Deutliche Zunahme 2025: Immer mehr Kommunen beschließen Katzenschutzverordnungen – PETA fordert bundesweite Regelung und Heimtierschutzgesetz

Mehr Sicherheit für Katzen: Im Jahr 2025 haben zahlreiche Städte und Gemeinden die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Inzwischen gibt es in über 2.000 Kommunen entsprechende Regelungen, die – richtig umgesetzt – die Kastration, Kennzeichnung sowie Registrierung von freilaufenden und heimatlosen Katzen ermöglichen. PETA begrüßt diesen deutlichen Zuwachs ausdrücklich, warnt jedoch: Der anhaltende „Flickenteppich“ kommunaler Einzelregelungen reicht nicht aus, um das Katzenleid nachhaltig zu beenden. Die Tierrechtsorganisation fordert eine bundesweit einheitliche Regelung sowie die Einführung eines Heimtierschutzgesetzes, um Katzen und andere tierische Mitbewohner langfristig und wirksam zu schützen.

„Dass sich allein in diesem Jahr so viele weitere Kommunen dem Thema angenommen haben, zeigt, wie groß der Handlungsdruck inzwischen ist. Übefüllte Tierheime und massives Katzenleid lassen sich nicht länger ignorieren“, so Björn Thun, Fachreferent bei PETA. „Doch solange der Schutz von Katzen vom Wohnort abhängt, bleibt das Problem ungelöst. Wir brauchen bundesweit einheitliche Regelungen, die flächendeckend greifen.“

Kommunen können das Problem nicht allein lösen

Rein rechnerisch können eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Die Landesregierungen sind laut § 13b Tierschutzgesetz ermächtigt, Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern. Seit 2013 können sie aus Tierschutzgesichtspunkten eine Kastrationspflicht für Katzen erlassen. Einige Bundesländer gehen mit gutem Beispiel voran: Niedersachsen hat im Juni eine landesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Berlin und Bremen haben sie bereits umgesetzt. Der „Flickenteppich“ lokaler Verordnungen ist jedoch nicht ausreichend – auch weil viele Kommunen sie aus unterschiedlichen Gründen nicht einführen wollen.

Entlastung durch flächendeckende Katzenschutzverordnung

Aktuell sind zahlreiche Tierheime in Deutschland überfüllt und verhängen Aufnahmestopps – insbesondere Katzen können kaum noch untergebracht werden. Unkastrierte Freigängerkatzen tragen erheblich zur Überpopulation und damit zum Leid der heimatlosen Tiere bei. Katzenschutzverordnungen können nicht nur die Population regulieren, sondern auch die Verbreitung von bestimmten Krankheiten deutlich eindämmen. Hierzu zählen beispielsweise die Viruserkrankungen FIP, FIV und FELV, die sich innerhalb der Katzenpopulation verbreiten, sowie die für den Menschen bedrohliche Toxoplasmose. Zusätzlich kann eine flächendeckende Schutzverordnung die Arbeitsbelastung von Tierärzten, Tierheimen, Katzenschutzvereinen und Veterinärämtern deutlich reduzieren. Durch Kennzeichnung und Registrierung könnten aufgefundene Tiere schneller identifiziert und den Haltern zugeordnet werden.

Laut einer aktuellen Studie gelten zu viele freilaufende und heimatlose Katzen zudem als eine weltweite Gefahr für die Artenvielfalt. Wie die intensive Landwirtschaft mit ihren zahlreichen Monokulturen beschleunigen sie durch ihren starken Jagdtrieb die Dezimierung zahlreicher Vogel-, Säugetier- und Reptilienarten.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Weitere Informationen:

PETA.de/Themen/Kastrationspflicht-Katzen

Foto: © PETA Deutschland e.V.

 

PM PETA Deutschland e.V.

 

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/freizeit/200460/deutliche-zunahme-2025-immer-mehr-kommunen-beschliessen-katzenschutzverordnungen-peta-fordert-bundesweite-regelung-und-heimtierschutzgesetz/

Schreibe einen Kommentar