Verbände legen Halbzeitbilanz für Biodiversitätsstärkungsgesetz vor: Fünf Jahre nach „Rettet die Bienen“ fällt die Bewertung durchwachsen aus – nächste Landesregierung muss nachsteuern

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Biodiversitätsstärkungsgesetzes, das aus dem Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg hervorging, stellen NABU, BUND, LNV und proBiene heute (3.1.) auf den Naturschutztagen am Bodensee eine Halbzeitbilanz zu dessen Umsetzung vor. Das am 31. Juli 2020 in Kraft getretene Biodiversitätsstärkungsgesetz (BiodivStG) enthält ambitionierte Ziele für mehr Artenvielfalt und eine zukunftsfähige Landwirtschaft, wovon viele bis 2030 zu erreichen sind. Wo Baden-Württemberg bei der Umsetzung steht, zeigt eine Evaluation, die ein externes Fachbüro im Auftrag der vier Verbände erarbeitet hat.

„Um die ambitionierten Ziele des Gesetzes zu erreichen, hat die Landesregierung in den letzten fünf Jahren vielfältige Aktivitäten angestoßen, allerdings in unterschiedlicher Intensität. Da sich die Landesregierung einer unabhängigen externen Evaluation selbst nicht stellen wollte, haben wir das als Verbände in Angriff genommen“, erklärt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle.

Konkret geht es etwa um die Ausweitung des Ökolandbaus auf 30 bis 40 Prozent der Fläche bis 2030, um die Halbierung des Pestizideinsatzes, die Vernetzung von Lebensräumen durch einen Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche, den besseren Schutz von Streuobstwiesen, die Ausweisung sogenannter Refugialflächen als Rückzugsflächen für Insekten auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche, um mehr Insektenschutz auf öffentlichen Grünflächen und um ein transparentes Online-Verzeichnis für Ausgleichsmaßnahmen, die im Zuge von Eingriffen in die Natur umzusetzen sind.

Bewertet wurden in der Analyse insgesamt zwölf Bereiche, jeweils hinsichtlich Zielerreichung und Prozesssteuerung, mit einer Farbskala von grün (vollständig erreicht / sehr gut gesteuert) bis rot (nicht erreicht / nicht gesteuert). Bestnoten erhält das Land für die ökologische Pflege landeseigener Grünflächen (zweifach grün). Schlusslicht ist die Umsetzung des Verbots von Pestiziden in privaten Gärten (zweifach rot).

„Unsere Analyse zeigt, dass sich das Land in vielen Bereichen auf den Weg gemacht hat. Es braucht an zentralen Stellen aber deutlich mehr Engagement, um die Ziele zu erreichen. Ganz klar: Nach der Landtagswahl am 8. März muss die nächste Landesregierung nachsteuern. Sie leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung“, sagt die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch.

Ökolandbau: viel angestoßen, aber Ziel noch in weiter Ferne

Zentrale Ziele des BiodivStG betreffen den Ausbau des Ökolandbaus, der nur im Mittelfeld landet. Dazu erklärt Tobias Miltenberger, Geschäftsführer von proBiene und einer der Initiatoren des Volksbegehrens: „Die Landesregierung hat einiges zur Förderung des Ökolandbaus auf den Weg gebracht, etwa die Bio-Musterregionen, eine bessere Förderung für Ökobetriebe oder Initiativen zum Ausbau des Bioangebots in öffentlichen Kantinen. Trotz guter Vorsätze und Konzepte tritt sie aber bei der Umsetzung auf der Stelle. Die Bioanbaufläche wächst leider zu langsam – in fünf Jahren um nur drei Prozentpunkte auf 15 Prozent. Wir brauchen deutlich mehr Tempo, sonst landen wir erst in Jahrzehnten bei den gesetzlich verankerten 40 Prozent. Dafür muss die Nachfrage nach Biolebensmitteln weiter angekurbelt werden. Eine wirksame Maßnahme dafür wäre es, die Verwendung von Biolebensmitteln in Kantinen von Ministerien, Schulen und großen Unternehmen noch stärker als bisher in den Fokus zu nehmen und die verbindlich festgelegten Zielmarken auch wirklich durchzusetzen.“

