Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Frau Maike Flinspach vom des Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“ zu Tagesordnungspunkt 2 sowie Frau Jana Horlacher-Schulze als Schriftführerin.
Die Presse war vertreten durch Ralf Heisele von der Geislinger Zeitung. Zuhörer gab es zwei.
1. Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.12.2025
Der Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.12.2025 steht den Gemeinderäten zur Verfügung. Es wird darum gebeten, den Entwurf auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und die Niederschrift in der Sitzung zu bestätigen, was auch geschah.
2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026
Die Haushaltsplanung der Gemeinde Mühlhausen im Täle für das Jahr 2026 steht unter besonderen finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen. Die kommunale Ebene sieht sich seit Jahren mit stetig wachsenden Pflichtaufgaben, steigenden Standards und einer zunehmenden Erwartungshaltung aus Gesellschaft und Politik konfrontiert, ohne dass die finanziellen Spielräume im gleichen Maße mitgewachsen sind. Diese Entwicklung wird auch vom Gemeindetag Baden-Württemberg wiederholt deutlich benannt: Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen bleibt bestehen, während insbesondere soziale Aufgaben, Umlagen und gesetzliche Vorgaben weiter zunehmen.
Auch für die Gemeinde Mühlhausen im Täle bildet diese Ausgangslage den Rahmen der Haushaltsberatungen 2026. Die Planung ist geprägt von Zurückhaltung, Prioritätensetzung und dem Bemühen, die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Auf der Einnahmeseite erfordern
insbesondere die Entwicklung der Gewerbesteuer, der Einkommensteueranteile sowie die Entwicklungen im kommunalen Finanzausgleich eine vorsichtige und realistische Planung. Gleichzeitig wirken Umlagen, insbesondere die Kreisumlage, weiterhin belastend auf den Ergebnishaushalt.
Vor diesem Hintergrund konzentriert sich der Haushalt 2026 bewusst auf zentrale Handlungsfelder. Ein Schwerpunkt liegt im Bereich Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Unterhaltung und Sanierung der gemeindlichen Straßen und Brücken, Investitionen in die Kanalisation und Wasserversorgung sowie Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden. Diese Ansätze dienen nicht der Ausweitung kommunaler Angebote, sondern dem Erhalt der vorhandenen Substanz und der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und sicheren Betriebs.
Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt liegt im Bereich Bildung, Betreuung und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Die Vorbereitung des Kindergartenneubaus, Investitionen in Schule und Lernwald sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Vereinen, Ehrenamt und Seniorenarbeit spiegeln wider, dass die Gemeinde gesellschaftliche Entwicklungen ernst nimmt. Auch wenn viele Rahmenbedingungen außerhalb der kommunalen Zuständigkeit liegen, werden ihre Auswirkungen vor Ort spürbar.
Von zentraler Bedeutung ist darüber hinaus der Bereich Sicherheit und Bevölkerungsschutz. Investitionen in Feuerwehr, Ausstattung und Planungen zur Gefahrenabwehr dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterereignisse, wachsender Anforderungen im Katastrophenschutz und steigender Erwartungen an Einsatzfähigkeit ist dieser
Bereich nicht disponibel, sondern zwingend erforderlich. Positiv wirkt sich im Haushaltsjahr 2026 aus, dass die Gemeinde vom Sondervermögen des Bundes profitiert. Diese Mittel kommen konkret bei einzelnen
Investitionsmaßnahmen an und ermöglichen Projekte, die aus eigener Kraft kaum realisierbar wären. Zugleich bleibt festzuhalten, dass es sich hierbei um Einmaleffekte handelt, welche die strukturellen Herausforderungen der kommunalen Finanzierung nicht lösen.
Ein besonderer, über die Gemeinde hinausreichender Aspekt ist die Baufreigabe des A8-Albaufstiegs. Dieses Projekt ist nicht nur verkehrspolitisch bedeutsam, sondern hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität, die regionale Wirtschaft und die Entwicklungsmöglichkeiten der gesamten Raumschaft.
Insgesamt zeigt der Haushalt 2026 ein realistisches und verantwortungsvolles Bild kommunaler Finanzpolitik unter schwierigen Rahmenbedingungen. Er setzt klare Schwerpunkte bei Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und gesellschaftlichem Zusammenhalt und trägt dazu bei, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde auch für kommende Jahre zu sichern.
