Die Sicherheitslage in den Justizgebäuden Baden-Württembergs ist kritisch. Noch gravierender ist jedoch, dass diejenigen, die den Rechtsstaat tagtäglich physisch schützen sollen, seit Jahren strukturell überlastet, fachfremd eingesetzt und intern kaum wertgeschätzt werden. Darauf weist die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg (DJG-BW) mit allem Nachdruck hin.
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind die Sicherheitskräfte der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Sie führen Einlass- und Sichtkontrollen durch, sichern Sitzungssäle, führen Gefangene vor, greifen bei Störungen ein und tragen im Ernstfall unmittelbare Verantwortung für Leib und Leben von Beschäftigten, Verfahrensbeteiligten und Besucherinnen und Besuchern. Dennoch werden sie in der Praxis vielfach nicht als sicherheitsrelevante Berufsgruppe behandelt, sondern als jederzeit verfügbare Arbeitskraft für alles, was sonst liegen bleibt.
„Wer den Rechtsstaat schützen soll, darf nicht wie Hilfspersonal behandelt werden“, erklärt der Landesvorsitzende der DJG-BW, Dr. Pierre Holzwarth. „Was wir erleben, ist eine systematische Entwertung eines sicherheitsrelevanten Berufs.“
Diese fehlende Wertschätzung zeigt sich besonders deutlich in der täglichen Aufgabenpraxis. Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister werden regelmäßig für Postumlauf, Bringdienste, Möbeltransporte, Umzüge, Hausmeister- und Hausdiensttätigkeiten oder andere organisatorische Aufgaben eingesetzt. Währenddessen bleiben Pforten ungeschützt, Einlasskontrollen lückenhaft und
sicherheitsrelevante Standards auf der Strecke.
„Wer Sicherheitskräfte von Sicherheitsaufgaben abzieht, schafft Sicherheitslücken – und nimmt dies billigend in Kauf“, so Holzwarth.
Aus Sicht der DJG-BW ist das untragbar. Tätigkeiten wie Postdienste, interne Transporte, Möbelbewegungen oder klassische Hausmeisterarbeiten gehören nicht in den Aufgabenbereich des Justizwachtmeisterdienstes. Dafür müssen separate Stellen geschaffen und entsprechend qualifizierte Beschäftigte eingestellt werden.
„Sicherheit ist kein Nebenprodukt und kein Lückenfüller für strukturelle Defizite. Sicherheit ist eine Kernaufgabe“, stellt Holzwarth klar.
Die Folgen dieser Praxis sind längst sichtbar. Einlasskontrollen können vielerorts nicht zuverlässig durchgeführt werden, Vorführungen finden unter erschwerten Bedingungen statt, Gefangene werden teilweise ohne ausreichende personelle Absicherung vorgeführt. Sitzungssäle müssen mit zu wenig Personal gesichert werden. Nach Dienstschluss ist nicht selten nur noch ein einzelner Justizwachtmeister für das ganze Gebäude verantwortlich. Dass in diesen Situationen regelmäßig polizeiliche Amtshilfe erforderlich wird, ist ein deutliches Warnsignal – und kein Normalzustand. Die Polizei hat andere Aufgabengebiete und kann hierfür nicht auch verantwortlich gemacht werden.
Hinzu kommen erhebliche Defizite bei Ausstattung und Technik. Veraltete oder unpassende Schutzwesten, fehlende schnitthemmende Kleidung, mangelhafte Funk- und Alarmtechnik, unzureichende bauliche Sicherungen und lückenhafte Videoüberwachung prägen vielerorts den Alltag. Gleichzeitig hat sich die Sicherheitslage massiv verändert. Zunehmende Aggression, mehr Waffen im öffentlichen Raum, Verfahren mit hoher Eskalations- und Gewaltbereitschaft, sinkender Respekt gegenüber staatlichen Institutionen.
„Justizwachtmeister sollen auf Risiken von heute mit Strukturen von gestern reagieren. Das ist brandgefährlich“, warnt der stellvertretende Landesvorsitzende Thorsten Klay.
Darüber hinaus ersetzt eine sogenannte Qualifizierungsmaßnahme keine Ausbildung. Während eine Ausbildung ein staatlich geregelter, bundesweit anerkannter Qualifikationsweg mit verbindlichem Berufsbild und Abschluss ist, handelt es sich bei der 18-monatigen Weiterqualifizierung in Baden-Württemberg um eine interne Maßnahme ohne formalen Berufsabschluss. Damit werden Beschäftigte mit hochgradig sicherheitsrelevanten Aufgaben – von Zugangskontrollen über Zwangsmaßnahmen bis hin zur Gefahrenabwehr – in Verantwortung und Risiko faktisch wie ausgebildete Fachkräfte eingesetzt, ohne jedoch über eine entsprechende, anerkannte Qualifikation zu verfügen. Der Vorteil dieses Modells liegt alleine beim Dienstherrn: schnellere Einsatzfähigkeit, geringere Kosten und organisatorische Flexibilität.
Die Nachteile tragen die Beschäftigten: fehlende berufliche Anerkennung, eingeschränkte Vergleichbarkeit mit anderen Sicherheitsberufen, geringere Durchlässigkeit im Berufsweg sowie eine strukturelle Schwächung bei Besoldung, Eingruppierung und gesellschaftlicher Wertschätzung. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist dieses Missverhältnis nicht länger hinnehmbar und verdeutlicht den dringenden Bedarf nach einer echten, anerkannten Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst.
„Das ist sicherheitspolitisch fahrlässig“, so Holzwarth. „Wer höchste Verantwortung trägt, darf nicht wie eine Hilfskraft behandelt werden – weder in der Ausbildung noch in der Bezahlung“.
Besonders problematisch ist, dass all diese Missstände intern seit Jahren bekannt sind. Sie wurden benannt, dokumentiert und weitergegeben. Spürbare Verbesserungen sind dennoch ausgeblieben.
„Wenn Beschäftigte immer wieder warnen und trotzdem nichts passiert, dann bleibt als Gewerkschaft nur ein Weg: Öffentlichkeit herstellen“, erklärt Holzwarth. „Das ist kein Affront, sondern unsere Pflicht“
Die Forderungen der DJG-BW sind klar und nicht verhandelbar:
Erstens: Eine deutlich verbesserte, vollwertige Ausbildung, die der sicherheitsrelevanten Verantwortung des Justizwachtmeisterdienstes gerecht wird.
Zweitens: Eine angemessene Besoldung, die Risiko, Belastung und Bedeutung dieser Tätigkeit widerspiegelt.
Drittens: Eine konsequente Beschränkung auf sicherheitsrelevante Aufgaben – keine Postdienste, keine Möbeltransporte, keine Hausmeister- oder Hilfstätigkeiten. Für diese Aufgaben sind eigenständige Stellen zu schaffen.
„Wer sichere Gerichte will, muss den Justizwachtmeisterdienst ernst nehmen – strukturell, finanziell und organisatorisch“, so Holzwarth abschließend. „alles andere ist ein Spiel mit der Sicherheit des Rechtsstaats. Und das werden wir nicht länger hinnehmen.“
PM Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg (DJG-BW)