Pestizidreduktion stagniert

Um den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft zu reduzieren, hat die Landwirtschaftsverwaltung zahlreiche Aktivitäten entfaltet. Neben einer besseren Förderung und Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe wurden auch neue Pflanzenschutztechniken erprobt. Nach anfänglichen Erfolgen scheint der Rückgang bei den Ackergiften zu stagnieren. Dazu sagt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle: „Bei der Pestizidreduktion bleibt das Land deutlich hin­ter seinem Ziel zurück. Trotz vieler Maßnahmen gab es 2023 entgegen dem bundesweiten Trend sogar einen leichten Anstieg der Ausbringungsmengen. Eine Senkung um bislang nur 12 Prozent ist angesichts des Artensterbens bei Feldvögeln und Insekten nicht ausreichend. Die angestrebte Reduktion von 40 bis 50 Prozent wird bis 2030 nur zu erreichen sein, wenn das Land seine Anstrengungen zum Ausbau des Ökolandbaus und zur Ausweitung pestizidarmer Anbaumethoden noch einmal deutlich erhöht. Initiativen zum Anbau von pestizidfreiem Brotgetreide wie KraichgauKorn oder zur erweiterten Fruchtfolge sollten weiter ausgebaut werden. Vor dem Hintergrund der unbefriedigenden Fortschritte im eigenen Land ist es nicht nachvollziehbar, dass sich Agrarminister Peter Hauk auf Bundes- und EU-Ebene für eine Lockerung der Zulassungsregeln für Ackergifte einsetzt.“

Bilanz bei den Refugialflächen enttäuschend

Enttäuschend ist für Enssle auch die Bilanz bei den landwirtschaftlichen Refugialflächen. Hier wurde das Zehn-Prozent-Ziel im Bereich des Grünlands mit 15 Prozent zwar übererfüllt, die drei Prozent im Ackerbau und lediglich zwei Prozent bei den Sonderkulturen wie Obst, Wein oder Hopfen sind aber kein Anlass zur Freude. „Hochwertige Refugialflächen wie mehrjährige Blühbrachen sind ganzjährige Rettungsinseln für Insekten und Feldvögel. Ich bin überzeugt: Wenn die Landwirtschaft die zehn Prozent im Ackerbau hinbekommt, kann das Blatt beim Artensterben wirklich gewendet werden. Damit es für landwirtschaftliche Betriebe attraktiver wird, Refugialflächen anzulegen, müssen diese besser honoriert werden. Hier muss die Landwirtschaftsverwaltung nach der Landtagswahl bei den Förderprämien deutlich nachlegen.“

Biotopverbund auf dem richtigen Weg

Positiver fällt die Bewertung beim Biotopverbund aus: „Der Biotopverbund ist gut gestartet.  Das Land hat sein Zwischenziel von zehn Prozent der Offenlandfläche bis 2023 formal erreicht. Real ist dabei aber weniger als ein Prozent der Flächen neu hinzugekommen. Der Großteil wurde lediglich erstmalig erfasst. Um nachhaltig wirksam zu sein, muss der personelle und finanzielle Elan der vergangenen Jahre weitergehen. Rund die Hälfte der Kommunen ist bereits an Bord, doch es geht darum, am Ende alle mitzunehmen“, betont die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch. Auch müsse der Fokus in den kommenden Jahren von der Planung auf die konkrete Umsetzung von Maßnahmen gerichtet werden. „Es ist gut, dass das Umweltministerium diesen Prozess bereits eingeleitet hat. Funktionieren wird das aber nur, wenn der Landtag auch weiterhin ausreichend Mittel für diese große Aufgabe zur Verfügung stellt“, appelliert Pilarsky-Grosch an die Landtagsabgeordneten. „Wer gesetzliche Ziele beschließt, muss auch dafür sorgen, dass sie erreicht werden.“

Schutz der Streuobstwiesen deutlich verbessert

Beim Schutz der Streuobstwiesen befindet sich der Südwesten nach anfänglichen Problemen und gerichtlichen Auseinandersetzungen inzwischen auf einem zufriedenstellenden Weg. „Die Kombination aus § 33a Naturschutzgesetz, den ergänzenden Richtlinien und dem engagierten Zusammenspiel vieler Akteure hat gewirkt. Allerdings stellen wir fest, dass Kommunen mit Hilfe des Regelungsbefreiungsgesetzes unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus teilweise nun doch wieder die Axt an die Streuobstbäume anlegen wollen. Das werden wir nicht zulassen,“ sagt Pilarsky-Grosch.

