Schluss mit Papierbergen – Ab 1. November sind Bauanträge nur noch digital möglich

Zum 1. November 2025 geht die Stadt Geislingen an der Steige einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Als untere Baurechtsbehörde führt sie das landeseinheitliche System „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) ein. Damit können alle baurechtlichen Verfahren einfach, sicher und vollständig digital abgewickelt werden – von der Antragstellung bis zur Baugenehmigung.

Bauherren, Architektinnen und Architekten reichen ihre Anträge und Unterlagen künftig bequem online über ViBa-BW ein. Das System sorgt für eine einheitliche, transparente und zeitsparende Bearbeitung.

Das digitale Verfahren umfasst sämtliche baurechtlichen Antragsarten – darunter das (vereinfachte) Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen sowie Anträge auf Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen.

Der Zugang zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg erfolgt über die Homepage der Stadt Geislingen an der Steige: www.geislingen.de → Bürger → Rathaus & Info → Bürgerservice → Formulare → Baurechtliche Formulare → Antragstellung Baugenehmigung über das Virtuelle Bauamt.

Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht Ihnen die untere Baurechtsbehörde gerne zur Verfügung: baurecht@geislingen.de

PM Stadt Geislingen an der Steige

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