Das Land hat die Feuerwehren im Regierungsbezirk Stuttgart auch 2025 umfangreich finanziell unterstützt. Insgesamt flossen 32,5 Millionen Euro in moderne Technik, Fahrzeuge, Feuerwehrhäuser und digitale Ausstattung. Ziel der Förderung ist es, die Einsatzbereitschaft und Sicherheit nachhaltig zu stärken.
Die Feuerwehren brauchen für ihre vielfältigen Einsätze eine gute Ausstattung und moderne Technik. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Gemeinden und Landkreise daher bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz mit finanziellen Zuwendungen.
„Unsere Feuerwehren setzen sich mit sehr großem persönlichem Engagement für den Schutz der Bevölkerung ein. Dafür gebührt ihnen unser Dank und Respekt. Auch im vergangenen Jahr konnten wir diese wertvolle Arbeit mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 32,5 Millionen Euro unterstützen“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay. Gleichwohl konnten nicht alle Anträge bewilligt werden, da die Antragssumme die zur Verfügung stehenden Gelder überstieg. „Rund 80 Prozent der Anträge konnten gefördert werden“, so Bay.
Von der Gesamtsumme von 32,5 Millionen Euro entfielen 28,5 Millionen Euro auf Investitionsförderungen und weitere 4,0 Millionen Euro auf sogenannte Pauschalförderungen.
Für neue Vorhaben im Investitionsbereich wurden dem Regierungsbezirk Stuttgart im Jahr 2025 insgesamt 26,2 Millionen Euro zugewiesen. Bis Juli 2025 verteilte das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) davon bereits 25,8 Millionen Euro an die Land- und Stadtkreise. Die restlichen Mittel wurden zum Jahresende 2025 vergeben. Auch zurückgegebene Fördermittel aus nicht realisierten Vorhaben früherer Jahre konnten erneut für neue Projekte eingesetzt werden.
Gefördert wurde in zahlreichen Bereichen – von moderner Digitaltechnik bis hin zur baulichen und technischen Infrastruktur der Feuerwehren:
- 109 Feuerwehrfahrzeuge: 11,9 Millionen Euro
- 7 Abrollbehälter für Feuerwehrfahrzeuge: 0,5 Millionen Euro
- 28 Neubauten oder Erweiterungen von Feuerwehrhäusern: 11,5 Millionen Euro
- Einrichtung Integrierter Leitstellen: 0,7 Millionen Euro
- Digitale Alarmierung: 0,9 Millionen Euro
- Funkgeräte für die Einführung des Digitalfunks: 0,8 Millionen Euro
- 51 Netzersatzanlagen für die Notstromversorgung von Feuerwehrhäusern: 1,5 Millionen Euro
Detaillierte Informationen zu den Förderungen nach Stadt- und Landkreisen können der Anlage entnommen werden.
Landesweite Beschaffung von Löschfahrzeugen
Im Jahr 2025 hat das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg erstmals Löschfahrzeuge für Städte und Gemeinden über eine landesweite gemeinsame Beschaffung ausgeschrieben. Dadurch können die einzelnen Kommunen Verwaltungsaufwand und Kosten sparen. Aus dem Regierungsbezirk Stuttgart nahmen daran 16 Städte und Gemeinden teil, die auf diesem Weg 17 Löschfahrzeuge „LF 10“ erhalten.
Pauschalförderung für laufende Aufgaben
Zusätzlich zu den Investitionsförderungen erhielten die Städte und Gemeinden sowie die Stadt- kreise im Regierungsbezirk Stuttgart Pauschalen in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro. Für jeden aktiven Feuerwehrangehörigen wurde eine Pauschale von 90 Euro gewährt, für jeden Angehörigen der Jugendfeuerwehr 45 Euro. Diese Pauschalen werden als Zuschuss für die laufenden Kosten wie Ausbildung und Schutzausrüstung, laufender Betrieb von Werkstätten und Übungsanlagen oder Beschaffungen unter 20.000 Euro gewährt.
Außerdem stehen dem Regierungspräsidium Stuttgart rund 1 Million Euro zur Verfügung, die für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen und für weitere Sachleistungen wie die Kosten für den Betrieb der Relaisfunkstellen im Regierungsbezirk eingesetzt werden.
Hintergrundinformationen:
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart und für die 11 Landkreise des Regierungsbezirks Stuttgart direkte Bewilligungsbehörde.
Für die kreisangehörigen Gemeinden sind die Landkreise zuständig. Hier verteilt das RPS nach Prüfung der eingegangenen Prioritätenlisten die finanziellen Mittel an die Landkreise.
- Verteilung der Investitionsfördermittel auf die Land- und Stadtkreise im Regierungsbezirk Stuttgart: Anlage Feuerwehrförderung 2025
Hinweis: Die Projektförderungen für kreisangehörige Gemeinden werden in der Anlage nur in der Gesamtfördersumme je Landkreis genannt. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderungen können Sie bei den Landratsämtern erhalten.
PM Regierungspräsidium Stuttgart