Die Geschäftsführerin des GVV „Oberes Filstal“ und zugleich Kämmerin, Maike Flinspach, war zur Sitzung anwesend und ging auf die Gesamtplanung ein. Diese wies keine Veränderungen gegenüber der Vorbesprechung in der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2025 auf, außer dass die neuen PCs für die Verwaltung für geplante 6.000 € nun doch alle gleichzeitig im Jahr 2026 angeschafft werden. Auf
die ausführliche Berichterstattung zum Zahlenwerk wird verwiesen. Haushaltsüberblick 2026
Rückblick auf das Vorjahr
Die Haushaltsjahre 2024 und 2025 verliefen deutlich besser als ursprünglich geplant. Insbesondere hohe Gewerbesteuereinnahmen führen 2025 voraussichtlich zu einem positiven ordentlichen Ergebnis (Plan 2025: -391.835 €) und stärken die Rücklagen der Gemeinde. Diese Entwicklung bildet eine wichtige Grundlage für die Planung 2026, ist jedoch teilweise auf nicht dauerhaft planbare Einmaleffekte zurückzuführen.
Ergebnishaushalt 2026
Für das Jahr 2026 sind ordentliche Erträge von rund 3.490.920 € und ordentliche Aufwendungen von 3.660.380 € veranschlagt. Daraus ergibt sich ein geplantes negatives ordentliches Ergebnis von -169.460 €, welches aus den vorhandenen Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren ausgeglichen werden kann. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ergebnis deutlich, unter anderem durch niedrigere Umlagen und den Wegfall größerer Sanierungsmaßnahmen im Ergebnishaushalt.
Finanzhaushalt und Investitionen
Im Jahr 2026 plant die Gemeinde umfangreiche Investitionen in Höhe von 1.247.600 €. Den Investitionsauszahlungen stehen Fördermittel von Bund und Land in Höhe von 651.000 € und Einzahlungen aus Beiträgen in Höhe von 17.000 € gegenüber.
Die Investitionen (inkl. Zuschüsse) ab 10.000 € im Überblick:
• Sanierung Brühlstraße – Zuschuss LuKIFG 510.000 € -300.000 €
• Abwasserbeseitigung Brühlstraße 150.000 €
• Breitbandausbau Eselhöfe – Zuschüsse Bund und Land 390.000 € -351.000 €
• Grunderwerb Krautgärten 45.000 €
• Lernwald 35.000 €
• Wasserleistung Albsteige 20.000 €
• Zutrittselektronik/Briefkasten Eingangsbereich Rathaus 14.000 €
• Warnmast Warmen 14.000 €
• Anschluss PV-Anlage an Heizung 12.000 €
• Verteileranlage Rathaus/Grundschule 10.000 €
Schuldenstand
Zur Finanzierung der geplanten Investitionen ist 2026 eine Kreditaufnahme von 573.000 € vorgesehen. Der voraussichtliche Schuldenstand der Gemeinde steigt dadurch zum Jahresende 2026 auf rund 1,172 Mio. €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 1.095 € entspricht.
Mittelfristige Finanzplanung
In der Finanzplanung wird für 2027 ein leicht positives Ergebnis erwartet, während für die Jahre 2028 und 2029 wieder negative ordentliche Ergebnisse prognostiziert werden. Kreditaufnahmen sind – nach derzeitigem Stand – nur noch für das Jahr 2029 vorgesehen. Angesichts der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die Gemeinde auch in Zukunft zu einer sparsamen
Haushaltsführung verpflichtet. Investitionen und laufende Ausgaben werden daher konsequent auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und klar priorisiert, um die finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.
Der Gemeinderat beschloss den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 wie im Entwurf vorgelegt:
Die öffentliche Bekanntmachung des Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 erfolgt im Mitteilungsblatt Oberer-Fils-Bote an anderer Stelle nach Genehmigung durch das Landratsamt Göppingen.
4. Bauangelegenheiten
4.1. Antrag auf Baugenehmigung – Errichtung einer Schallschutzwand, Schulgasse 5, Flst. 206 – Stellungnahme und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Die Bauherrschaft möchte auf seinem Grundstück in der Schulgasse 5 entlang der Landstraße 1200 nach Wiesensteig als Immissionsschutz für das Wohnhaus eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,60 m und einer Länge von ca. 30 m errichten.
Für den Planungsbereich gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan und auch keinen Baulinienplan. Somit richtet sich das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) Abs. 1: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Entlang der L 1200 gibt es bisher schon weinige prüvate Lärmschutzmaßnahmen in ähnlicher Art im Bereich der einzelnen Grundstücke mit Zufahrt jeweils über die Wiesensteiger Straße. Ob sich dieses Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, darüber hatte der Gemeinderat zu befinden.
Zur Genehmigung der Lärmschutzwand ist eine Befreiung vom § 22 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) erforderlich, da das geplanten Bauvorhaben innerhalb der 20 m Anbauverbotszone geplant ist und nur einen Grenzabstand von 50 cm haben soll. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist hier zuständig.
