Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2025

Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Forstamtsleiter Thomas Maier und den neuen Revierleiter Wiesensteig Mario Dreher zu Tagesordnungspunkt 4, die Geschäftsführerin des Gemeindeverwaltungsverbandes Maike Flinspach sowie Frau Jana Horlacher-Schulze als Schriftführerin. Zuhörer gab es keine und die Presse war entschuldigt.

1. Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.11.2025

Der Entwurf der Niederschrift zu der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.11.2024 stand den Gemeinderäten zur Verfügung. Es wurde darum gebeten, den Entwurf auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und die Niederschrift in der Sitzung zu bestätigen, was auch geschah.

2. Kriterien zur Bürgermeisterwahl 2026

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2026

Vor der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters muss der Gemeindewahlausschuss gebildet werden. Zuständig für die Bildung des Gemeindewahlausschusses ist der Gemeinderat nach § 11 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes. Darin ist u.a. geregelt: „…Ist der Bürgermeister Wahlbewerber…, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten…“ Bürgermeister Bernd Schaefer stellt sich wieder zur Wahl, weshalb der Vorsitz und dessen Stellvertreter gewählt werden müssten.
Der Gemeindewahlausschuss muss aufgrund rechtlicher Vorgaben aus dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern oder deren Stellvertreter bestehen. Es wurde vorgeschlagen und beschlossen, den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu bilden und zu wählen:

Vorsitzender: Heiko Pulvermüller                           Stellvertreter: Herbert Rey

Beisitzer                                                                                Stellvertretender:

Martin Heller                                                                       Thomas Stehle
Achim Müller                                                                       Viola Kottmann-Hepperle
Tobias Fischer                                                                      Benjamin Walbach

Schriftführer                                                                        Stellvertreter
Jana Horlacher-Schulze                                                Mirjam Grözinger

Kandidatenvorstellung

Der Gemeinderat wurde gebeten, über die Durchführung und Ausgestaltung einer öffentlichen Vorstellung der Kandidaten (m/w/d) für die anstehende Bürgermeisterwahl zu beraten und zu entscheiden.
Ziel der Veranstaltung ist es, den Bürgern (m/w/d) eine transparente, faire und umfassende Information über die zur Wahl stehenden Personen zu ermöglichen.
Es wurde vorgeschlagen und beschlossen, eine öffentliche Kandidatenvorstellung in der Gemeindehalle am 17.April 2026 durchzuführen, sofern mehrere Bewerber (m/w/d) zur Wahl zugelassen werden. Liegt nur eine Bewerbung vor, wird keine öffentliche Kandidatenvorstellung durch die Gemeinde organisiert. Es obliegt dann dem einzigen Bewerber (m/w/d) die Planung und Ausgestaltung seiner eigenen Vorstellung. Näheres bestimmt der Gemeinderat nach Ende der Bewerbungsfrist.

Stellenbeschreibung

Es wurde vorgeschlagen und beschlossen, die Stellenausschreibung wie sie dem Gremium im Entwurf vorlag in folgenden Medien auszuschreiben:
– Staatsanzeiger
– Oberer Fils Bote
– Homepage
Auf eine Stellenausschreibung in der Geislinger Zeitung wurde unter anderem aus Kostengründen verzichtet.

Zeitschiene

Mit dem Terminplan wurde die vorgeschlagenen Zeitschiene zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl incl. Stichwahl durch die Ratsmitglieder angenommen.

3. Haushalt 2026 – Einbringung und Beratung

Haushaltsplan-Entwurf 2026
Im Gesamtergebnishaushalt 2026 ergibt sich für Mühlhausen i. T. ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von – 169.460 € (ordentliches Ergebnis 2025: -391.835 €). Aus den vergangenen Jahren beträgt der Stand der Rücklagen rund 1.140.000 €, sodass das negative ordentliche Ergebnis ausgeglichen werden kann. Außerdem wird für 2025 statt dem geplanten negativen Ergebnis ein positives Ergebnis erwartet.

