABU haben deshalb gegen die Allgemeinverfügung Widerspruch eingelegt und lassen das Vorgehen rechtlich prüfen.
Artenschutz statt Scheinlösungen
Die Naturschutzverbände sehen in den Bestrebungen, Wildtiere vermehrt zu bejagen und Konflikte mit Schrot und Blei zu lösen, eine besorgniserregende neue Entwicklung in der Politik. „Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sowie die Biberverordnung im Land scheinen Teil einer politischen Strategie zu sein, die den Artenschutz insgesamt schwächen will. Durch die Mitzeichnung unserer Petition stimmen Menschen deshalb nicht nur für den Biber, sondern auch gegen diese rückwärtsgewandte Entwicklung. Lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Zeichen setzen, damit Arten- und Naturschutz politisch weiterhin im Fokus stehen“, appellieren die beiden Landesvorsitzenden.
Hintergrund: Auf die „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) hat die Landesregierung sich am 20. Januar verständigt, um angeblich unbürokratischer bei Konflikten mit Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in den Lebensräumen der schätzungsweise 12.400 Biber im Land eingreifen zu können. Bislang ist das Töten von Bibern nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich. Denn die Art ist durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie streng geschützt. Konflikte mit dem Biber können auch ohne die BiberVO gelöst werden – das zeigt das bisherige, gut funktionierende Biber-Management im Land. Am 13. Februar hat der Neckar-Odenwald-Kreis als erster im Land eine Allgemeinverfügung auf Grundlage der Biberverordnung erlassen, gegen die BUND und NABU umgehend Widerspruch eingelegt haben.
Mehr Informationen:
- Direkt zur Petition beim Landtag: www.bund-bawue.de/biberpetition
- Hintergründe und FAQ zur Biber-Petition
- BUND zum Biber in Baden-Württemberg
- Biber-Petition – NABU Baden-Württemberg
- Der Biber – NABU Baden-Württemberg
PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)