Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und Frau Jana Horlacher-Schulze als Schriftführerin. Die Presse war vertreten durch Ralf Heisele von der Geislinger Zeitung. Zuhörer gab es keine.
1. Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.01.2026
Der Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.01.2026 stand den Gemeinderäten zur Verfügung. Es wurde darum gebeten, den Entwurf auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und die Niederschrift in der Sitzung zu bestätigen, was auch geschah.
2. Anschaffung von PC´ s für die Gemeindeverwaltung und Grundschule
In der Gemeindeverwaltung sowie im Sekretariat der Grundschule müssen mehrere Arbeitsplatz-PCs ersetzt werden. Ziel ist eine einheitliche und zukunftsfähige Ausstattung der Arbeitsplätze. Beschafft werden sollen insgesamt vier PCs: zwei Standard-PCs für die Verwaltung, ein Standard-PC für das Sekretariat der Grundschule sowie ein leistungsstärkerer PC für das Bürgerbüro. Für das Bürgerbüro ist aufgrund der dortigen Aufgaben eine überdurchschnittliche Leistungsanforderung erforderlich.
Aufgrund von komplexen Anforderungen an die Systeme in der Kommunalverwaltung stehen nur eingeschränkt Anbieter zur Auswahl, welche sämtliche Qualifikationen und Kenntnisse im Umgang mit erforderlichen Schnittstellen zu Anwenderprogrammen im öffentlichen Dienst kennen und anwenden können.
Für die Beschaffung lagen zwei Möglichkeiten vor: ein Gesamtangebot der Firma Wöllner IT-Service (Birenbach) sowie ein Hardwarepreis über den Rahmenvertrag mit Komm.ONE – über den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal.
Unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit, der praktischen Umsetzbarkeit sowie der Betreuungssituation im laufenden Betrieb empfahl die Verwaltung die Vergabe an die Firma Wöllner IT-Service. Der Gemeinderat schloss sich dem Vorschlag einstimmig an und stimmte der Ersatzbeschaffung von insgesamt vier Arbeitsplatz-PCs für Rathaus und Grundschule zu. Die notwendigen finanziellen Mittel wurden im Haushaltsplan 2026 eingeplant. Der Auftrag wurde an die Firma Wöllner IT-Service aus Birenbach zum Preis von 9.389,10 € brutto vergeben.
3. Heizungskeller im Rathaus – Instandsetzung nach Umbauarbeiten (Putz-/Malerarbeiten) – Auftragsvergabe
Im Zuge der Umbauarbeiten im Heizungskeller (u. a. Erneuerung Heizungsanlage sowie Einbau einer Feuerschutzwand) hat sich der Gesamtzustand des Raumes deutlich verschlechtert. Der derzeitige Zustand -auch altersbedingt- ist geprägt durch Wanddurchbrüche, Riefen, Unebenheiten, vergilbte Wandfarben, unterschiedliche Materialien sowie Flickstellen. Der Raum wird regelmäßig im Rahmen der technischen
Bewirtschaftung genutzt und sollte daher wieder in einen ordentlichen und einheitlichen Zustand versetzt werden.
Von der Stuckateur Benitsch GmbH aus Mühlhausen im Täle, lag ein Angebot als Kostenschätzung nach Aufwand in Höhe von 4.569,60 € brutto vor.
Ein weiteres Angebot der Firma Lehner GmbH aus Bad Überkingen liegt über dem Angebot von Stuckateur Benitsch.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2026 mit 5.500 € zur Verfügung. Einstimmig nahm der Gemeinderat mit seinem Beschluss das Angebot der Firma Stuckateur Benitsch GmbH an.
4. Untersuchung der gemeindlichen Brückenbauwerke (Brückenhauptuntersuchung) – Auftragsvergabe
Brückenbauwerke unterliegen einer fortlaufenden Alterung und Beanspruchung. Um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten und mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen, sind regelmäßige Bauwerksprüfungen vorgeschrieben. Die sogenannte Hauptprüfung bildet dabei die wichtigste Grundlage für die Beurteilung des baulichen Zustands sowie für die Planung künftiger Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Die Prüfungen erfolgen nach der DIN 1076 und sind zugleich ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde.
Für die Durchführung der Hauptprüfungen nach DIN 1076 an insgesamt sechs Brückenbauwerken wurden drei Ingenieurbüros angefragt. Das Ingenieurbüro Wassermüller hat sich ausdrücklich für die Anfrage bedankt, jedoch mitgeteilt, dass Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 nicht zum Portfolio des Büros gehören. Eine Angebotsabgabe erfolgte daher nicht; das Büro schied aus dem Verfahren aus.
Somit lagen zwei Angebote zur Bewertung vor:
• Geoteck Ingenieure GmbH
• VTG Straub Ingenieurgesellschaft mbH mit 4.092,11 € brutto
Beide Angebote umfassen die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptprüfungen. Unterschiede zeigten sich jedoch deutlich sowohl beim Preis als auch beim konkreten Leistungsumfang. Das Angebot der GeoTeck Ingenieure lag über dem der VTG Straub.
Der Gemeinderat schloss sich einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung an und vergab den Auftrag der Durchführung der Hauptprüfungen nach DIN 1076 für die sechs Brückenbauwerke an die VTG Straub Ingenieurgesellschaft mbH.