Produkt 61.10.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
In den vergangenen Jahren lagen die Erträge aus der Gewerbesteuer immer deutlich über dem Planansatz. Deshalb werden die Gewerbesteuererträge im Jahr 2026 trotz der wirtschaftlich schwierigen Lage mit 700.000 € etwas erhöht angesetzt. Die Vergnügungssteuer wird im Jahr 2026 von 18 % auf 20 % erhöht,
weshalb die Erträge um 10.000 € steigen. Weitere Erträge aus Gemeindesteuern blieben in etwa gleichbleibend.
Aufgrund der sinkenden Steuerkraftsumme reduzieren sich die Kreisumlage um 43.800 €, Finanzausgleichsumlage um 34.300 €. Gleichzeitig steigen die Schlüsselzuweisungen um rund 92.000 €, der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um rund 37.500 €, der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um rund 28.700 €.
Insgesamt verbessert sich das ordentliche Ergebnis beim Produkt 61.10.0000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen) um ca. 284.675 € gegenüber dem Vorjahr. Trotz der Entlastung bleiben die Umlagen aufgrund der guten Steuerergebnisse der Vorjahre weiterhin auf einem hohen Niveau.

Finanzhaushalt & Investitionen
Aus laufender Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss von 17.470 € (Vorjahr: – 209.865). Dieser Überschuss steht – nach Abzug der Tilgungen – für Investitionen zur Verfügung. Da dieser so gering ausfällt, leistet er im Jahr 2026 nur einen kleinen Beitrag zur Deckung der
Tilgung und keinen Beitrag für die Finanzierung der Investitionen. Die Investitionen fallen im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher aus. Eine große Maßnahme ist die Sanierung der Brühlstraße, die mit 510.000 € für die Straßensanierung und 150.000 € für die Kanalsanierung veranschlagt wurde. Eine weitere größere Maßnahme ist der Breitbandausbau in den Eselhöfen, der mit 390.000 € im Entwurf des Haushaltsplan für 2026 eingeplant wurde. Für den Breitbandausbau sind jedoch auf der Einnahmeseite Investitionszuschüsse von  Land und Bund in Höhe von 351.000 € vorgesehen.
Durch das Infrastrukturprogramm des Bundes kann die Gemeinde Mühlhausen i.T. 682.080,13 € für Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes abrufen. Der Abruf kann über zwölf Jahre erfolgen und stellt somit eine maßgebliche Entlastung des Haushalts hinsichtlich der
anstehenden Investitionen dar. Für das Jahr 2026 ist ein Abruf aus diesem Sondervermögen i.H.v. 300.000 € für die Sanierung der Brühlstraße vorgesehen.
Je nach finanzieller Entwicklung des Jahres 2026 könnte der tatsächlicher Abruf angepasst werden und ggf. höher oder auch niedriger ausfallen.
Insgesamt sind Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.241.600 € geplant, dem gegenüber stehen Einnahmen aus Investitionszuwendungen in Höhe von 668.000 €.

Finanzierung und Liquidität
Zur Finanzierung der Investitionen (verbleibender Finanzierungsmittelbedarf von rund 573.600 €) wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 573.000 € eingeplant. Ob bzw. in welcher Höhe der geplante Kredit tatsächlich in Anspruch genommen wird sich erst im Verlauf des Haushaltsjahres darstellen. Zum Jahresende 2026 wird
mit einer Entnahme aus den Liquiden Mitteln in Höhe von rund 43.930 € gerechnet.
Zum Jahresanfang 2026 wird mit einem Stand an liquiden Mitteln von rund 575.000 € gerechnet, sodass die Mindestliquidität im Jahr 2026 und auch in der Finanzplanung vorgehalten werden kann.
Dem Entwurf lag die Projektliste 2026 vor, aus welcher die wichtigsten Projekte, Maßnahmen und Investitionen ablesbar sind. Die Projektliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und diente der verwaltungsinternen Übersicht.
Ergänzend zur vorliegenden Planung sind kleinere Konsolidierungsmaßnahmen vorgesehen:
– Ausstieg aus der Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft für den Landkreis Göppingen (WIF), jährliche Ersparnis 197,98 €, jedoch Entfall organisatorischer und bürokratischer Aufwand. Dabei engere Kooperation mit der Wirtschaftsförderstelle des Landkreises
– Erhöhung der Mieten Bahnhofstraße 35 und 35/1
– im Laufe des Jahres 2026 Anpassung der Verwaltungsgebühren durch Neukalkulation
– Neukalkulation von Friedhofsgebühren
– Neukalkulation des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans 2026 zu und beauftragte den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“ mit der Vorbereitung zur Beschlussfassung im Januar 2026 im Gemeinderat.