Untätigkeit beim zuständigen Ministerium bei Schottergärten

Grauer Schotter statt bunter Blumen – ernüchternd bis unklar ist die Zwischenbilanz bei der Umsetzung des Schottergartenverbots. Der LNV-Landesvorsitzende Gerhard Bronner kritisiert: „Das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist in dieser Sache untätig. Obwohl die rechtlich Verbotslage mittlerweile klar ist, wird nichts gegen vorhandene Schotterwüsten unternommen, selbst neue werden vielerorts angelegt. Die Wirkung des Gesetzes ist hier bisher nur punktuell sichtbar, da die kommunalen Kapazitäten für Kontrollen und Sanktionen fehlen. Ein Lichtblick sind etliche Städte und Gemeinden, die sich dem Thema eigenständig angenommen haben und entweder durch Auflagen oder Beratungs- und Förderangebote Grundstückseigentümer dazu bewegen, ihre Schottergärten zurückzubauen. Beispielhaft erwähnt seien hier Städte wie Karlsruhe, Stuttgart oder Ulm.“

Kompensationsverzeichnis: Wichtiger Meilenstein endlich erreicht

Beim Kompensationsverzeichnis geht es um ein transparentes Online-Verzeichnis für Ausgleichsmaßnahmen, die im Zuge von Eingriffen in die Natur umzusetzen sind. Fünf Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes geht es an den Start. Dazu sagt Bronner: „Dieses Projekt wurde in der Vergangenheit nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt. Der Prozess hat deutlich zu lange gedauert. Dennoch freuen wir uns, dass es jetzt endlich da ist und sowohl die ehrenamtlich Aktiven als auch die Verwaltung damit arbeiten können. Für die transparente Umsetzung des Naturschutzrechts und den Abbau von Vollzugsdefiziten in Baden-Württemberg ist das ein Meilenstein. Es kommt nun darauf an, auch zurückliegende Maßnahmen zügig einzutragen.“

Fazit: Wichtige Schritte gemacht – konsequentes Nachsteuern nötig

Unterm Strich zeigt die Halbzeitbilanz ein gemischtes Bild: Wichtige Schritte sind gemacht, doch bei zentralen Hebeln wie Ökolandbau, Pestizidreduktion, Refugialflächen sowie der Umsetzung des Schottergartenverbots reicht das Tempo nicht aus. Damit die Ziele bis 2030 erreichbar bleiben, muss die nächste Landesregierung nach der Landtagswahl am 8. März konsequent nachsteuern.

Bewertungen, Ergebnisse, Methodik – auf einen Blick und im Detail:

BUND: Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg
NABU: www.NABU-BW.de/biodivstg-check

Die 49. Naturschutztage im Kurz-Überblick:

Wann: Sa, 3. bis Di, 6. Januar 2026

Wo: Milchwerk Radolfzell, Werner-Messmer-Straße 14, 78315 Radolfzell

Infos, Anmeldung und Gebühren: www.Naturschutztage.de

Hashtag: #Naturschutztage2026, #NST2026

Eröffnungstag, 3.1.: Naturschutz braucht Fläche und Stimme – Wege zu mehr Biodiversität. Mit Grußworten und Vorträgen am Nachmittag sowie Vernetzung für junge Engagierte und „True Crime in Nature“ mit Farina Gaßmann am Abend.

4.1.: Landtagswahl 2026 – Wer schützt Natur und Umwelt? Impulsvortrag und prominent besetztes Podium zur Landtagswahl am Vormittag, Seminare und Exkursionen am Nachmittag. Abends laden NABU und BUND alle Mitglieder und Interessierten zum offenen Treff ein.

5.1.: Natur in der Stadt – planen, leben, verbinden. Fachvorträge am Vormittag, Seminare und Exkursionen am Nachmittag. Abends Reise in die Welt von Zauberei und Jonglage mit Maurice Grange und Patrick Johansson.

Abschlusstag, 6.1.: Erfolge für die Natur – Beispiele, die Mut machen. Drei inspirierende Vorträge am Vormittag und Verabschiedung durch den BUND.

Über die Naturschutztage:

Seit den 1970er Jahren treffen sich Interessierte zu Austausch und Weiterbildung bei den Naturschutztagen am Bodensee. Was vor fast 50 Jahren in einer Turnhalle begann, gilt mittlerweile als größtes Treffen von ehren- und hauptamtlichen Naturschützerinnen und -schützern im deutschsprachigen Raum. Seit 1987 veranstalten die baden-württembergischen Landesverbände von BUND und NABU die Naturschutztage gemeinsam.

PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V.

 

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