Gewässerschau an der Eyb und ihren Nebenflüssen

Nach dem Wassergesetz Baden-Württemberg ist die Stadtverwaltung verpflichtet, ihre Gewässer in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer sogenannten Gewässerschau zu überprüfen. Innerhalb der Gemarkungsgrenzen ist die Stadt Geislingen an der Steige unter anderem für die Eyb zuständig.

Die nächste Begehung findet am Donnerstag, 29. Januar 2026, statt und erstreckt sich von den Sportplätzen in Eybach bis zur Mündung der Fils.

Bei einer Gewässerschau handelt es sich um eine behördliche Begehung oberirdischer Gewässer. Dabei werden der Zustand des Gewässers, die Unterhaltung sowie mögliche Gefahrenstellen überprüft. In die Begutachtung einbezogen werden auch die Uferbereiche sowie das Umfeld, das für den Hochwasserschutz und die ökologische Funktion des Gewässers von Bedeutung ist. Ziel der Gewässerschau ist es, Mängel und Gefahren frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Beseitigung einzuleiten.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Gewässerschau kann es erforderlich sein, private Grundstücke zu betreten. Die Stadtverwaltung ist gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundsätzlich dazu berechtigt, Grundstücke und Anlagen am Gewässer zu betreten. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden im Vorfeld noch einmal gesondert informiert.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 3.2 Tiefbau, Herr Alexander Siepen, Tel. 07331-24-428.

PM Stadt Geislingen an der Steige

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