Landtagswahl am 8. März 2026: Wahlschein online beantragen

Für die Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, werden die Wahlbenachrichtigungen Anfang Februar versandt. Ab diesem Zeitpunkt haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihren Wahlschein auf verschiedenen Wegen beantragen: persönlich bei der Stadtverwaltung, schriftlich – zum Beispiel per E-Mail – oder ganz bequem online über die städtische Homepage unter www.geislingen.de.

Wahlschein online beantragen – so geht‘s

Rufen Sie die Website www.geislingen.de auf und wählen Sie die News „Landtagswahl am 8. März 2026 – Wahlschein online beantragen“ aus. Über den dort hinterlegten Link „Wahlschein“ gelangen Sie zu einem Online-Formular. Bitte tragen Sie die erforderlichen Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Sie können dabei festlegen, ob Ihnen die Wahlunterlagen an Ihre Wohnanschrift oder an eine abweichende Versandadresse zugesandt werden sollen.

Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt sicher und verschlüsselt. Sollte es zu Abweichungen mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis kommen, erhalten Sie automatisch einen entsprechenden
Hinweis.

Noch einfacher per QR-Code

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code. Mit diesem können Sie den Wahlscheinantrag schnell und unkompliziert über Ihr Smartphone aufrufen. Viele Angaben sind bereits vorausgefüllt. Sie müssen lediglich Ihr Geburtsdatum sowie – falls gewünscht – eine abweichende Versandadresse ergänzen.

Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post zu. Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung zwingend Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt werden.

Antrag ohne Wahlbenachrichtigung

Falls Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegt, können Sie den Wahlschein auch formlos per E-Mail an wahlen@geislingen.de beantragen. Geben Sie dazu bitte folgende Daten an: Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift.

Ansprechpartner
Bei Fragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
 Melanie Jurgans Tel.: 07331-24 256, E-Mail: melanie.jurgans@geislingen.de
 Joachim Kraft, Tel.: 07331-24 251, E-Mail: joachim.kraft@geislingen.de

Wichtiger Hinweis
Ab dem 9. Februar 2026 besteht außerdem die Möglichkeit, direkt vor Ort im Schubarthaus per Briefwahl abzustimmen. Eine Wahlkabine sowie eine Wahlurne stehen hierfür bereit.

PM Stadt Geislingen an der Steige

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