Die aktualisierte Holzbau-Richtlinie erweitert die Anwendungsmöglichkeiten von Holzbauweisen deutlich und stärkt den Klimaschutz.
SymbolbildAnwendungsmöglichkeiten deutlich erweitert
Ein aktueller Meilenstein ist die zum 12. Januar 2026 in Kraft getretene aktualisierte Holzbau-Richtlinie (HolzBauRL) im Rahmen der Neufassung der Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (VwV TB) (PDF). Sie erweitert die Anwendungsmöglichkeiten von Holzbauweisen deutlich – unter anderem bis in Gebäudeklasse fünf und grundsätzlich auch für Sonderbauten – und schafft damit mehr Planungssicherheit.
Minister Hauk betonte zugleich die wirtschaftliche Bedeutung des Holzbaus für den Standort Baden-Württemberg. „Die Forst- und Holzwirtschaft sowie das holzverarbeitende Gewerbe verfügten über eine hohe Innovationskraft und international wettbewerbsfähige Unternehmen – vom Handwerk über den Mittelstand bis hin zum Maschinen- und Anlagenbau. In vielen Bereichen gehören baden-württembergische Betriebe zur Weltspitze“, sagte Minister Hauk. Der Holzbau zeige zudem, dass Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung keine Gegensätze seien. Im Gegenteil: Gerade durch den Einsatz regionaler Rohstoffe, kurze Wertschöpfungsketten und innovative Technologien werde die heimische Wirtschaft gestärkt und resilienter aufgestellt.