Eine Jobkündigung im Nachbarland, eine deutsch-französische Scheidung, oder die plötzliche Verantwortung für eine Angehörige: Bürgerinnen und Bürger erhalten weiterhin kostenlose Hilfe bei Rechtsfragen mit Frankreich-Bezug. Das Interreg-Projekt „Justiz ohne Grenzen“ des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) geht als neues Projekt Justice Bridge 2026 weiter. Zweisprachige Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten geben dort Erstberatungen.
Wenn Recht zur Hürde wird: Ein Beispielfall
Brunos Tante lebt in Frankreich und fällt dort ins Koma. Neben der emotionalen Belastung beginnt für ihn ein juristisches Labyrinth: Wer darf nun medizinische Entscheidungen für die alleinstehende Frau treffen? Wer verwaltet ihr Bankkonto, ihre Immobilie? Bruno merkt schnell: Was schon im eigenen Land komplex ist, ist es wo anders erst recht. Die Sprachbarriere erschwert die Situation zusätzlich.
Doch nicht nur in Ausnahmesituationen, sondern auch im Alltag stoßen Menschen immer wieder auf Hürden, sei es beim Arbeiten, Wohnen oder in Familienangelegenheiten im Nachbarland. Denn während Lebensrealitäten nicht an der Grenze Halt machen, tut es der Zugang zum Recht oft umso abrupter.
Ein europaweit einzigartiges Angebot
Genau hier setzt Justice Bridge 2026 an und ist damit europaweit das einzige Angebot dieser Art. Das Projekt des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) dient als zentrale Anlaufstelle für deutsch-französische Rechtsfragen. Zunächst analysiert das Projektteam jeden Fall einzeln. Wo es keine direkte Auskunft geben kann, organisiert es kostenlose juristische Erstberatungen mit zweisprachige AnwältInnen, NotarInnen und GerichtsvollzieherInnen. Einmal im Monat finden diese beim Projektträger in Kehl oder online statt.
Bruno nimmt eine solche Beratung bei einer französischen Anwältin wahr, die ihm auf Deutsch erklärt, dass ein „mandataire spécial“ bestimmte Entscheidungen für eine urteilsunfähige Person treffen kann. Dieser wird vom Richter bestimmt. Aber dass Bruno, der kaum Französisch spricht, dafür ausgewählt wird, ist unwahrscheinlich. Er soll jedoch prüfen, ob die Tante möglicherweise schon vor ihrer Erkrankung Vollmachten erteilt hat. Bruno verlässt die Beratung erleichtert und mit dem Wissen, welche rechtlichen Schritte er als nächstes gehen kann.
Lion-Joed Char, Projektleiter von Justice Bridge 2026, bestätigt: „Bei uns finden Menschen Antworten, die sie zuvor oft monatelang vergeblich gesucht haben.“
Auch ganz allgemein beantwortet das Projektteam Fragen zum französischen Rechtssystem: zu Zuständigkeiten, Fristen und möglichen Prozesskosten. Bürgerinnen und Bürger erhalten zudem eine Orientierung bei den vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren, einer zu wenig bekannten, grenzüberschreitenden Klagemöglichkeit.
Ein Mehrwert für die Grenzregion
Justice Bridge 2026 richtet sich an Bürgerinnen und Bürger der deutsch-französischen Grenzregion, die in einen Rechtsstreit mit Bezug zum Nachbarland verwickelt sind. Dabei werden verschiedene Rechtsgebiete abgedeckt, darunter Verbraucherschutz, Arbeitsrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über ein Online-Formular auf der Internetseite des ZEV (cec-zev.eu). Rechtssuchende können dort ihren Sachverhalt schildern und relevante Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Schriftverkehre oder bereits vorliegende Gerichtsurteile anfügen.
Das Projekt läuft bis Mai dieses Jahres. Ab Mitte 2026 soll es sich zum Europäischen Justizzentrum Deutschland und Frankreich weiterentwickeln und dann Bürgerinnen und Bürgern aus ganz Deutschland und ganz Frankreich offenstehen. Der Förderantrag wird derzeit von der Europäischen Kommission geprüft.
Wie es zu Justice Bridge kam
Justice Bridge 2026 baut auf dem Interreg-Projekt Justiz ohne Grenzen des ZEV auf. Im Förderzeitraum von 2023 bis 2025 konnte dieses mehr als 2.000 individuelle Anfragen zu deutsch-französischen Rechtsstreitigkeiten beantworten und über 800 kostenlose Erstberatungen organisieren. Anfang 2025 wurde das Pilotprojekt von der Europäischen Kommission als Gewinner des Wettbewerbs „Interreg Slam“ ausgezeichnet.
Die anhaltend hohe Nachfrage, auch über das offizielle Projektende hinaus, unterstreicht die Relevanz einer solchen Anlaufstelle und führte schließlich zu ihrer Fortsetzung als Justice Bridge 2026.
Eine Finanzierung aus zwei Ländern
Dass der Service für Bürgerinnen und Bürger vollständig kostenlos angeboten werden kann, ist dank einer gemeinsamen Finanzierung aus Deutschland und Frankreich möglich. Unterstützt wird Justice Bridge 2026 von den Ministerien für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg. Auf französischer Seite tragen die Europäisches Gebietskörperschaft Elsass und die Region Grand Est, ihm Rahmen des Dreijahresvertrags „Straßburg, europäische Hauptstadt 2024–2026“, zum Gelingen bei sowie der Conseil Départemental d’Accès au Droit du Bas-Rhin.
PM Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.