Mehr als 3.500 Stimmen für Schutz des Bibers in einer Woche Landtagspetition von BUND und NABU gegen neue Biber-Verordnung startet vielversprechend

Eine gemeinsame Landtagspetition von BUND und NABU zum Schutz des Bibers und gegen das gezielte Töten der Tiere in Baden-Württemberg hat bereits innerhalb einer Woche mehr als 3.500 Unterschriften gesammelt. Das ist über ein Drittel der 10.000 Unterschriften, die für einen Erfolg der Petition nötig sind. Ziel der Petition ist die Rücknahme der neuen Biber-Verordnung, die die Landesregierung Ende Januar veröffentlicht hat. Beide Verbände sehen in ihr einen unnötigen Rückschritt, der das funktionierende Biber-Management im Land gefährdet, rechtliche Unsicherheit schafft und keine Bürokratie abbaut, sondern nur verlagert. Mit Hilfe der Petition wollen BUND und NABU erreichen, dass sich der Landtag mit der Verordnung befassen muss. Mitzeichnungen sind bis zum 20. März möglich.

Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg:
„Mit ihrer Unterstützung können die Menschen im laufenden Landtags-Wahlkampf ein starkes Zeichen setzen, dass Natur- und Artenschutz nicht für Scheinlösungen zum Bürokratieabbau geopfert werden dürfen. Wirtschaft wie Gesellschaft sind auf den Erhalt unserer Lebensgrundlagen angewiesen. Der Biber ist dabei ein Verbündeter. Seine Bautätigkeiten schaffen kostenlos ökologisch hochwertige Flächen. Wir sollten die Tiere als Chance im Kampf gegen das Artensterben und die Klimakrise begreifen, statt uns auf wenige Konflikte zu fokussieren, für die es bereits etablierte Lösungen gibt.“

Johannes Enssle, Landesvorsitzender des NABU Baden-Württemberg:
„Die Verordnung erschwert die Arbeit der ehrenamtlichen Biber-Beratenden, weil hier kurzfristige Scheinlösungen durch vermeintlich einfache Abschüsse versprochen werden. In Wirklichkeit schafft die Verordnung aber keine nachhaltigen Lösungen, sondern neue Rechtsunsicherheiten. Damit entsteht nicht weniger, sondern mehr Bürokratie. Bitte unterstützen Sie jetzt unsere Petition zum Schutz des Bibers in Baden-Württemberg, damit der Biber sein Lebensrecht in unseren Gewässern behält.”

Hauptkritikpunkte von BUND und NABU an der Biber-Verordnung:

Zweifelhafte Erfordernis und Begründung
Es gibt bisher keinen einzigen dokumentierten Fall im Land, bei dem der Abschuss eines Bibers einen Konflikt langfristig gelöst hat, denn die Reviere werden schnell durch neue Biber besetzt. Bürokratie wird mit der neuen Verordnung nicht abgebaut, sondern nur auf die unteren Behörden verlagert, die dann mit rechtlichen Unsicherheiten zu kämpfen haben.

Gefährdung des Biber-Managements
Das Töten von Bibern beruhigt Konflikte höchstens kurzfristig, aber nicht nachhaltig. Darauf setzt aber das gut funktionierende Biber-Management im Land. Die Verordnung erschwert die Arbeit der ehrenamtlichen Biber-Beratenden, weil sie eine kurzfristige Scheinlösung durch vermeintlich einfachen Abschuss verspricht. Viele der Engagierten werden ihr Engagement aus Frust und mangelnder Akzeptanz beenden.

Rückschritt im Natur-, Arten- und Klimaschutz
Der Biber ist eine Schlüsselart mit erheblichen positiven Effekten auf die Gewässerökologie, die Biodiversität, den natürlichen Klimaschutz und die Klimaanpassung. Angesichts der kritischen Lage in diesen Bereichen ist es fahrlässig, dass die Verordnung diese kostenlosen Leistungen des Bibers gefährdet.

Rechtsunsicherheit und absehbare Rechtswidrigkeit
Die Biber-Verordnung bleibt an vielen Stellen so unkonkret, dass sie zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt. Artenschutzrechtliche Ausnahmen müssen stets eindeutig begründet werden, verhältnismäßig sein und im Einzelfall geprüft werden. Das geplante Instrument der Allgemeinverfügung hingegen ist nicht rechtssicher ausformulierbar und stellt die Unteren Naturschutzbehörden vor eine kaum lösbare Aufgabe. Wer im Vertrauen auf die Biber-Verordnung Abschüsse vornimmt, kann dafür persönlich haften und muss im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren vor Gericht rechnen. Eine vergleichbare Allgemeinverfügung in Bayern hat das dortige Verwaltungsgericht gestoppt. Das Ergebnis: noch mehr Bürokratie.

Raum geben und Biber-Management stärken

BUND und NABU fordern mit Hilfe der Petition von der Landesregierung, von der neuen Biber-Verordnung abzurücken und auf nachhaltige Lösungen zu setzen. Dazu gehört:

  • naturnahe Gewässer und Auenlandschaften zu stärken und bauliche Eingriffe sowie die intensive Nutzung bis nahe an die Uferböschungen zu verhindern,
  • das etablierte Biber-Management mit seinen langfristigen Lösungen personell und finanziell zu stärken und dessen Instrumente, wie z. B. den Schutz von Bäumen mit Drahthosen oder den Flächentausch, konsequent anzuwenden,
  • den Biber als heimische Art zu akzeptieren und seine positiven Leistungen für die Renaturierung anzuerkennen, statt den Fokus auf wenige Konflikte zu legen.

Hintergrund:

Auf die „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) hat die Landesregierung sich am 20. Januar verständigt und argumentiert, dadurch unbürokratischer bei Konflikten mit Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in den Lebensräumen der schätzungsweise 12.400 Biber im Land eingreifen zu können. Bislang ist das Töten von Bibern nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich. Denn die Art ist durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie streng geschützt. Konflikte mit dem Biber können auch ohne die BiberVO gelöst werden – das zeigt das bisherige, gut funktionierende Biber-Management im Land.

Weitere Informationen: 

 

PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V.

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