5. Einrichtung eines Lernwaldes – Grundsatzentscheidung und weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat sich bereits im Jahr 2025 mit der Einrichtung eines Lernwaldes im Zusammenhang mit dem Ganztageskonzept der Grundschule befasst. In mehreren Vorberatungen wurde die pädagogische Tragfähigkeit des Projekts bejaht. Zur Sitzung am 23.02.2026 stand nun die abschließende Grundsatzentscheidung über die Umsetzung des Lernwaldes an.
5.1. Forstrechtliche Genehmigung
Die forstrechtliche Genehmigung nach § 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz wurde durch das Landratsamt Göppingen mit Schreiben vom 22.07.2025 erteilt. Die Genehmigung ist befristet auf drei Jahre, somit gültig bis Ende Juli 2028. Wesentliche Inhalte der Genehmigung sind insbesondere die erhöhte Verkehrssicherungspflicht für die abgegrenzte Fläche sowie die Verpflichtung zur Information der Eltern über typische Waldgefahren.
Vor Ablauf der Genehmigung ist eine Evaluierung hinsichtlich pädagogischer, organisatorischer und finanzieller Gesichtspunkte vorzunehmen und über eine Fortführung zu entscheiden.
5.2. Verkehrssicherung und Baumpflege
Durch den regelmäßigen schulischen Aufenthalt ergibt sich eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Die Erstmaßnahme erfolgt durch die Firma Baumpflege Benz im Schulterschluss mit dem Forst BW. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (geschätzter Rahmen ca. 3.500–5.000 € netto). Darüber
hinaus sind regelmäßige Kontrollen (zweimal jährlich) erforderlich.
5.3. Schülertransport
Die Schülerbeförderung erfolgt über die SEGOFils (Seniorengemeinschaft Oberes Filstal). Es ist mit ca. 25 Fahrten pro Schuljahr zu rechnen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150 € je Fahrt und somit auf rund 3.750 € jährlich. Die Kooperationsvereinbarung mit der SEGOFils wäre nach dem Gemeinderatsbeschluss abzuschließen. Am Sitzungsabend wurde noch eine andere Möglichkeit des Schülertransportes angesprochen. Demnach könnten Fahrleistungen auch durch Freiwillige erfolgen, ggf. unter Einsatz des MTW. Dies unterliegt jedoch unterschiedlichen Einschränkungen, so dass dies noch abschließend zu prüfen ist.
5.4. Umbau der „Alten Molke“
Die „Alte Molke“ dient als Aufenthaltsraum, Sanitärbereich und Basisstation. Die ursprüngliche Kostenschätzung beläuft sich auf 53.650 € brutto. Durch Eigenleistungen des Bauhofs sowie freiwillige Leistungen durch z. B. Eltern, Freiwillige, Gemeinderat usw. wird ein erhebliches Einsparpotenzial erwartet.
Die Ratsmitglieder sind in guter Hoffnung, dass regionale Handwerker zur Umsetzung des Vorhabens für einen guten Zweck gewinnen lassen können. Im Haushaltsplan sind insgesamt 38.000 € eingestellt. Es wird davon ausgegangen, dass der Planansatz eher noch unterschritten werden kann.
5.5. Rechtliche und organisatorische Einordnung
Betreiber des Lernwaldes bleibt die Gemeinde Mühlhausen im Täle. Die Betreiberverantwortung, insbesondere im Hinblick auf Verkehrssicherung und Haftung, verbleibt vollständig bei der Gemeinde. Die organisatorische Zuordnung der pädagogischen Durchführung wird an die Grundschule delegiert.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung die Einrichtung eines Lernwaldes auf Grundlage der vorliegenden forstrechtlichen Genehmigung und der pädagogischen Konzeption bis zum Ablauf der Befristung Ende Juli 2028. Vor Ablauf der Genehmigung ist eine Evaluierung vorzunehmen und über eine Fortführung zu entscheiden.
Die Verwaltung wurde beauftragt:
– die Verkehrssicherungsmaßnahmen mit der Firma Baumpflege Benz
– die Kooperationsvereinbarung mit der SEGOFils abzuschließen
– sowie die Umsetzung der Umbauarbeiten unter Federführung des Bauhofs durchzuführen.
6. Bekanntgabe Baugenehmigung, Wohnungsanbau sowie Abbruch einer Garage und Umbau Wohnhaus, Brühlstraße 8, Flst. 268
Mit Schreiben vom 16.01.2026 erteilte das Bauamt des Landratsamtes Göppingen die Baugenehmigung für den o. g. Antrag.
7. Bekanntgaben
7.1. Verbandsversammlung des Zweckverbands „Region Schwäbische Alb“ (RSA) am 04.03.2026
Für o.g. Zweckverband ist die kommende Verbandsversammlung für Mittwoch, 04. März 2026 geplant. Wesentliche Tagesordnungspunkte werden die Wahlen des Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie die Beschlussfassung zum Haushalt 2026 sein. Die Sitzung findet in Dornstadt im
Bürgersaal des Kultur- und Sporttreffs statt. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle wird vertreten durch Gemeinderat Benjamin Walbach sowie Bürgermeister Bernd Schaefer.
8. Bürgerfragen
Es waren keine Zuhörer zu Gegen, welche hätten Fragen stellen können.
9. Sonstiges / Anfragen
Hierzu gab es keine Themen.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle