Im Jahr 2025 hat die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe im Regierungspräsidium Stuttgart deutlich mehr Approbationen für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten erteilen können als in den Jahren zuvor. Seit September 2025 übersteigt die Zahl der abgeschlossenen Anträge erstmals die Zahl der eingehenden Anträge.
Die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG) im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) meldet für das Jahr 2025 deutlich mehr abgeschlossene Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten als in den Jahren zuvor. Mit 704 erteilten Approbationen in 2025 stieg die Zahl der Approbationen um mehr als 50 Prozent (2024: 443). Im Vergleich zum Vorjahr konnte die LAfG mit 1.185 Fällen mehr als die doppelte Menge an Verfahren abschließen (2024: 566). Damit erreichte sie einen neuen Rekordwert. Seit September 2025 übersteigt die Zahl der abgeschlossenen Anträge erstmals die Zahl der eingehenden Anträge. Grund dafür sind mehr Personal, schlankere Prozesse im RPS und eine noch engere Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
„Wir brauchen diese Ärztinnen und Ärzte sowie die Fachkräfte für das Gesundheitswesen dringend. Unsere internen Verbesserungen im Verfahren haben dazu geführt, dass wir nun deutlich schneller anerkennen können. Das ist ein wichtiger Schritt für die medizinische Versorgung im Land“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay.
Steigende Antragszahl
Der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten bleibt hoch. Die Einwanderung von Fachkräften ist dringend erforderlich. Seit Jahren steigt bei der LAfG die Zahl der Neuanträge von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten:
- 2023:080
- 2024:251
- 2025:470
Seit 2017 sind insgesamt 8.777 Anträge aus Drittstaaten eingegangen. Derzeit laufen rund 3.900 Anerkennungsverfahren. In den vergangenen Jahren kamen jährlich rund 600 neue Fälle hinzu. Dank organisatorischer Änderungen im Verfahren übersteigt die Zahl der abgeschlossenen Anträge seit September 2025 nun erstmals die Zahl der eingehenden Anträge.
Mehr Personal und weniger Bürokratie
Im Jahr 2025 erhielt die LAfG zusätzliche Personalstellen, um die gestiegene Zahl von Anträgen besser bewältigen zu können. Offene Stellen konnte sie schneller besetzen. Gleichzeitig wurde das Verfahren vereinfacht und gestrafft. Antragstellende können ihre Fachsprachenkenntnisse nun auch durch private Anbieter nachweisen. Zudem müssen fehlende Unterlagen innerhalb von drei Monaten nachgereicht werden, damit die Bearbeitung bei der LAfG im RPS schneller erfolgen kann. Änderungen wie diese machen die Verfahren planbarer und schneller. Die LAfG als landesweit zuständige Anerkennungsstelle setzt im gesamten Verfahren auf eine noch engere Zusammenarbeit mit den Antragstellenden und beteiligten Dritten.
Frühe Kenntnisprüfung anstelle eines Gutachtens
In Baden-Württemberg beträgt die Dauer eines Gutachtens zur Anerkennung von Fachkenntnissen aktuell rund 15 Monate. Erstellt wird es durch die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe oder durch freie Gutachterinnen und Gutachter. Um das Verfahren zu beschleunigen, können Antragstellende in Baden-Württemberg ihren Ausbildungsstand direkt durch eine Kenntnisprüfung nachweisen. Ohnehin wäre die Kenntnisprüfung erforderlich, sollte das Gutachten einen wesentlichen Unterschied in der Ausbildung ergeben. Durch die direkte Anmeldung zur Kenntnisprüfung können Antragstellende eine Doppelbelastung vermeiden und das Verfahren verkürzen.
Bereits seit 2015 organisiert die Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK) die Fachsprachenprüfungen. Anfang 2025 hat sie die Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfungen vollständig übernommen. Damit trägt die LÄK wesentlich dazu bei, die LAfG zu entlasten und das Verfahren zu optimieren.
Hintergrundinformationen:
Die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe im Regierungspräsidium Stuttgart ist in Baden-Württemberg zuständig für die formelle Anerkennung ausländischer Gesundheits- und Pflegeabschlüsse.
Unterstützung bei der Anerkennung wie auch der Einreise bietet seit 1. April 2025 die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF), die für den Gesundheits- und Pflegebereich im RPS angesiedelt ist. Die LZF berät Unternehmen bei der Fachkräftezuwanderung und ist – neben den Ausländerbehörden – zentrale Anlaufstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zur LAfG finden Sie unter www.rp.baden-wuerttemberg.de > Gesellschaft > Schule und Bildung > Berufliche Ausbildung > Ausländische Abschlüsse in Gesundheitsberufen.
Informationen zur LZF sind unter www.lzf-bw.de abrufbar.
PM Regierungspräsidium Stuttgart