Seit der Wiederinbetriebnahme der beiden Windenergieanlagen am Standort „Königseiche“ gehen beim Landratsamt Göppingen weiterhin Rückmeldungen aus Baiereck ein. In Abstimmung mit der Stadt Uhingen, der LUBW (Windenergie-Kompetenzzentrum), der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Messstelle sowie dem Betreiber wurden die nächsten Schritte festgelegt.
Prognoseprüfung:
Die bestehende Schallimmissionsprognose (TÜV SÜD) wurde im Softwaremodell nachvollzogen. Gebäudedaten (inkl. der Gebäudehöhe) aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) sind abgebildet. Für den als markant benannten Standort „Im Schönblick 3“ ergab die Modellierung keine Pegelerhöhung durch Reflexion. Der maßgebliche Pegel liegt modellhaft bei rund 38,4 dB(A).
Die schalltechnische Abnahmemessung als Emissionsmessung an WEA 1 ist vorbereitet. Für eine normgerechte Durchführung sind Windgeschwindigkeiten von 7–13 m/s in Nabenhöhe sowie Westwind erforderlich. Das Messfenster liegt witterungs- und flugbetriebsbedingt nachts etwa zwischen 23:00 und 05:00 Uhr. Bisher waren jedoch die Witterungsbedingungen nicht geeignet, so dass eine Abnahmemessung noch nicht durchgeführt werden konnte.
Zur Plausibilisierung der Abnahmemssessung wurde vereinbart, dass zusätzlich eine gezielte Immissionsmessung in beschwerderelevanten Süd-/Südost-Lagen durchgeführt wird. Auch hier sind passende Windgeschwindigkeiten (7–13 m/s in Nabenhöhe) erforderlich. Die Messpunkte werden in Abstimmung mit der Stadt festgelegt. Auf dieser Grundlage erarbeitet die Messstelle ein Immissionsmesskonzept. Erst wenn dieses abgestimmt und freigegeben ist, kann die Immissionsmessung erfolgen. Nur dann ist gewährleistet, dass bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte auch weitergehende Schritte eingeleitet werden können.
Rechtliche Eingriffe setzen belastbare Nachweise für Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte durch regelwerkskonforme Messungen voraus. Solche Nachweise liegen der Behörde derzeit nicht vor.
Die Abnahmemessung erfolgt, sobald die hierfür erforderlichen Windverhältnisse vorliegen.
Die ergänzende Immissionsmessung wird durchgeführt, sobald das Konzept abgestimmt ist und die meteorologischen Bedingungen passen.
Das Landratsamt informiert die betroffene Bürgerschaft fortlaufend über Zwischenstandsberichte (zuletzt Nr. 19 mit den oben genannten Inhalten) und die Öffentlichkeit parallel über Pressemitteilungen.
PM Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt