Scheckübergabe der zweiten Tranche Denkmalförderung 2025

Ministerin Nicole Razavi hat im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 symbolische Schecks an fünf Denkmaleigentümer überreicht. Das Land hat rund 5,9 Millionen Euro zum Erhalt und zur Sanierung von 50 Kulturdenkmalen freigegeben.

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, überreichte am 16. Oktober 2025 im Extern:Stuttgarter Landtag(Öffnet in neuem Fenster) symbolische Schecks an fünf Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer aus Baden-Württemberg. Das Land unterstützt sie bei der Sanierung ihrer Kulturdenkmale jeweils mit einer Förderung im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025.

In ihrer Rede dankte Ministerin Razavi den Anwesenden stellvertretend für die vielen Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg: „Unsere Kulturdenkmale machen Geschichte erlebbar und prägen das Gesicht unserer Städte und Gemeinden im Land. Ihre Erhaltung ist aber keine Selbstverständlichkeit. Es braucht Menschen, die sich mit Herz und Tatkraft dafür einsetzen. Genau dieses Engagement unterstützen wir mit der Extern:Denkmalförderung(Öffnet in neuem Fenster). Mein herzlicher Dank gilt allen, die sich für ihre Denkmale starkmachen!“

Rund 5,9 Millionen Euro für 50 Kulturdenkmale

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gab für die zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 rund 5,9 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 50 Kulturdenkmalen frei.

Ministerin Nicole Razavi überreichte symbolische Schecks für folgende kommunale, kirchliche und private Maßnahmen:

 

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Extern:Landtag Baden-Württemberg(Öffnet in neuem Fenster) beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Extern:Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg(Öffnet in neuem Fenster).

Anträge auf Förderung aus dem Extern:Denkmalförderprogramm(Öffnet in neuem Fenster) des Landes können landesweit an das Extern:Landesamt für Denkmalpflege(Öffnet in neuem Fenster) im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Extern:Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, Mediathek: Bilder zum Herunterladen(Öffnet in neuem Fenster)

Extern:Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Denkmalförderung durch Zuschüsse(Öffnet in neuem Fenster)

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