Im Lärmaktionsplan der Gemeinde aus dem Jahre 2016, mit Fortschreibungen in den Folgejahren, weist der Lageplan der Konfliktbereiche des Straßenlärms aus dem Jahr 2021 kein betroffenes Gebäude in der Schulgasse 5 aus. Das liegt daran, dass das Wohnhaus mit seinen Nebengebäuden erst in Jahr 2020 fortfolgende errichtet wurde und erst in einer weiteren Fortschreibung des Lärmaktionsplan berücksichtigt wird.
Außerdem wurde in bisherigen Lärmkartierungen kein Unterschied erhoben zwischen den Lärmquellen A8 und L1200. Mit Blick auf Lärmmindernde Maßnahmen muss dieses Vorhaben jedoch ausdrücklich begrüßt werden.
Als betroffener Anwohner kann natürlich im Rahmen einer Eigeninitiative die Errichtung z. B. einer Lärmschutzwand beantragt werden. Einer wohlwollenden Prüfung des eingereichten Bauantrages stand der Gemeinderat nicht im Wege und erteilte am Sitzungsabend seine Zustimmung und das gemeindliche
Einvernehmen.
4.2. Antrag auf Baugenehmigung – Aufbau einer Dachgaube auf das bestehende Wohnhaus, Wiesensteiger Straße 20, Flst. 128 – Stellungnahme und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Die Bauherrschaft möchte auf ihr bestehendes Wohnhaus im Dachgeschoss eine Dachgaube aufbringen.
Für den Planungsbereich gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Somit richtet sich das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) Abs. 1: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Von dem Vorhaben ist nur das Dachgeschoss der Wiesensteiger Str. 20 betroffen. Alle weiteren Geschosse bleiben unverändert. In der Ansicht Süd von den Bauantragsunterlagen ist ersichtlich, dass auf der Nachbarhaushälfte Wiesensteiger Straße 20/1 bereits eine kleinere Dachgaube vorhanden ist. Aus Sicht der Verwaltung bestanden keine Bedenken zu diesem Bauvorhaben. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
5. Spendenangelegenheiten
5.1. Annahme einer Spende – Raiffeisenbank Gruibingen eG für die Grundschule Mühlhausen i T.
Am 17.12.2025 konnte die Rektorin der Grundschule Mühlhausen im Täle sich wieder über eine Spende der Raiffeisenbank Gruibingen in Höhe von 400,00 € freuen.
Als Verwendungszweck wünschte sich die Grundschule die Verwendung zum Einbau eines Holzpodestes zur Schaffung einer zweiten Ebene in einem Klassenzimmer der Grundschule. Der Annahme und dem Verwendungszweck stimmte der Gemeinderat zu, da es dem Gremium obliegt, über Spenden von mehr als 100,00 € einen separaten Gemeinderatsbeschluss zu fassen.
5.2. Spendenbericht 2025
Die Spendenbereitschaft der Einzelnen war im Jahr 2025 nicht so hoch wie im Vorjahr. Die Summe aller eingegangenen Spenden beläuft sich auf 2.490,00 €. Die im Laufe des Jahres 2025 herangetragenen Spenden waren in den vorgelegten Spendenverzeichnissen, bestehend aus dem Teil mit Spenden unter 100 € und dem Teil mit Spenden über 100 €, aufgelistet.
Spenden mit einem Betrag unter 100 € sind zu diesem Tagesordnungspunkt durch einen Gemeinderatsbeschluss anzunehmen oder abzulehnen. Die Gesamtspendenhöhe beläuft sich auf 290,00 €.
Für die Spenden mit einem Betrag über 100 € wurden unter dem Jahr bereits pro Spende ein einzelner Gemeinderatsbeschluss gefasst, was im Spendenbericht für Spenden über 100 € vermerkt wurde. Hier schlagen 2.200,00 € zu Buche.
Der Annahme des Spendenberichts wurde einstimmig zugestimmt.
6. Bekanntgaben
Es gab keine Bekanntgaben zu verkünden.
7. Bürgerfragen
Für einen Zuhörer war es von Interesse zu erfahren, wie der Stand zum Neubau des Kindergartens ist. Hierzu führte Bürgermeister Bernd Schaefer aus, dass noch Untersuchungen in Bezug auf mögliche Kampfmittel im Bereich der Krautgärten erfolgen müssen. Die bereits beauftragte Untersuchung beim Regierungspräsidium Stuttgart kann allerdings noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Anschließend geht es in die weitere Planungsphase.
8. Sonstiges / Anfragen
Hierzu gab es keine Themen.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle