Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Stadt Göppingen richtet für alle Grundschüler Angebote ein – Anmeldungen von 1. Januar bis 15. März 2026 möglich

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Dieser startet zunächst für alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen und wird in den Folgejahren stufenweise ausgebaut. In Göppingen wird der Rechtsanspruch über verschiedene Angebotsformen umgesetzt – und das von Anfang an für alle Grundschüler.

„Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung schaffen wir auf alle Fälle eine Erleichterung für die Eltern“, sagt Erster Bürgermeister Johannes Heberle. Wichtig dabei: „Bei Bedarf bekommen von Anfang an alle Kinder aus den Klassenstufen eins bis vier eine Betreuung bei uns in Göppingen– egal ob sie bereits einen Rechtsanspruch haben oder nicht“, betont Heberle.

Zu den Angebotsformen in Göppingen zählen Ganztagsschulen, die kommunale Grundschulbetreuung sowie Horte. Ab dem Schuljahr 2026/27 werden insgesamt zwölf Grundschulen den gesetzlichen Anspruch erfüllen. Gezielte Erweiterungen der Betreuungsangebote bis 16 Uhr sind unter anderem an der Südstadt-Grundschule, der Grundschule Holzheim sowie der Meerbach-Grundschule vorgesehen. Eine entsprechende Anpassung der Satzung ist bereits erfolgt.

Der Rechtsanspruch umfasst eine werktägliche Betreuung von bis zu acht Stunden sowie eine Ferienbetreuung bis zum Beginn der fünften Klasse. Pro Jahr sind dabei maximal 20 Schließtage zulässig. Die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung ist – ergänzend zur Schulpflicht – freiwillig.

Zur besseren Planbarkeit werden die Betreuungszeiten in der kommunalen Grundschulbetreuung künftig einheitlich bis 16 Uhr festgelegt. An den Ganztagsschulen bleibt die Betreuung weiterhin bis 17 Uhr bestehen. Die bewährte Betreuung bis 14 Uhr wird unverändert angeboten. Die Ferienbetreuung wird wie bisher separat angemeldet.

Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027

Die Anmeldung zur kommunalen Grundschulbetreuung ist ab dem 1. Januar 2026 wieder möglich. Anmeldeschluss ist der 15. März 2026. Bis zu diesem Datum können Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder online für einen Betreuungsplatz vormerken.

Wichtige Hinweise zur Platzvergabe

Die eingegangenen Vormerkungen werden nicht nach dem Eingangsdatum bearbeitet, sondern anhand festgelegter Platzvergabekriterien bewertet. Ziel ist eine transparente, faire und bedarfsgerechte Platzvergabe, bei der die individuelle Lebenssituation der Familien sowie pädagogische und soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Selbstverständlich wird im Rahmen der Vergabe auch der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beachtet.

Was bedeutet das für Eltern?

Alle Vormerkungen, die fristgerecht zwischen dem 1. Januar und dem 15. März 2026 eingehen, fließen gleichberechtigt in das Vergabeverfahren ein. Ein früheres Einreichen der Vormerkung führt daher nicht zu einem Vorteil. Entscheidend sind allein die gültigen Platzvergabekriterien.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Platzvergabekriterien gibt es auf der Homepage der Stadt Göppingen unter www.goeppingen.de. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf im Anmeldeprozess hilft das Team vom Sachgebiet Schülerbetreuung weiter.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar unter der Telefonnummer (07161) 650-51214 oder per Mail unter vormerkung.schulkindbetreuung@goeppingen.de.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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