4. Forstbetriebsplan 2026 und Bericht über das laufende Forstwirtschaftsjahr

Das Forstamt Göppingen hat der Verwaltung den Betriebsplan für 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Beschlussfassung ist nach § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz durch die Gemeinde herbeizuführen.
Am Sitzungsabend stellte der Forstamtsleiter des Landratsamtes Göppingen den neuen Leiter des Forstrevier Wiesensteig Herrn Mario Dreher aus Heiningen vor.
Dieser hat am 01.12.2025 die Arbeit als Revierförster aufgenommen. Gemeinsam erläuterten die Fachmänner den Betriebsplan 2026 erstatten Bericht zum aktuellen Forstwirtschaftsjahr (FWJ).
Die Holzerntemaßnahmen im Gewann“ Warmen“ sind noch nicht umgesetzt.
Grund dafür ist die geringer Brennholznachfrage, sowie Schwierigkeiten bezüglich der Holzlagerung. Die kleine Verkehrssicherungsmaßnahme oberhalb der Häuser im Warmen wird aber auf jeden Fall im Januar 2026 umgesetzt!
Für den Rückgang des Brennholzbedarfes im Landkreis und besonders in Mühlhausen i. T. wurden folgende Gründe unter anderem genannt:
die Feinstaubproblematik, die geänderten Gesetzeslage was das Absprechen von Holzöfen zur Folge hatte,
den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen in den Privathaushalten,
das „umständliche“ Bestellverfahren über das Landratsamt,
die milderen Winter, der Klimawandel und Weiteres.
Der Forst und die Gemeinde(n) sind angehalten nach Lösungen zu suchen das geschlagene Holz einer Nutzung zuzuführen. Den Wald nicht zu bewirtschaften, nicht zu pflegen und für den Klimawandel mit geeigneten Maßnahmen zu stärken ist keine Option, so der Forstamtsleiter. Es sind langfristig Ideen gefragt was mit dem Holz aus dem Gemeindewald geschehen soll, welche dann im Schulterschluss gemeinsam mit den Forstfachleuten umgesetzt werden sollten.
So wurde in der Sitzung von neuen Wegen berichtet, um Holz sinnvoll zu nutzen.
So wurde von Forschungsprojekten zur Stoffherstellung und den Ersatz von Plastik berichtet.
Revierförster Dreher ging auf die Planungen für 2026 ein. Dabei ist die Jungdurchforstung im Bereich Steinbühl in Fichte und Buche an zwei Waldorten mit ca. 120 fm Holzmasse geplant. Zur Realisierung der Planansätze zur Holzernte werden im Bereich der Finanzplanung 7.896 € bei den Einnahme und in gleicher
Höhe die Ausgaben angesetzt. Die geplanten Einnahmen werden dabei durch die Kosten der Holzernte, Verwaltungskosten, Kosten des Holzverkaufes und Sonstigen fast vollständig aufgebraucht wodurch für das Jahr 2026 keine Mehrerlöse zu erwarten sind.
Die Ratsmitglieder nahmen die Ausführung interessiert zur Kenntnis und beschlossen die Planungen für 2026 wie vorgeschlagen.

5. Annahme einer Spende vom AlbWerk

Auch dieses Jahr erhält die Gemeinde Mühlhausen i. T. wieder eine große Spende vom AlbWerk Geislingen in Höhe von 700,- Euro. Spenden mit einer Höhe über 100 € bedürfen eines separaten Gemeinderatsbeschlusses über die Annahme oder Ablehnung. Spenden mit einem Wert unter 100 € können gesammelt und mit einen gemeinsamen Beschluss des Gremiums am Jahresende angenommen werden. Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Spende des AlbWerk anzunehmen und z. B. für die Partnerschaftstage 2026 in Geierswalde zu verwenden. Beidem wurde zugestimmt.

