Sicher feiern! – Polizei intensiviert Kontrollen und gibt Tipps Hinweise für unbeschwertes Feiern in den närrischen Tagen

Die diesjährige Faschingssaison hat begonnen. Die ersten Veranstaltungen und Umzüge haben bereits stattgefunden oder stehen in den kommenden Tagen auf dem Programm. Ein Höhepunkt und Anlass, auf den viele Fasnetsbegeisterte warten, um ausgiebig zu feiern.

Die zahlreichen Veranstaltungen rund um den Fasching bergen jedoch auch die Gefahr, etwas tiefer ins Glas zu schauen als sonst. Aus Spaß kann schnell bitterer Ernst werden, besonders wenn man unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht oder am Steuer seines Fahrzeugs von der Polizei erwischt wird. Mit steigender Trunkenheit erhöht sich aber auch die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden oder sich selbst zu einer solchen hinreißen zu lassen. Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlicher Aschermittwoch einstellt, gibt die Polizei folgende Tipps:

– Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen – von illegalen Drogen sowieso. – Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie als Fahrzeuglenker mit dem Gesetz in Konflikt geraten und Ihren Führerschein verlieren. – Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ohne Ausnahme die Null-Promille-Grenze. – Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen – das Geld ist gut investiert. – Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt. – Setzen Sie sich nicht zu alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer Drogen stehenden Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto. Das kann lebensgefährlich sein.

Kinder und Jugendliche wollen vieles ausprobieren, können aber oft die Folgen nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen auch die Erwachsenen in die Pflicht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen nichts verloren. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden, der Ausschank sowie das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Mix-Getränken und Alkopops – sind jedoch nur an Volljährige erlaubt. Generell wird die Polizei, wie schon in den vergangenen Jahren, bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen durchführen.

Einen besonderen Schwerpunkt der polizeilichen Kontrollen legen die Polizeibeamten dabei insbesondere auf das gesetzliche Verbot des Führens von Messern jeglicher Art bei öffentlichen Veranstaltungen. Dies gilt uneingeschränkt, nicht nur in Festhallen, sondern beispielsweise auch auf den Umzügen. Im Rahmen der Kontrollen können Personen angehalten, befragt, die mitgeführten Sachen in Augenschein genommen und Personen nach Messern durchsucht werden. Die Einsatzkräfte agieren sowohl offen und durch ihre Warnwesten mit der Aufschrift „Polizei“ gut erkennbar als auch in Zivil.

Nicht nur die Themen Alkohol, Drogen und das Messerführungsverbot stehen im Fokus der Polizei, auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die allgemeine Kriminalität und die abstrakte Terrorgefahr haben die Polizeibeamtinnen und -beamten im Blick. Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar, daher ist es sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.

Die Polizei steht für ein sicheres Feiern an Fasching in intensivem Kontakt mit den Kommunen sowie Veranstaltern und ist vor Ort präsent. Wir können aber nicht überall sein. Unser Appell an die Bevölkerung ist daher: Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen irgendetwas oder irgendjemand verdächtig vorkommt oder wenn Ihnen jemand unangemessen zu nahekommt – und sowieso, wenn Straftaten vorliegen. Im Notfall sofort 110 wählen! Zudem können im Bedarfsfall auch Drohnen zum Einsatz kommen.

PM Polizeipräsidium Reutlingen

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