Weltweit begehen die Vereinten Nationen am 25. November den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Dieser Tag erinnert uns daran, dass Gewalt gegen Frauen kein Randphänomen ist, sondern eine erschütternde Realität: Laut internationalen Statistiken waren rund 40 Prozent aller Frauen über 16 Jahre bereits Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt. Diese Zahl verdeutlicht die Schwere und Komplexität des Problems – und die dringende Verantwortung von Staat und Gesellschaft, Frauen zu schützen.
Gewalt ist Alltag – und betrifft uns alle
Frauen erleben tagtäglich Formen von Zudringlichkeit:
- Anstarren, obszöne Bemerkungen und Belästigungen
- Bedrohungen und körperliche Übergriffe
- Gewalt im häuslichen Umfeld, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im digitalen Raum
Diese Vorfälle sind real und dürfen nicht verharmlost werden. Gewalt gegen Frauen ist Unrecht – und bleibt es, unabhängig davon, wie unterentwickelt das Rechtsbewusstsein mancher Täter sein mag. Es handelt sich nicht um ein „Frauenproblem“, sondern um ein gesellschaftliches Problem, das uns alle betrifft – insbesondere Männer.
Folgen für Körper und Psyche
Ein Angriff auf den Körper ist immer auch ein Angriff auf die Seele. Opfer leiden unter Ohnmacht, Trauer, Abscheu, Zorn und Todesangst. Diese Gefühle können die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen und erfordern oft therapeutische Unterstützung. Gewalt hinterlässt Spuren, die ein Leben lang begleiten können.
Prävention und Selbstschutz
Frauen können lernen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und entschlossen zu handeln:
- Bauchgefühl ernst nehmen – Intuition ist ein wichtiger Schutzmechanismus.
- Gefahren meiden – Straßenseite wechseln, beleuchtete Wege nutzen, soziale Brennpunkte vermeiden.
- Klare Grenzen setzen – selbstbewusst auftreten, laut sprechen, Täter formell ansprechen: „Stopp, fassen Sie mich nicht an!“
- Hilfe einfordern – Passanten direkt ansprechen: „Sie dort, rufen Sie bitte die Polizei!“
- Flucht nutzen – sichere Orte wie Geschäfte, Apotheken oder Arztpraxen aufsuchen.
- Notwehr anwenden – laut schreien, kratzen, beißen, treten, schlagen. Alles ist erlaubt, wenn es der Selbstverteidigung dient (§§ 32, 33 StGB).
Selbstbewusstsein stärken
Selbstverteidigungskurse und Kampfsportarten sind wertvolle Werkzeuge, um Körper und Geist zu stärken. Sie fördern Selbstwertgefühl, Selbstsicherheit und die Fähigkeit, schwierige Situationen zu meistern – ohne die Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Schlusswort
Gewalt gegen Frauen darf niemals hingenommen werden. Sie ist kein Schicksal, sondern ein Unrecht, das wir gemeinsam bekämpfen müssen. Jede Frau hat das Recht – ja, die Pflicht – sich zu verteidigen. Jede Gesellschaft hat die Verantwortung, Schutz und Unterstützung zu gewährleisten.
Es ist Zeit, klare Kante zu zeigen: Gewalt gegen Frauen ist Unrecht. Und Unrecht dulden wir nicht.
Alfred Brandner