Das Landesversorgungsamt im Regierungspräsidium Stuttgart meldet für 2025 ein Rekordhoch der Antragszahlen. Die Versorgungsämter in Baden-Württemberg bearbeiteten mehr als 250.000 Anträge im Schwerbehindertenrecht. Zudem führte das Landesversorgungsamt über 25.000 Widerspruchsverfahren durch. Die Zahl der Anträge auf Anerkennung von Impfschäden ging hingegen zurück.
Im Jahr 2025 bearbeiteten die Versorgungsämter im Land rund 100.000 Erstanträge (2024: 97.000) und etwa 153.000 Änderungsanträge (2024: 151.000). In mehr als 53.000 Fällen stellten sie eine Schwerbehinderung fest (2024: 54.000). Zum Vergleich: 2023 lagen die Antragszahlen mit rund 241.000 Verfahren noch deutlich niedriger.
Seit mehreren Jahren verzeichnet das Landesversorgungsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) steigende Antragszahlen im Schwerbehindertenbereich. Mit erstmals über 250.000 Anträgen erreichten sie 2025 in Baden-Württemberg einen neuen Höchststand. Mit dem Anstieg der Fallzahlen bei den Versorgungsämtern der Stadt- und Landkreise nahmen auch die Anfragen und Beratungen beim Landesversorgungsamt zu. Als Fachaufsicht stellt das Landesversorgungsamt die einheitliche Rechtsanwendung und Verwaltungspraxis im Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sicher.
„Die Mitarbeitenden der Versorgungsämter sowie des bei uns im Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelten Landesversorgungsamts haben trotz steigender Fallzahlen jeden Einzelfall mit hoher fachlicher Expertise geprüft. Dies zeigt, dass die Versorgungsverwaltung auch in Zeiten wachsender Antragszahlen ihre Aufgaben mit fachlicher Sorgfalt und hohem Engagement wahrnimmt und die Anliegen von Menschen mit Behinderungen verlässlich bearbeitet“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay.
Deutlich mehr Schwerbehinderten-Widersprüche / Impfschäden-Anträge rückläufig
Besonders deutlich wuchs die Zahl der Widerspruchsverfahren im Bereich „Schwerbehinderung“, die das Landesversorgungsamt als Widerspruchsbehörde zentral für Baden-Württemberg durchführt. Deren Anzahl ist im vergangenen Jahr gegenüber dem Stand 2023 (18.700) um nahezu 25 Prozent auf über 23.000 Verfahren (2024: 21.100) gestiegen. Gleichzeitig hat das Rechtsmittelreferat des Landesversorgungsamts 2025 insgesamt 25.100 Widerspruchsverfahren (2024: 19.800) abgeschlossen. Damit überstieg die Zahl der erledigten Verfahren die Zahl der neu eingegangenen Rechtsbehelfe.
Ein weiterer Schwerpunkt des Landesversorgungsamtes lag 2025 bei der Umsetzung des Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV). Mit seinem Inkrafttreten im Jahr 2024 trat die umfassendste Reform des „Sozialen Entschädigungsrechts“ seit dessen Bestehen in Kraft. Dabei wurde sein Anwendungsbereich vor allem bei den staatlichen Leistungen für Gewaltopfer erheblich ausgeweitet.
In anderen Aufgabengebieten des Landesversorgungsamts kam es 2025 ebenfalls zu einer deutlichen Steigerung des Aufgabenvolumens. So hat das Landesversorgungsamt im Rahmen der Jugendhilfe auf 4.800 Anträge (2024: 3.700) hin Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer im Gesamtumfang von rund 234 Millionen Euro (2024: 176 Millionen Euro) und als zentrale Erstattungsstelle für Rentenversicherungsbeiträge insgesamt fast 158 Millionen Euro (2024: 151 Millionen Euro) an Werkstätten für Menschen mit Behinderung erstattet.
Die Zahl der Widerspruchs- und Klageverfahren bei Impfschäden, die im Zusammenhang mit Impfungen gegen SARS-CoV-2 in den Vorjahren stark angestiegen war, ist 2025 hingegen rückläufig gewesen (2025: 208; 2024: 314).
Hintergrundinformationen:
Die Abteilung 9 „Landesversorgungsamt, Gesundheit und Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften“ des Regierungspräsidiums Stuttgart ist in weiten Teilen für ganz Baden-Württemberg zuständig. Aufgabe des Landesversorgungsamts Baden-Württemberg ist es unter anderem als landesweit zuständige Widerspruchsstelle die Entscheidungen der Versorgungsämter der Stadt- und Landkreise zu überprüfen. Die Versorgungsämter treffen auf einen entsprechenden Antrag die Feststellungen zu einer Behinderung und über den jeweiligen Grad der Behinderung sowie Nachteilsausgleiche im Einzelfall und entscheiden über die Erbringung von staatlichen Leistungen des „Sozialen Entschädigungsrechts“, wie insbesondere die Versorgung von Kriegsgeschädigten, von Opfern des SED-Regimes, Gewaltopfern und Geschädigten durch Schutzimpfungen.
PM Regierungspräsidium Stuttgart