Allianz für den freien Sonntag Baden-Württemberg kritisiert die neue gesetzliche Regelung zu vollautomatisierten Verkaufsstellen

Die heute vom Landtag beschlossene Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung (LadÖG) Baden-Württemberg erlaubt Inhabern von vollautomatisierten Verkaufsstellen, die ohne Verkaufspersonal betrieben werden (bis max. 150 m2 Verkaufsfläche), an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden zu öffnen – ausgenommen sind Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und der erste Weihnachtsfeiertag.

Aus Sicht der Allianz, die sich aus kirchlichen und gewerkschaftlichen Organisationen zusammensetzt, stehen verfassungsrechtliche Vorgaben dieser neuen Regelung entgegen: Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage genießen als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung nach Art 140 GG i. V. m. Art 139 WRV einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz.  Art 3 unserer Landesverfassung stellt die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung ebenfalls unter Rechtsschutz. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe nur zur Wahrung höherer oder gleichwertiger Rechtsgüter zulässig und bedürfen eines Sachgrundes von besonderem Gewicht.

„Durch eine grundsätzliche, ganztägige Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen wird eine für jedermann wahrnehmbare Geschäftigkeits- und Betriebsamkeitswirkung erzeugt, die einen typisch werktäglichen Lebensvorgang darstellt und somit im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage steht. Ein besonderes Versorgungsinteresse der Bevölkerung an Sonn- und Feiertagen ist nicht gegeben, da das in den automatisierten Verkaufsstellen angebotene Warensortiment bereits jetzt an sechs Werktagen rund um die Uhr erworben werden kann,“ so Dr. jur. Astrid Deusch von der Erzdiözese Freiburg.

„Die landesweite Zulassung der Verkaufsöffnung für automatisierte Verkaufsstellen mit dem Warensortiment Ge- und Verbrauchsgüter an Sonn- und Feiertagen ist als Verletzung des Ruhegebots und der Möglichkeit zur seelischen Erhebung zu bewerten“, so Dr. Deusch.

Die derzeit vorhandenen Ausnahmeregelungen im Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs an Sonn- und Feiertagen sind nach Ansicht der Allianz völlig ausreichend, sollte sich ein unvorhergesehener, kurzfristiger Bedarf ergeben, der werktags nicht gedeckt werden kann.

In der nun beschlossenen Gesetzesänderung sieht die Allianz einen Systemwechsel, der das Regel-Ausnahme-Prinzip des Ladenöffnungsgesetzes zum sonntäglichen Verkaufsverbot sehr weit aufweicht: Es fehlen Einschränkungen bzgl. der örtlichen Lage der automatisierten Läden, zudem wird mit „Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“ ein umfangreiches Warensortiment zum Verkauf zugelassen, das einer konkreten, gesetzlichen Definition entbehrt.

„Es ist zu erwarten, dass die großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels die neuen Chancen nutzen und sehr schnell eigene vollautomatisierte Verkaufskonzepte anbieten werden. Der Handelsverband Baden-Württemberg leistet dazu bereits Unterstützung, indem er die Begrenzung der Verkaufsfläche auf max. 150 m2 kritisch hinterfragt und Flächen von 350 m2 und 400 m2 zur Diskussion stellt.“, so Wolfgang Krüger, ver.di-Baden-Württemberg.

Die Allianz für den freien Sonntag Baden-Württemberg wird sich dafür einsetzen, dass eine Evaluierung des neuen Gesetzes nach angemessenem Zeitablauf durchgeführt wird. Dabei wird insbesondere das sonntägliche Beschäftigungsverbot von besonderem Interesse sein.

In der „Allianz für den freien Sonntag“ in Baden-Württemberg haben sich gewerkschaftliche und kirchliche Organisationen zu einem Bündnis für sozialverträgliche Arbeitszeiten zusammengeschlossen. Sie ist Teil der auf Bundesebene ins Leben gerufenen „Allianz für den freien Sonntag“. Dazu gehören:

• Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) Erzdiözese Freiburg und Diözese Rottenburg-Stuttgart • Katholische Betriebsseelsorge in der Erzdiözese Freiburg • Betriebsseelsorge Diözese Rottenburg-Stuttgart • Kolping Landesverband Baden-Württemberg • Evangelische Arbeitnehmerschaft (EAN) der Evangelischen Landeskirche in Baden • Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA) der Evangelischen Landeskirche in Baden • Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA) der Evangelischen Landeskirche in Württemberg • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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