Land macht sich für Schutz von Frauen vor Gewalt stark

Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land soll betroffenen Mädchen und Frauen ein leichterer Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten möglich gemacht werden.

Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).

Leichterer Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten

Mit dem Landesaktionsplan soll betroffenen Mädchen und Frauen ein leichterer Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten möglich gemacht werden: vom Ausbau der Schutzplätze über einen verbesserten Zugang zu Fachberatungsstellen sowie den Ausbau der verfahrensunabhängigen Spurensicherung bis hin zu landesweiten Sensibilisierungskampagnen.

Der Landesaktionsplan ist für das Land Baden-Württemberg zudem eine wichtige Brücke zum neuen Extern:Gewalthilfegesetz des Bundes(Öffnet in neuem Fenster), das am 28. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Dieses sieht erstmalig ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung von Frauen vor, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind.

Extern:Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0(Öffnet in neuem Fenster)

PM Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

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