Die Regierungskoalition im Landtag hat sich diese Woche auf eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes verständigt. Damit wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, dass automatisierte Verkaufsstellen künftig rechtssicher auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Das Gesetz soll noch Anfang Februar verabschiedet werden.
Die Göppinger Landtagsabgeordneten Sarah Schweizer und Ayla Cataltepe (beide CDU) freuen sich über die geplante Gesetzesänderung:
„Automatisierte Läden leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Nahversorgung, gerade im ländlichen Raum, wo es immer weniger Einkaufsmöglichkeiten gibt. Deshalb habe ich mich für diese Lösung stark gemacht“, so Schweizer.
Ayla Cataltepe ergänzt: „Mit der geplanten Gesetzesänderung setzen wir ein Signal für praktische Lösungen im Alltag. Das ist ein ausgewogener, rechtssicherer Schritt für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.“
Bisher gibt es für den Sonntag keine gesetzlichen Grundlagen. Mit dem Gesetzesvorhaben werde man eine Öffnung von digitalen Kleinstsupermärkten an den Sonn- und Feiertagen für 24 Stunden an 7 Tagen die Woche ermöglichen. Konkret soll die Sonn- und Feiertagsöffnung ausschließlich für vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Personal, mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern und einem klar begrenzten Sortiment des täglichen Ge- und Verbrauchs gelten. An besonders geschützten Feiertagen wie Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und dem ersten Weihnachtstag bleibt eine Öffnung ausgeschlossen. Zugleich wird bewusst die kommunale Entscheidungshoheit gestärkt, indem die Gemeinden den konkreten Öffnungsrahmen reduzieren können. Es besteht jedoch eine Mindestöffnung am Sonntag von acht zusammenhängenden Stunden.
PM Sarah Schweizer, MdL