Wir sind zur Nothilfe verpflichtet – doch wo beginnt die Strafbarkeit?

Was Bürgerinnen und Bürger wissen sollten – und warum besonnene Selbstverteidigung zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Körperliche Angriffe auf zufällige Opfer nehmen seit Jahren zu. Immer häufiger enden alltägliche Konflikte in der Notaufnahme. Die Frage, wie man sich rechtlich korrekt schützt, ist damit aktueller denn je. Notwehr bedeutet jedoch nicht automatisch kämpfen – oft ist ein frühzeitiger Notruf  1  1  0  bei der Polizei der sicherere und rechtlich sauberere Weg, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.

Was das Gesetz verlangt – und was es erlaubt

Das deutsche Strafgesetzbuch regelt die Notwehr eindeutig. Nach § 32 StGB handelt nicht rechtswidrig, wer einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abwehrt. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, den Angreifer zu verletzen, wenn dies zur Verteidigung erforderlich ist.

Doch die Rechtsprechung zeigt: Die Grenzen sind eng gesteckt. Gerichte prüfen stets, ob die Abwehr erforderlich und angemessen war. In aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs wird immer wieder betont, dass weniger gefährliche Mittel Vorrang haben, sofern sie realistisch verfügbar sind.

Auch die sogenannte Notwehrprovokation spielt eine Rolle: Wer einen anderen bewusst reizt oder aggressiv konfrontiert und anschließend „zurückschlägt“, kann sich nicht auf Notwehr berufen.

Erforderlichkeit: Der entscheidende Maßstab

Notwehr darf nur so weit gehen, wie es nötig ist, um den Angriff zu stoppen. Das bedeutet:

  • Keine Überreaktion
  • Keine Vergeltung
  • Keine Fortsetzung der Gewalt, wenn der Angriff bereits beendet ist

In der Praxis heißt das: Wer angegriffen wird, darf sich wehren – aber nur mit Mitteln, die geeignet sind, den Angriff sofort zu beenden. Ein Messer gegen eine Ohrfeige wäre beispielsweise unverhältnismäßig.

Aktuelle Urteile zeigen, wie differenziert Gerichte prüfen. So entschied der BGH 2025, dass wiederholte Abwehrhandlungen mit Alltagsgegenständen zulässig sein können, wenn eine ernsthafte Bedrohung vorlag.

Notwehrüberschreitung: Wenn Angst entschuldigt

  •  33 StGB schützt Menschen, die in einer extremen Stresssituation handeln. Wer aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschreitet, bleibt straffrei. Das Gesetz erkennt damit an, dass reale Gewaltmomente keine Zeit für juristische Feinanalyse lassen.

 

Rechtfertigender Notstand: Wenn andere gefährdet sind

  •  34 StGB erlaubt Eingriffe in Rechtsgüter, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht und kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Auch hier gilt: Die Maßnahme muss angemessen sein.

 

Warum Kampfsportler eine besondere Verantwortung tragen

Als langjähriger Einsatztrainer, aktiver Kampfsportler und Ausbilder in Gewaltprävention erwarte ich von geübten Sportlern mehr als reine Selbstverteidigung. Wer über körperliche Fähigkeiten verfügt, trägt Verantwortung:

  • für besonnenes Handeln
  • für realistische Risikoabwägung
  • für physische Hilfeleistung in Ausnahmelagen (Nothilfe)
  • für das Einbeziehen weiterer Passanten, wenn nötig

Kampfsport ist kein Freibrief für Gewalt – vielmehr bedeutet er Verantwortung: für Selbstkontrolle, Deeskalation und ein klares Bewusstsein der rechtlichen Grenzen. Wer jedoch in einer akuten Notwehr- oder Nothilfesituation handelt, muss sich nicht auf zusätzliche Risiken einlassen. In bedrohlichen Momenten sind entschlossene Abwehrmaßnahmen häufig innerhalb von Sekundenbruchteilen erforderlich.

Frühzeitiger Polizeinotruf: Oft die beste Verteidigung

Viele Übergriffe eskalieren, weil Betroffene zu spät die Polizei rufen. Die Rechtsprechung zeigt deutlich: Wer frühzeitig Hilfe holt, handelt verantwortungsvoll und rechtlich sauber. In zahlreichen Fällen wurde die Notwehrfähigkeit infrage gestellt, wenn Betroffene bewusst auf externe Hilfe verzichteten, obwohl sie möglich gewesen wäre.

Fazit

Notwehr schützt – aber sie verpflichtet. Sie verlangt Besonnenheit, klare Grenzen und ein Bewusstsein für die eigene Verantwortung. Jeder Fall wird von Gerichten individuell bewertet, doch die Grundsätze sind eindeutig:

  • Gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff
  • Erforderliche und angemessene Verteidigung
  • Keine Provokation
  • Keine Überreaktion

Und: Ein rechtzeitiger Notruf kann Leben retten – auch das eigene.

Alfred Brandner

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/filstalexpress/202904/wir-sind-zur-nothilfe-verpflichtet-doch-wo-beginnt-die-strafbarkeit/

Schreibe einen Kommentar