Neue Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart stellt Jahresbericht 2024 vor

Die neue Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart, Kathrin Frank, hat ihren ersten Jahresbericht vorgestellt. Der Bericht zeigt: Das Beschwerdeaufkommen rund um den Flughafen bleibt hoch. Dennoch sorgen weniger Nachtflüge für Entlastung.

Seit September 2025 ist Kathrin Frank als neue Lärmschutzbeauftragte beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) für den Flughafen Stuttgart zuständig. Frau Frank ist Ingenieurin und Privatpilotin. Sie hat am Flughafen Stuttgart als Lärmschutzbeauftragte eine wichtige Rolle als neutrale Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen in Bezug auf Fluglärm.

„Fluglärm ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Umso wichtiger ist es, dass Bürgerinnen und Bürger eine kompetente und neutrale Ansprechpartnerin haben. Frau Frank steht für Dialog, Sachlichkeit und Verlässlichkeit. Ihr Jahresbericht zeigt, dass Lärmschutz und Transparenz am Flughafen Stuttgart einen hohen Stellenwert haben“, betonte Regierungspräsidentin Susanne Bay.

Immer wieder kommt es zu Lärmbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern – auch wenn die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden. Die Lärmschutzbeauftragte hat dabei die vermittelnde Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, wieso der wahrgenommene Lärm in der Regel gesetzeskonform ist. Wird gegen Vorgaben verstoßen, ist es Aufgabe der Lärmschutzbeauftragten, einzuschreiten und den Grund zu ermitteln. In diesem Fall verfolgt sie das Fehlverhalten der Fluglinien und sorgt so für Lärmverbesserungen im Flugverkehr. Im Jahr 2024 gab es keine Notwendigkeit, Fluglinien wegen ihres Fehlverhaltens zu verfolgen.

Die Lärmschutzbeauftragte Kathrin Frank ist unter der Telefonnummer 0711/722- 49349 oder per E-Mail an lsb@rps.bwl.de zu erreichen.

Aufgrund des Weggangs des bisherigen Lärmschutzbeauftragten war die Stelle bis zur Wiederbesetzung mehrere Monate vakant. Alle in dieser Zeit eingegangenen Beschwerden gehen in die Jahresstatistik 2025 ein.

Vier Beschwerende legten im Jahr 2024 mehr als 4.000 Beschwerden vor

Im Jahr 2024 sind insgesamt 13.788 zuordenbare Beschwerden beim Lärmschutzbeauftragten eingegangen. Nicht zuordenbare oder anonyme Beschwerden können nicht berücksichtigt werden. Davon wurden 29 Prozent von vier Vielfachbeschwerenden eingereicht. Vielfachbeschwerende sind Personen, deren Anzahl an vorgelegten Beschwerden fünf Prozent oder mehr der Gesamtanzahl an Beschwerden beträgt. Diese Beschwerden werden erfasst, jedoch aus der flächenhaften Verteilung der Beschwerden herausgerechnet, um ein räumliches Verzerren des Beschwerdeaufkommens zu vermeiden. Im Jahr 2024 kam es zu einem Anstieg der Flugbewegungen auf 95.481. Die Anzahl von Nachtflügen hat im selben Zeitraum abgenommen. Grund hierfür ist, dass Nachtpostflüge ab dem 1. April 2024 eingestellt wurden. Dies stellt eine signifikante Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger dar.

85 Prozent der Beschwerden aus Orten mit weniger als ein Prozent der Flugbewegungen

Ein räumlicher Vergleich des Beschwerdeaufkommens zeigt, dass Orte ohne Bezug zum seit 2023 betriebenen Abflugverfahren „TEDGO_neu“ weiterhin ein zu den Vorjahren vergleichbares Beschwerdeaufkommen haben. Dagegen kamen etwa 85 Prozent aller Lärmbeschwerden aus Orten, die einen räumlichen Bezug zum neuen Abflugverfahren „TEDGO_neu“ haben, wobei im Jahr 2024 weniger als ein Prozent der Flugbewegungen über diese Route abgewickelt wurden. „TEDGO_neu“ ist eine alternative, gekürzte Abflugroute am Flughafen Stuttgart.