6. Vorgehensweise zur Kommunalen Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Bisher wurde bereits der Auftrag an die Rationelle Energie Süd (RES) aus Geislingen an der Steige für eine kommunale Wärmeplanung für die Gemeinden Mühlhausen i. T., Stadt Wiesensteig und Drackenstein nach dem Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vergeben, welche vom Land mit 80% gefördert wurde.
Nach aktueller Lage können nun anstelle der bewilligten Förderung, Konnexitätszahlungen in Anspruch genommen werden. Diese fallen in der Regel höher aus als die Förderung und es ist kein Eigenanteil der Kommune zu tragen.
Der Wärmeplan nach Wärmeplanungsgesetzes (WPG) hat auch keine rechtliche Außenwirkung (wie derjenige nach KlimaG BW) und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Entsprechend dem Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KlimaSchG BW) werden pro Gemeinde (Kleiner 10.000 EW) für die Jahre 2025-2028 jeweils 10.000 € und 22 ct/Einwohner jährlich als Konnexitätszahlung vergütet. Für die Jahre 2029 und 2030 sind 3.000 € pro Gemeinde und 9 ct/Einwohner vorgesehen. Es stehen also deutlich mehr Mittel zur Verfügung als bei der Förderung über das Land (nach unserer Berechnung für den Konvoi ca. 100.000 € brutto mehr!), welchen geringere zusätzliche Kosten durch den Mehraufwand gegenüberstehen, siehe auch Homepage KEA (KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden- Württemberg GmbH: KlimaG BW: §34 | Finanzieller Ausgleich | Wärmewende):
Der Gemeinderat hatte zu diesem Tagesordnungspunkt zu entscheiden, ob aus der Förderung des Landes ausgestiegen werden soll und damit der bewilligte Zuschuss in Höhe von für den Gesamtkonvoi Wiesensteig-Mühlhausen i.T.- Drackenstein freigegeben wird. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Damit ist der Weg frei für die Konnexitätszahlungen des Bundes.
Zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung bleibt die RES beauftragt. Der Auftrag wird um die Leistungen gemäß des vorliegenden Angebot vom 31.10.2025 erweitert.

7. Antrag auf Baugenehmigung für einen Wohnhausanbau sowie Abbruch einer Großraumgarage – Stellungnahme der Gemeinde und Erteilung des Einvernehmens

Die Bauherrschaft möchte auf ihrem Grundstück Brühlstraße 8, Flst. 268, an das bestehende Wohnhaus zusätzlichen Wohnraum und eine überdachte Terrasse  anbauen. Außerdem soll die vorhandene Großraum Garage ersatzlos abgebrochen werden.
Im Bereich des Flst. 268 gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Das Vorhaben richtet sich somit nach § 34 BauGB und ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dies ist alles gegeben und das Bauvorhaben tangiert das gesetzliche Anbauverbot gemäß § 9 Abs. 1 Fernstraßengesetz (FStrG) von 20 m zur Landstraße 1200 nicht. Der Gemeinderat hatte keine Bedenken und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

8. Bekanntgabe einer Baugenehmigung, Errichtung einer Mehrzweckhalle mit Bürotrakt – Planänderung -, Filsaue 2, Flst. 1415/2
Mit Schreiben vom 01.12.2025 genehmigte das Bauamt des Landratsamtes Göppingen den o. g. Bauantrag.

