Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich, dass das Land Baden-Württemberg künftig die vollständige Sicherheitsausstattung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher übernimmt. Damit wird ein grundlegender Systemwechsel vollzogen: weg von Zuschuss- und Fördermodellen, hin zur klaren staatlichen Verantwortung für den Schutz hoheitlich tätiger Beamter.
Nach intensiver öffentlicher Debatte und klaren Forderungen der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg (DJG-BW) übernimmt das Land Baden-Württemberg künftig die vollständige Sicherheitsausstattung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Damit wird eine langjährige strukturelle Fehlentwicklung beendet, bei der Beschäftigte im Vollstreckungsdienst ihre Sicherheit ganz oder teilweise privat organisieren und bezahlen mussten.
Die DJG-BW hatte unmittelbar nach dem tödlichen Angriff auf einen Gerichtsvollzieher unmissverständlich klargestellt, dass Sicherheit im Vollstreckungsdienst keine private Frage sein darf. In zwei aufeinanderfolgenden Pressemitteilungen forderte sie die vollständige Kostenübernahme für sicherheitsrelevante Ausstattung als Dienstmittel. Diese klare Forderung ist nun umgesetzt worden.
„Wer hoheitlich handelt, darf nicht privat geschützt sein müssen. Genau diesen Maßstab haben wir gesetzt –und genau dieser Maßstab gilt nun auch politisch“, erklärt Dr. Pierre Holzwarth, Landesvorsitzender der DJG-BW. Die Entscheidung des Landes markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Sicherheit im Vollstreckungsdienst.
Über Jahre hinweg waren Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher darauf verwiesen, Schutzmittel selbst zu beschaffen und lediglich anteilige Zuschüsse zu beantragen. Dieses System wurde der realen Gefährdungslage nicht mehr gerecht und verfehlte die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. „Förderprogramme sind keine Fürsorge. Zuschüsse sind kein Schutz. Verantwortung lässt sich nicht delegieren – sie muss übernommen werden“, so Holzwarth weiter.
Die DJG-BW ist eine große Fachgewerkschaft und die Stimme vieler Beschäftigter in der Justiz Baden-Württemberg. Mit ihrem klaren, fachlich fundierten und konsequenten Auftreten hat sie die Debatte maßgeblich geprägt und den notwendigen politischen Handlungsdruck erzeugt. „Für uns steht nicht im Vordergrund, wer sich im Nachhinein zum Ergebnis bekennt, sondern dass unsere klare Forderung umgesetzt wurde und die Kolleginnen und Kollegen nun tatsächlich besser geschützt sind“, betont Holzwarth. Die DJG-BW wird die konkrete Umsetzung der Sicherheitsausstattung eng begleiten und darauf achten, dass die angekündigten Maßnahmen zügig, vollständig und praxisgerecht erfolgen. Sicherheit im
Vollstreckungsdienst darf kein einmaliges Signal bleiben, sondern muss dauerhaft gewährleistet sein.
Abschließend dankt die DJG-BW der Justizministerin Marion Gentges, den beteiligten Stellen im Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg sowie den Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg, die die Forderung nach vollständiger Sicherheitsausstattung aufgegriffen, unterstützt und schließlich mit umgesetzt haben. Sicherheit ist keine Frage des guten Willens. Sicherheit ist Fürsorgepflicht. Und Fürsorgepflicht ist nicht verhandelbar.
PM Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Baden-Württemberg