Den vollständigen Jahresbericht 2024 sowie Informationen zur Rolle und Arbeit der Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart sind auf der Internetseite des RPS unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen > Verkehr und Infrastruktur > Luftverkehr und Luftsicherheit > Lärmschutzbeauftragter für den Flughafen Stuttgart abrufbar.

Hintergrundinformationen:

Das Referat 46.2 im Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit für Luftverkehr, Luftfahrtpersonal und Luftaufsichtspersonal sowie für Flugplätze und Flugbetrieb zuständig:

Pilotinnen und Piloten

In diesem Bereich ist das Referat zuständig für über 15.000 Lizenzen – sogenannte „Pilotenscheine“ – für Privatpilotinnen und -piloten und hält jährlich über 500 theoretische Luftfahrerprüfungen für neue Pilotinnen und Piloten ab.

Flugschulen

Zudem hat das Referat die Aufsicht über 40 Flugschulen beziehungsweise Ausbildungsbetriebe (ATO/DTO). ATO und DTO sind Bezeichnungen für Flugschulen, die in der Luftfahrt genutzt werden. ATO steht für Approved Training Organisation (zugelassene Ausbildungsorganisation) und DTO für Declared Training Organisation (erklärte Ausbildungsorganisation)

Flugplätze

An den Flugplätzen in Baden-Württemberg unterhält das Referat 46.2 ein Netz aus rund 100 Beauftragten für Luftaufsicht, die als sogenanntes hoheitlich beliehenes Luftaufsichtspersonal – sprich es wurden hoheitliche Aufgaben übertragen – die Belange der Behörde vertreten.

Sieben Luftfahrtunternehmen sowie elf Unternehmen mit gewerblich spezialisiertem Flugbetrieb (SPO) fallen in die Zuständigkeit des Referates 46.2. Deren Betrieb wird durch das Referat genehmigt und beaufsichtigt.

Im Geschäftsbereich Flugplätze ist das Referat für 231 genehmigte Flugplätze in Baden-Württemberg in verschiedenen Ausprägungen zuständig. Dabei geht es um die Genehmigung, Genehmigungsänderung sowie alles, was den Betrieb dieser Flugplätze beeinträchtigt. So wurden in 2024 rund 860 Zustimmungen zu Genehmigungen von Bauwerken und sonstigen Luftfahrthindernissen erteilt. Außerdem gibt das Referat eine Stellungnahme bei allen Windenergieanlagen ab. Das ist im Rahmen der Energiewende eine immense Aufgabe, um sowohl den Ausbau der erneuerbaren Energie als auch den Flugbetrieb parallel zu ermöglichen. Für die Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) wurden in 2024 über 50 Genehmigungen erteilt.

Im Geschäftsbereich Flugbetrieb fallen jährlich außerdem etwa 40 Luftfahrtveranstaltungen zur Genehmigung an. Bei diesen öffentlichen Flugplatzfesten mit Show-Veranstaltungen sorgt das Referat für einen sicheren Betrieb.

Landungen außerhalb genehmigter Flugplätze oder außerhalb des Genehmigungsumfangs der Flugplätze werden vom Referat jährlich etwa 270-mal genehmigt – hinzu kommen die Ausnahmen zur Nachtflugbeschränkung, die das Referat nach Abwägung des öffentlichen Interesses trifft.

Fluglärm

Die Lärmschutzbeauftragte des RPS ist als behördliche Kontrollstelle Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger in Sachen Fluglärm am Flughafen Stuttgart. Sie nimmt Beschwerden an und prüft dabei, ob sich Pilotinnen und Piloten abweichend zur geltenden Genehmigung verhalten haben.

Drohnen und Modellflug

Für unbemannte Luftfahrtsysteme – sogenannte Drohnen – wurden in 2024 fast 50 Betriebsgenehmigungen nach EU-Recht und weit über 300 Allgemeinerlaubnisse für geografische Gebiete nach nationalem Recht erteilt. Außerdem waren in 31 Fällen Entscheidungen zu Modellfluggeländen und -veranstaltungen und in 75 Fällen zur sonstigen verbotenen oder erlaubnisbedürftigen Nutzung des Luftraums – beispielsweise durch Kinderballone, Lasergeräte, Feuerwerkskörper – zu treffen.

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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