Rückzahlung Corona-Soforthilfen: Handwerk BW fordert möglichst einfaches Verfahren

Vor der morgigen Verabschiedung des „Rückzahlungs“-Gesetzes im Landtag verlangt das Handwerk eine unkomplizierte Abwicklung.
 
Die monatelange Unsicherheit für Betriebe, die im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfe erhalten hatten und dann wieder zurückzahlen mussten, soll noch diese Woche ein Ende finden: Der Landtag Baden-Württemberg wird voraussichtlich morgen ein sogenanntes „Ausgleichsgesetz“ verabschieden. Damit sollen rund 62.000 Unternehmen, darunter zahlreiche Handwerksbetriebe wie Friseure, Kosmetikerinnen und Fotografen, von den zuvor verlangten Rückforderungen der L-Bank befreit werden.
In Vorbereitung des Landtagsbeschlusses hat heute noch einmal der Wirtschaftsausschuss des Landesparlaments öffentlich getagt. In der Verbändeanhörung sagte Peter Haas, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Handwerk BW: „Die Gerichte haben klar entschieden, dass die Rückforderungen aus der ersten Soforthilfe-Richtlinie rechtswidrig waren. Nun muss das monatelange Politik-Mikado ein Ende haben, und es braucht einen klaren Fahrplan, wie die betroffenen Betriebe zu ihrem Recht kommen.“ Handwerk BW mahnte insbesondere an, mit dem Rückabwicklungsverfahren keine neuen bürokratischen Hürden aufzubauen. Die Betriebe hätten ja bereits schon einmal alle Unterlagen eingereicht – eine weiteres kompliziertes Antragsverfahren müsse vermieden werden. Der bisherige Gesetzesentwurf sieht ein digitales Verfahren vor, in dem die Betriebe aktiv neue Anträge stellen müssen. „Die Ablösung eines Bürokratiemonsters durch ein neues Bürokratiemonster wäre das Letzte, was unsere Betriebe jetzt brauchen“, sagt Haas.
In der Ausschusssitzung wurde eine Vielzahl offener Punkte und Fragen behandelt, die Handwerk BW Sorgen machen, ob das Gesetz morgen nicht mit einer zu heißen Nadel gemacht wird. Haas kommentierte: „Es gab in der Sitzung fast mehr Fragen als Antworten.“ Handwerk BW empfiehlt daher, dass sich der Landtag noch einmal mit den kurzfristig eingebrachten Vereinfachungsvorschlägen von FDP, Grünen und CDU beschäftigt. Wenn es ein Verfahren gibt, das nicht vollautomatisch abläuft, müsse es dennoch transparent bleiben und für die Betriebe verständlich sein. „Der Handwerker darf dafür nicht wieder einen Steuerberater brauchen“, so der Dachverband. Außerdem müssten Fragen zu Fristen, noch offenen Rechtsmitteln und zur Sozialversicherungsfreiheit klar geregelt werden. „Regierung und Regierungsfraktionen stehen weiterhin bei unseren Betrieben im Wort, dass der Ehrliche nicht der Dumme sein wird“, so Haas.

PM Baden-Württembergischer-Handwerkstag e.V.

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