9. Bekanntgaben zur Sitzung am 15.12.2025

9.1. Zuschuss nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude- und Einzelmaßnahmen – Austausch von Fenstern im Rathaus
Mit Bescheid vom 26.11.2025 erhielt die Gemeinde die Zuwendung aus den Fördermitteln des Energie- und Klimafonds für den Austausch von Fenstern im Rathaus. Die Fördersumme beläuft sich auf 2.453,- Euro. Die Umsetzung erfolgte größtenteils 2024 und die Gesamtmaßnahme wurde bereits abgerechnet.
9.2. Vertragsunterzeichnung zum Breitbandausbau Eselhöfe
Am vergangenen Dienstag, 16. Dezember 2025 kam es zur Vertragsunterzeichnung mit der Firma NGN fibernetwork zum Breitbandausbau Eselhöfe. Die Unterzeichnung wird dementsprechend über eine Pressemitteilung noch öffentlich kommuniziert. In diesem Zuge wurden auch der Bauablauf und die Zeitschiene besprochen.
9.3. Verbandsversammlung ZV Albwasserversorgungsgruppe II am Mittwoch, 17.12.2025
Auf genannte Sitzung wurde hingewiesen. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle wird dabei vertreten von GRin Viola Kottmann-Hepperle. Bürgermeister Bernd Schaefer ist der Verbandsvorsitzenden.
9.4. Rathaus geschlossen – 02. Januar 2026
Das Rathaus ist am Freitag, 02.01.2026 geschlossen. Es werden keine Bürgerdienste angeboten.
9.5. Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen für die Landtagswahl 2026 während der anstehenden Weihnachtszeit und Jahreswechsel
Für die Ausstellung von Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen für die Landtagswahl 2026 stehen wir während der Feiertage und zwischen den Jahren zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist die Verwaltung bis 16 Uhr telefonisch erreichbar. Auf eine dementsprechende Information im Mitteilungsblatt wird verwiesen.
9.6. Verbandsversammlung Schulverband „Oberes Filstal“ am Mittwoch, 14.01.2026
Auf die o.g. genannte Sitzung wurde hingewiesen. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle wird von GRin Viola Kottmann-Hepperle vertreten. Bürgermeister Bernd Schaefer wird in seiner Funktion als Verbandsvorsitzender ebenfalls dabei sein.
9.7. Verbandsversammlung GVV „Oberes Filstal“ am Mittwoch, 21.01.2026
Am 21.01.2026 findet die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Filstal“ statt. Die Vertreter der Gemeinde Mühlhausen i.T. in der Verbandsversammlung wurden gebeten, sich diesen Termin vorzumerken.
9.8. Baufreigabe für den Neubau des Albaufstiegs BAB8
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die formale Baufreigabe für den sechsstreifigen Ausbau des Albauf- und -abstieg der Autobahn A8 erteilt. Nach Abschluss aller Planfeststellungsverfahren kann die Umsetzung dieses als „letzter Engpass der A8“ bezeichneten Großprojekts beginnen.
Die Erteilung der Baufreigabe wurde durch die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel ermöglicht. Nachdem der Koalitionsausschuss im Oktober 2025 die politische Einigung über zusätzliche Mittel für die Verkehrsinfrastruktur erzielt hatte, wurde diese Finanzierung im Zuge der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2026 durch den Deutschen Bundestag final beschlossen. Erst dieser formale Haushaltsbeschluss sicherte die Finanzierung rechtlich ab und erlaubte dem Ministerium, die Baufreigabe zu erteilen.
Mit der Baufreigabe besteht nun Planungssicherheit für alle beteiligten Kommunen, Bürger und die regionalen Wirtschaftsakteure. Detaillierte Informationen zum Projektverlauf und den kommenden Schritten finden sich auf der Website der Autobahn GmbH des Bundes
(https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/a8-albaufstieg).
Ergänzend ging der Vorsitzende noch auf ein Antwortschreiben des Bundesministeriums für Verkehr zur erfolgten Onlinepetition ein. Das Schreiben wurde vom Leiter der Abteilung Bundesfernstraßen, Herrm Michael Puschel, im Auftrag des Verkehrsministers Patrick Schnieder verfasst. Rein sachlich wurde mit wenigen Sätzen beschrieben, dass die Freigabe der Finanzmittel für den Neubau Albaufstieg vom Bundeshaushalt abhängig ist und dieser sich zum damaligen Zeitpunkt noch im parlamentarischen
Verfahren befindet. Mit keinem Wort ging das Schreiben in irgendeiner Weise auf die Menschen in der Region ein, auf die Belastungen und auf das Engagement einer OnlinePetition mit so vielen Unterschriften. Das alles wurde nicht einmal erwähnt. Bei diesem emphatielosen Antwortschreiben darf man wohl von „Kanzleitrost“ sprechen. Wie man dies auch immer bewerten mag, schlussendlich ist es nun auch unerheblich, denn in der Zwischenzeit sind wir mit der Baufreigabe einen deutlichen Schritt weiter.

10. Bürgerfragen

Es waren keine Zuhörer zu gegen.

11. Sonstiges / Anfragen

In der Sitzung wurden keine weiteren Themen angesprochen.

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle

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